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Beschäftigungsverbot

Tat.jana

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Liebe Mit- Muttis! Vielleicht wart ihr auch in einer ähnlichen Situation oder habt Ahnung davon und könnt mir weiterhelfen- Ich bin unbefristet angestellt und habe 30 Tage Jahresurlaub. Anfang 2020 wurde ich schwanger. Ich war von April bis September 2020 im Beschäftigungsverbot und anschließend bis Januar 2021 im Mutterschutz. Im Jahr 2020 habe ich KEINEN Urlaub nehmen können - wegen Beschäftigungsverbot und Mutterschutz. Im September endet meine Elternzeit. Nun werde ich den Arbeitgeber wechseln. Habe ich, bei meinem"alten" Arbeitgeber denn Anspruch auf Urlaub aus dem Jahr 2020? Ich habe das Gesetz so verstanden, dass mir alle 30 Tage Urlaub zustehen, auch wenn ich im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz war. Ist das korrekt? Wäre für eure Erfahrungen und/oder Wissen dankbar!


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Tat.jana

Du hast die 30 Tage aus 2020 und die für Januar 2021 anteilig 1/12 vom Jahresurlaub aufgerundet falls es eine kommunal ergibt


Tat.jana

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Antwort auf Beitrag von misses-cat

Danke für deine Antwort. Wenn ich vom 10.09.22 bis zum 30.09.22 Resturlaub nehme- also 15 Tage- müsste der AG mir die restlichen 15 Resturlaubstage dann doch ausbezahlen?! Und habe ich dann für die Zeit des Resturlaubs im September auch wieder Anspruch auf anteiligen Urlaub?


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Tat.jana

Wenn der Arbeitgeber mitspielt geht das, du hast halt kein Anrecht darauf das du deinen Urlaub am Ende der elternzeit dranhängen kannst, er müsste ihn dir dann halt komplett auszahlen


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Tat.jana

Ja, hast Du. Entweder nehmen oder er wird ausgezahlt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tat.jana

Willst du beim alten AG noch arbeiten? Du hast kein Recht, den Urlaub als Tage zu nehmen, wenn der AG nicht zustimmt. Ansonsten wird der Urlaub aus 2020 einfach ausgezahlt


Tat.jana

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Nein, ich möchte nicht zu meinem alten AG zurück. Aufgrund der Entfernung zu meinem Wohnort ist es nicht optimal, wenn mein Kind dann in die Kita kommt. Warum habe ich kein Recht den Urlaub als Tage zu nehmen? Im BEEG §17 steht : (2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. (3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten. Ich verstehe es so, dass der AG es mir sogar gewähren MUSS.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Tat.jana

nein, steht doch unten. endet das arbeitsverhältnis wird ausgezahlt. der urlaub ist immer genehmigungspflichtig. egal wann.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tat.jana

Wann willst den Urlaub überhaupt nehmen. Nach der Elternzeit hast du keinen alten AG mehr Also zu wann willst du kündigen. Urlaub ist immer genehmigungspflichtig vom AG


Tat.jana

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Elternzeit endet am 10.09. Kündigen kann ich erst zum 30.09. Dementsprechend habe ich sehr wohl einen alten AG.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tat.jana

Naja du könntest auch zum 31.08. gekündigt haben. Und ab 1.09. beim neuen ag Anspruch den Urlaub als Tage zu nehmen hast du aber nicht wie Mello schrieb


Mephis

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Antwort auf Beitrag von Tat.jana

Zu wann soll denn dein neuer Job anfangen? Du kannst natürlich auch zum 31.8 oder 10.09 kündigen. Beim 31.8 gilt die Frist laut Vertrag, zum 10.09 dann 3 Monate vorher. Wenn du während oder zum Ende der Elternzeit kündigst und dir dein Arbeitgeber bis dahin nicht mitgeteilt hat, dass dein Urlaub aus der Elternzeit anteilig verfällt, dann hast du sogar Anspruch auf den Urlaub den theoretischen du während der Elternzeit aufgebaut hast. Ansonsten reden offen mit deinem Arbeitgeber. Da wird sich sicher eine Lösung finden.


Tat.jana

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Antwort auf Beitrag von Mephis

Danke euch allen für die Antworten! Ich habe eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende- d.h. mit Elternzeit bis 10.09. und Frist von 3 Monaten ist nur der 30.09. möglich. Den neuen Job starte ich dann zum 01.10.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Tat.jana

Zum Ende der Elternzeit hast du ein sonderkündigungsrecht 3 monte zum Ende der Elternzeit halt, du kannst also zum 10.09 kündigen musst halt 3 Monate vorher deine Kündigung abgeben