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Bin ich da zu empfindlich?

Anzeige kindersitze von thule
Bin ich da zu empfindlich?

nest118

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Wir wohnen an einem Waldweg (Zwar Privatweg aber nicht von uns, wir haben nur Wegerecht) der von vielen Hundebesitzern als Spazierweg genutzt wird, was auch völlig ok ist. Wir haben ein großes, nicht, eingezäuntes Grundstück auf dem unsere Kinder sich frei bewegen. Man sieht deutlich, wo unser Grundstück anfängt und der Weg endet. Es gibt einen Hundebesitzer, mit 2 Bernersennehunden, dem es relativ egal ist, was seine Hunde tun und wohin sie laufen. Es kommt sehr oft vor, eigentlich immer wenn er hier lang geht, dass die Hunde auf unser Grundstück laufen. Die Kinder haben eigentlich keine Angst vor Hunden, aber wenn so ein "Kalb" auf einen 1m Zwerg zu rennt, bekomme ich Schnappatmung. Wir haben es schon oft angesprochen, dass die Hunde auf unserm Grundstück nichts zu suchen haben, aber das wird mit einem blöden Grinsen abgenickt. Gerade waren die Kinder wieder draußen und da spazierte der Typ doch tatsächlich mit seinen 2 Hunden, seiner Frau und einem anderen Hundebesitzer mit Hund auf unser Grundstück, stellen sich vor unseren Zwinger (der steht gute 6 m vom Weg mitten auf dem Grundstück, hinterm Haus) und unterhalten sich in aller Ruhe. Ich bin raus, hab gefragt, was sie denn wollen. "Ach ich wollte.... nur mal eure Hunde zeigen" Ich war erst sprachlos und hab sie dann weggeschickt. Als Antwort hab ich nur: Stell dich nicht so an bekommen. Was sagt ihr dazu, bin ich wirklich so empfindlich?


sojamama

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Antwort auf Beitrag von nest118

Das ist EUER Grundstück, da hat keiner was verloren. Auch wenn es nicht eingezäunt ist, was Ihr aber tun solltet, um dauerhaft Ruhe wollt. melli


DK-Ursel

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Antwort auf Beitrag von nest118

Hej! Nee, bist Du nicht. Freilaufende Hunde sind zumindest hier in DK weitgehend verboten. Auf fremden grundstücken sowieso! ich würde die Polizeit bzw,. das Ornungsamt - nachdem ich einmal damit gedroht habe - anrufen. Nach einschlägiger Erfahrung auch hier bin ich da ziemlich rigoros. Gruß Ursel, DK


desire

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Antwort auf Beitrag von nest118

Schild aufstellen mit "Privatweg/Privatgrundstück...betreten verboten" ev. können sie ja lesen. ich würd ein Stück symbolisch einzäunen...ist aber wie bei uns jetzt momentan.


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von nest118

Wir wohnen auch am Waldrand. Da bei uns auch des Öfteren fremde Hunde auf unserem Grund herum liefen, haben wir alles eingezäunt (und das war sehr viel!!), seitdem haben wir Ruhe! Ich würde Dir ebenfalls einen Zaun empfehlen, dann brauchst Du Dich nicht mehr zu ärgern.


desire

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Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

Elektrozaun...ist günstiger und hilft auch bei Hunden....^^


Franke

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Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

Ein Zaun verhindert doch etliche Zudringlichkeiten und erspart Ärger (z.B. Hundehaufen) und ärgerliche Diskussionen mit Hundebesitzern.


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von nest118

Das würde ich gar nicht einsehen für die Frechheiz anderer Leute einen Zaun zu bauen! Würde Schilder aufstellen und wenn sich nicht dran gehalten wird Ordnungsamt alarmieren.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nest118

So ein kleiner Staketenzaun (günstig vom Baumarkt, einfach zum in den Boden rammen ) reicht ja vielleicht schon als psychologische Grenzsetzung. Wenn der Typ da mutwillig drübersteigt oder seine Hunde rüberschickt, ist er wirklich sehr dreist.In dem Fall müsste wohl echt ein gescheiter Zaun her.


