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BITTE HILFE!!!! Mietrecht....

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schnute84

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kennt sich wer aus? lg


2xmami

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Antwort auf Beitrag von schnute84

kommt drauf an. inzwischen bin ich schon ein wenig involviert...


schnute84

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Antwort auf Beitrag von 2xmami

ich versuche es mal.... in einem MV sind zwei mieter A und B... es sind 4 monatsmieten offen und A will ausziehen.... vermieter sagt aber, solange nicht bezahlt wurde, lässt er ihn nicht ausziehen... nirmalerweise muss einer kündigung ja nicht zugestimmt werden... aber bei einem dreiseitigen vertrag???? ich weiß nciht.... problem nummer 2 ist, dass A schon ne andere wohnung hat und B auch ausziehen will, aber die kündigung noch nicht geschrieben hat.... hoffe, der text ist verständlich... danke


MamavonLucas

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Antwort auf Beitrag von schnute84

aber das halte ich für nicht wahr.Wenn man ausziehen will zieht man aus.Der Vermieter muss dann eben auf anderem Weg zusehen das er seine Miete bekommt.Und er hat dch mehr davon wenn er neu vermietet statt das noch mehr Mietrückstände entstehen. Gruss Sandy


2xmami

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Antwort auf Beitrag von schnute84

hui, der vermieter hat auf jeden fall das recht ihn raus zu schmeißen, wegen der offenen mieten. und es besteht meines wissens nach immer eine 3 monatige frist selbst zu kündigen. also darf A, wenn ich es richtig verstanden habe aus ziehen. und B kann wohl eher auf kulanz warten. allerdings muß der mietrückstand noch gezahlt werden. gegebenenfalls kann dieser mit der kaution verrechnet werden. allerdings ist das alles nur "meines wissens nach". was auf eigene erfahrungen beruht und ohne §.


Teufel89

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Antwort auf Beitrag von MamavonLucas

also "verbieten" kann er gar nichts. bist ja ein freier mensch. abgesehen davon kann der vermieter rechtlich gesehen auch mahnbescheid usw usf aufgeben.


2xmami

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Antwort auf Beitrag von Teufel89

ach ja, ich weiß genau, das ein mietvertrag, der auf mindestens 1 jahr ab gestimmt ist nicht gültig ist.


schnute84

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Antwort auf Beitrag von 2xmami

wenn der vermieter kündigen würde, würde A sich ja freuen.... außerdem will A auch seine rückstände zahlen, aber der vermieter besteht auf bezahlung VOR auszug.... wenn der vermieter der kündigung also nicht zustimmt, häufen ich die schulden ja monat für monat oder nicht? ich versteh die situation selber kaum... ich dachte halt, eine kündigung bedarf keiner zustimmung


2xmami

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Antwort auf Beitrag von schnute84

kann er nach weisen, wann er gekündigt hat? wenn ja, hat der vermieter gar keine handhabe...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von schnute84

der Vermieter kann bestehen worauf er will wenn A ausziehen will kann A das tun wann immer es beliebt. Allerdings würde ich an As stelle vorschriftsmässig kündigen!! Wenn A und B im Mietvertrag stehen muss die Kündigung von BEIDEN utnerschrieben werde, einseitige Kündigungen sind ungültig!!


Mitglied inaktiv

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ich als Vermieter hätte schon lange fristlos gekündigt und bei Gericht einen Mahnbescheid in die Wege geleitet...vier monatsmieten sind viel Holz!


schnute84

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hätte ich als vermieter auch getan, keine frage!!! A hat schon im novemner die kündigung einreichen wollen und da hieß es schon nein... das alles zieht sich bis heute hin und A ( der depp) hat natürlich schon den nächsten mietvertrag unterschrieben und ist umgezogen... @tränchen: also müssen A und 'B auch einen vertrag haben in dem steht, das A auszieht und B nichts dagegen hat oder wie meinst du das?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von schnute84

wenn A in der wohnung bleibt und B ausziehen will muss mit dem Vermieter ein Aufhebungsvertrag für den gemeinsamen MV gemacht werden, danach ein neuer MIetvertrag mit A. Solange das nicht passiert ist sind BEIDE für die Kosten der Wohnung haftbar, wenn sie beide im Vertrag stehen. Ein Vertrag zwischen A und B wegen Auszug und nix dagegen haben wäre ungültig sowas muss IMMER über den Vermieter gemacht werden sonst hat es im Schadensfall z.b. keinen Bestand!! hatte ich als ich mich getrennt hab mit meinem Exmann auch, da war die Aufhebung des MV auch so eine ähnliche Sache nur ohne Mietrückstände aber nicht weniger kompliziert!


schnute84

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aber ein aufhebungsvertrag bedarf doch (im gegensatz zur kündigung) eine zustimmung von allen vertragspartnern... oder nicht??? dann könnte der vermieter ja doch nein sagen...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von schnute84

kann sich dem Aufhebungsvertrag wiedersetzen, das ist richtig. Nämlich z.b. in dem Fall wenn er eine weiterführung des MV nicht für tragbar empfindet. Aber mal ehrlich: Wie will der Vermieter einen Auszug verhindern????? Sich in den Weg stellen??? Er sollte seine Ansprüche gerichtlich geltend machen, unter umständen einen RA einschalten und fertig...die wohnung neu zu vermieten hätte für den VM doch wesentlich mehr sinn als an einem Vertrag festzuhalten für dessen Zahlung sich offensichtlich keiner verpflichtet fühlt!


Teufel89

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Antwort auf Beitrag von schnute84

beide kündigen. hast ja gesagt b will auch ausziehen oder so.... dann erledigt sich das mit dem aufhebungsvertrag und er kann nichts mehr dagegen sagen


schnute84

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Antwort auf Beitrag von Teufel89

wenn A einfach auszieht, werden es ja von monat zu monat mehr schulden.... warum der vermieter sich so quer stellt, verstehe ich auch nicht


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von schnute84

und zwar fristgerecht dann gibt es keine Mehrkosten ausser den Mahnkosten die dann evtl auf die Miete anfallen und womöglich Zinsen..KÜNDIGEN ist das Zauberwort in dem Falle..eigen tlich eindeutig wenn BEIDE ausziehen wollen..also einfach kündigen und ausziehen, fertig! Und ja wenn A einfach auszieht und nicht kündigt häufen sich die Kosten weiterhin weil eine EINSEITIGE KÜNDIGUNG nicht möglich ist!


schnute84

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danke, tränchen.... und euch anderen auch... LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von schnute84

keine Ursache!! ich glaub ich habs auch erst blöd erklärt oder? na egal :) nun bist du im Bilde :)