Lovie
Ich frage für eine Freundin : Sie ist in Elternzeit und wird zum Gespräch gebeten mit Chef und Stellvertretung, da es Unstimmigkeiten gäbe wegen der Nutzung der personal Rabatt Karte. Es ist ein Unternehmen im Einzelhandel strukturiert wie Lidl bspw. Also verschiedene Filialen aber alles eine Firma. In der Filiale in der Sie angestellt ist, gibt es keinen Betriebsrat. Es gibt aber einen sog. Gesamtbetriebsrat. Hat sie das Recht, bei dem Gespräch jemanden vom Gesamtbetriebsrat dabei zu haben?Kann sie auch vorab erst mal mit jemanden davon sprechen? Sie weiß so gar nicht was da auf sie zukommt und hat Bedenken, im Gespräch 2 gegen 1 untergebuttert zu werden.
Mein Mann arbeitet bei Real und da muss bei Gesprächen immer jemand vom Betriebsrat dabei sein! Alles andere ist hier nicht zulässig. Wie das gesetzlich geregelt ist, keine Ahnung.
Meine erste Idee wäre, sich mit dem Anliegen einfach an den Gesamtbetriebsrat zu wenden, die werden ihr wohl genau sagen können, ob sie ein Anrecht hat oder nicht. Wir bei uns (öffentlicher Dienst) haben auf jeden Fall das Recht, Mitglieder des Personalrats (ebenfalls standortübergreifend tätig) zur eigenen Unterstützung heranzuziehen. Aber ob es dazu eine gesetzliche Grundlage gibt, kann ich nicht sagen.
Es muss keiner vom Betriebsrat dabei sein. Aber sie kann verlangen, dass jemand dabei ist.
Also bei uns in der Firma hat der Chef (Marktleiter ?) und Stellvertreter (schon gar nicht ) nichts mit dem Gebrauch der Mitarbeiter Karte zu tun und wenn es Unstimmigkeiten gäbe , wäre das ein Thema der Revision und Personalabteilung. Und bei uns kann man auch immer verlangen , dass jemand vom Betriebsrat dabei ist .
Auf jeden Fall soll sie einen vom Betriebsrat dazu mitnehmen. Sobald es um persönliche Leistungsbeurteilung geht, oder um finanzielle Dinge, kann der Mitarbeiter laut Betriebsverfassungsgesetz Paragraph 82 ein Betriebsratsmitglied zum Gespräch dazunehmen.
Ja aber zählt das auch, wenn es nur einen Gesamtbetriebsrat gibt?
Ja klar, Betriebsrat ist Betriebsrat. Es gibt Betriebe, da gibt es nur einen Gesamtbetriebsrat, weil alle Standorte zu klein sind für einen eigenen.
Wenn der AG einen Betriebsrat hat, muss es auch eine Betriebsverordnung geben wo solche Sachen drin stehen ?!
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