Zwurzenmami

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erteile ihm ein Hausverbot und drohe mit einer Anzeige, wenn das nicht hilft, eventuell wegen Hausfriedensbruch anzeigen


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von nest118

Nein, du bist nicht überempfindlich. Auch wenn es mir widerstreben würde wegen Fremden, die keinen Anstand besitzen Maßnahmen ergreifen zu müssen, würde ich zur Sicherheit meiner Kinder einen Zaun ziehen.


binesonnenschein

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Antwort auf Beitrag von nest118

Ich würde einen Zaun setzen. Muss ja nicht hoch sein, aber symbolisch als Barriere fungieren.


nest118

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Antwort auf Beitrag von binesonnenschein

Ein Zaun ist sicher die richtige Lösung, das wissen wir auch, aber das muss eigentlich noch etwas warten, weil wir den Garten erstmal ganz fertig haben wollten. Der Bagger kommt nur durch den Teil vom Garten hinters Haus. Aber ein provisorischer Zaun kostet bestimmt nicht soo viel, dann müssen wir es wohl doch so machen. Komischerweise schaffen es alle, gefühlte, 1000 Hundebesitzer, dass ihre Hunde nicht aufs Grundstück laufen, nur er nicht. Das ärgert mich einfach. Nur wegen so einem Freak einen Zaun zu ziehen, sehe ich eigentlich nicht ein...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nest118

Ich bin in solchen Fällen sehr "unfreundlich", verwarne nur einmal und melde das dann beim Ordnungsamt. Mein Grundstück, mein Hausrecht, das mir zusteht.´ Und besonders bei Kindern


Franke

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Antwort auf Beitrag von nest118

Ihr spitzt einige gerade gewachsene Äste (liegt so was vielleicht in der Gegend rum?) an einem Ende an, schlagt die in den Boden rein und verbindet sie oben und auf halber Höhe mit einer Schnur? Grenze gesetzt mit minimalem Aufwand, die Schnüre sind ganz fix entfernt, wenn der Bagger kommt und hinterher wieder angebracht.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Franke

Halte ich für eine gute Lösung und vielleicht noch ein kleines Grundstück betreten Schild. Wenn das nicht wirkt sofort ein Foto machen und Anzeige erstatten. Ich denke das Grinsen bleibt dann aus.


nest118

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Antwort auf Beitrag von Franke

Danke, das ist eine sehr gute Idee. Äste haben wir definitiv genug, das stimmt!


susafi

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

sollte eigentlich bekannt sein... dann macht sie sich strafbar


Franke

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Antwort auf Beitrag von susafi

was und wen ich will? Noch nicht einmal Leute, die sich widerrechtlich auf meinem Grundstück aufhalten?


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von susafi

Du darfst auf Deinem Grundstück alles und jeden Fotografieren - Du darfst diese Bilder nur nicht veröffentlichen. "Sollte bekannt sein?" schreibst Du susafi Wie kommst du darauf, dass das bekannt sein soll?


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Franke

Sicher darfst du - du darfst sie nicht veröffentlichen - das ist alles


-chOcO-

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Antwort auf Beitrag von susafi

Ich hatte letztens noch ein Gerichtsurteil diesbezüglich gelesen. Da ging es darum, das ein Nachbar immer die Kinder im Garten fotografierte. Es ist nicht verboten, aber die Bilder dürfen nicht veröffentlicht werden.


susafi

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Das ist kein Quatsch... man darf Fremde ohne deren Einverständnis nicht fotografieren... das wird hier jedem Kind in der Schule schon gelehrt... ich habe schon die Polizei gerufen weil eine Omi meine Kinder fotografiert hat (angeblich ihre Blumen vor dem Haus)... die haben mir Recht gegeben... und nun?


susafi

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

na dann... dein Gelesenes wird richtiger sein wie meine eigenen Erfahrungen...


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von susafi

Und nun liest du dir mal den Rechtslink durch oder suchst dir das Gesetz raus und siehst ein, dass es tatsächlich so ist, dass du wen auch immer fotografieren darfst solange du nicht veröffentlichst. Das ist der Paragraph 22 KUG Unseren Kindern wurde so ein Unsinn jedenfalls nicht gelehrt . Der Polizist fand es vermutlich auch unangebracht wie Du und ich auch - ich würde das auch nicht wollen http://www.boehmanwaltskanzlei.de/rechte-am-eigenen-bild-foto?gclid=CLfa49Sl67ACFYHwzAod-zuHxg


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Genau so ist es - danke


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Das ist aber weder Wohnung noch besonders vor Einblicken geschützter Raum und deshalb gilt 22 KUG


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Deswegen schrieb ich ja, dass Eure Aussagen nicht ALLGEMEIN gelten...Ihr behauptet ja, dass es alles kein Problem sei...


