StiflersMom
Der Vater meiner Freundin ist 86 und jetzt naxh einem KH Aufenthalt ins Pflegeheim gekommen. Im KH hat er einen Berufsbetreuer bekommen, da meine Freundin psychisch nicht so stark ist und sich das nicht zutraut. Heute war ar der Betreuer im Elternhaus mit uns uns meine Freundin musste die hausschlüssel abgeben. Verkauft wird das Haus nicht. Soll ein Betreuer nicht dem Willen seines Klienten nachkommen? Darf er das über den Kopf des Vaters entscheiden und der Tochter den Zutritt verwehren obwohl das Haus im Besitz des Vaters bleibt?
was ist denn der Willen des Vaters? Dass seine Tochter einen Hausschlüssel behält? Deine Freudin soll genauer nachfragen und das Gespräch mit dem Btereuer suchen, ich denke, es geht darum, dass sich die Tochter nicht ihr potentielles Erbe vorab sichert - es ist nämlich Aufgabe des Betreuers, auch Vermögenswerte des Betreuten zu schützen. LG
Dazu ist er sogar verpflichtet. Sollte sich die Tochter entscheiden einzelne Dinge aus dem Haus zu entfernen - egal ob Eigenbedarf oder Verkauf - haftet er, da es ohne die Zustimmung des Vaters aus der Erbmasse entfernt wurde. Wenn sie die einzige Erbin ist, kann sie mit dem Betreuer reden, dass sie schon zu Lebzeiten erbt. Dem wird er aber wahrscheinlich nicht zustimmen, da das Inventar und auch das Haus selbst jederzeit durch ihn verkauft werden darf um die Kosten der Pflege zu decken. Sein Bedarf steht über ihrem Erbanspruch.
Finde ich irgendwie krass, zwar richtig. Aber wenn der Vater möchte, dass die Tochter den Schlüssel hat um nach ihm zu sehen?
Wollte der Vater, dass sie den Hausschlüssel abgibt? Kommt mir komisch vor. Wer wird denn im Notfall angerufen? Irgendjemand muss ja dann von außen die Tür öffnen können. Ist der Vater vielleicht gekränkt, weil die Tochter die Betreuung an einen Fremden "abgegeben" hat? Da sind ziemlich viele offene Sachen um eine Meinung dazu zu haben.
Welcher Notfall? Der Vater ist doch im Pflegeheim.
Verzeihung, das hatte ich wohl überlesen. Dann macht das schon Sinn, dass der Betreuer alle Schlüssel hat.
Der Vater ist unter Betreuung, also nicht mehr in der Lage solche Dinge selbst zu entscheiden. Seine Wünsche spielen keine Rolle mehr. So etwas muss man regeln bevor es zu solchen Notfällen kommt.
Egal was hiernich dabei rum kommt: Außerhalb seiner Richtlinien darf der Betreuer nicht einfach alles so machen, wie er will. Er muss natürlich auch Rechenschaft ablegen, Jahresberichte erstellen, zb auch zum Vermögen. Und das auch zb mit Quittungen gelegen. Aber trotzdem geht es natürlich auch darum, im Sinne des Betreuten zu handeln. Ist man damit nicht einverstanden oder hat zb das Gefühl, dass der Betreute nicht gut betreut wird, kann man sich an den Verfahrenspfleger wenden. Das ist ebenfalls eine unabhängige Person, die die Interessen des Betreuten wahren soll und die kann sich dann einschalten. Zu jedem Betreuten gibt es auch einen Verfahrenspfleger. Der soll auch das amtliche Verfahren überwachen. Die treten halt für gewöhnlich nicht wirklich in Erscheinung, da deren Tätigkeit oft ein rein formeller Akt am Schreibtisch ist, aber es gibt sie eben. Zb um zu verhindern, dass ejne Betreuung aufrecht zu erhalten wird, die gar nicht mehr nötig ist. Oder oder oder. Vielleicht könnte man dort mal nachfragen, was der Betreuer darf und was nicht.
Der Vater darf seiner Tochter Schlüssel geben und ihr erlauben, das Haus zu betreten. Der Berufsbetreuer unterstützt und wahrt Interessen, aber er ist handelt nicht entgegen des Willens des Betreuten.
Sie muss es richtig besprechen, zu dritt, Vater, Betreuer und sie - nur dann gibt es Lösungen für alle und alles. Lg, Lore
Ich hatte das. Meine Mutter hatte einen super Betreuer von der Caritas, kein klassischer Berufsbetreuer. Er hat immer wieder erklärt dass er den Willen meiner Mutter berücksichtigen muss. Auch ich sage: mit Vater und Betreuer sowie einem Zeugen zusammensetzen. Wenn weitere Geschwister da sind: auch die MÜSSEN mit an den Tisch. Der Wille des Vaters MUSS berücksichtigt werden. Ich würde ggf. einen Betreuerwechsel anstreben, aber auch das kostet Kraft... Alles Gute D
Es kommt auch darauf an, in welchen Bereichen die Betreuung eingesetzt wurde. Die unterschiedlichen Bereiche müssen durch ein Amtsgericht beschlossen werden. Das kann alleine schon die Tätigkeitsbereiche stark einschränken. Wohnungsauflösung zb muss extra genehmigt werden. Das kann man nicht einfach so mal machen. Ebenso ist es ein Unterschied, ob es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Finanzen oder medizinische Entscheidungen geht. Dee Betreuer hat nicht automatisch Einfluss auf alle Bereiche. Alles kann gesondert geregelt werden/sein. Siehe Beschluss vom Amtsgericht.