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Das weiss ich, aber hier wurde behauptet, dass es nicht verboten ist (generell). Ich wollte nur mal zeigen, dass das eben nicht generell gilt.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

So gesehen ja - aber eigentlich ging's um den Garten und da darf sie das sehr wohl - da kann sich der Hundeheini drehen und winden wie er will. Er wurde ja auch schon oft genug darum gebeten Abstand zu halten. Was hat der Kerl nur davon?


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Mir ist das egal, ich hätte schon längst einen Zaun um das Grundstück gemacht. Ich wäre aber trotdzem nicht gerade begeistert, wenn mich irgendwer einfach so fotografieren würde, egal aus welchen Grund.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Allison_Cameron

Knipsen in fremder wohnung Fuer so naiv wuerde ich ja nichtmal w.und co halten


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ja ist gut....


ösitina

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Antwort auf Beitrag von nest118

Alleine um die Sicherheit meiner Kinder zu gewähren würde ich einen Zaun setzen


andrea_m

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Antwort auf Beitrag von nest118

Huch, das ist doof. Ich würde, auch wenn du im recht bist, einen Zaun aufstellen. lg


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von andrea_m

.....wenn er weiß das es euer Grundstück ist! Das nennt man Hausfriedensbruch und irgendwann hätte ich wohl die Faxen dicke und würde ihn anzeigen!


Lillalaus

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Antwort auf Beitrag von nest118

Ich würde den Hunden einfach mal ein schönes bockwürstchen anbieten. Natürlich so das der Besitzer es sieht und ihn nett darauf hinweisen dass man ja nie weiß was da so drin ist. Und wenn er es darauf anlegt würde ich die vielleicht mit etwas abführmittel füllen und in den Garten legen, natürlich nicht den Hunden geben, aber was auf mein Grundstück liegt hat ja auch kein fremder hund zu essen. P.s. ich habe selber einen Hund, aber die hört aufs Wort (imgegensatz zum Kind)


desire

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Antwort auf Beitrag von Lillalaus

sowas ist abartig...was kann das arme Tier für die Blödheit seines Besitzers???


Hexenmami79

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Antwort auf Beitrag von Lillalaus

Sag mal, geht es Dir gut? Alleine auf so eine Idee zu kommen...


nest118

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Antwort auf Beitrag von Lillalaus

DAS mache ich ganz sicher nicht!


Sina26

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Antwort auf Beitrag von Lillalaus

KOPFSCHÜTTEL ZU LILLALAUS


-chOcO-

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Antwort auf Beitrag von Lillalaus

Und dann bekommst du hoffentlich eine ganz fette Anzeige. Die armen Tiere (und da müssen es nichtmal die Hunde sein, sondern freilaufende Katzen oder sonst was)


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Lillalaus

Ich hab so meine Probleme mit Hunden, aber auf diese Idee käme ich im Traum nicht. Das ist ja schon eine unterschwellige Drohung. Man muss das ja nicht eskalieren lassen.


32+4

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Antwort auf Beitrag von nest118

Bin nur mit dem handy online...google ist da doof Finde naemlich das urteil nicht, was ich vor einiger zeit gelesen habe. Wenn der hund jetzt beim zaunlosen etwas kaputtmacht o.ä., dann hat der zaunlose eine teilschuld. Besitzer muss aufpassen...und der zaunlose muss sein grundstueck so "schuetzen", dass nicht einfach ein hund raufkommt. War unter nachbarschaftsstreit Also ich haette in erster linie naemlich bedenken, dass mit kids und fremden hunden draussen was passiert


Ina_84

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Meine Gedanken gingen auch gleich in die Richtung, dass man ja auch die Pflicht hat sein Grundstück zu sichern, damit ungebetenen Gästen nix passiert. Alternativ kannst du ja mal genau da den Rasen mit dem Wasserschlauch wässer, wo er oder seine Hunde gehen. Aber es hört sich so an, als würdest du den Mann nicht erziehen können. Er weiß, dass es euer Grundstück ist und ihr nicht wollt, dass er da lang geht, und trotzdem macht er es... Was will man da machen? Da fallen mir nur noch rechtliche Schritte ein (oder diese anzudrohen)