Elternforum Rund ums Baby

Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot

eule11

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Hallo, wisst ihr wie das geregelt ist? Folgendes: Ich arbeite in einer Spedition als Kraftfahrerin mit Be- und Entladetätigkeit. Tragen während der Schwangerschaft ist ansich ja kein Problem. Aber ich bin mir unsicher wie das bei uns ist, hier geht es ja nicht um "mal" was tragen und auch nicht um ein 15kg Geschwisterkind. Ich fahre nur Kurzstrecke, bin also die meiste Zeit am Laden. Ich habe durchschnittlich 15 Paletten auf dem Wagen die je zwischen 350-600kg wiegen. Dazu Rohrverbunde von je 20-50kg, im Schnitt ca. 6 am Tag. Zusätzlich Badheizkörper und Duschabtrennungen von je 15-35kg, hier im Schnitt ca 3 am Tag. Die paletten trage ich natürlich nicht, wiegen aber dennoch genug um das ich die natürlich nicht locker flockig von A nach B schieben kann, da gehört auch schon kraft/anstrengung dazu da kein Platz für eine Ameise ist, wir haben manuelle Hubwagen. Die Paletten packe ich zum großteil selber. Heißt: ich muss auch viel Pakete auf Paletten stapeln, die wiegen auch teilweise 15kg und mehr, dazu kommen Waschbecken und Toiletten (Pakete die ich packe sind pro Palette je nach Größe zwischen 5-30Stück - kann alles vom kleinen 10x10 Karton bis hin zum 100x70Karton sein) Auch Gasthermen muss ich heben, das kommt aber nicht so häufig vor. Sind aber auch 50kg und mehr. Heizungen muss ich teilweise übereinander Stapeln, sind je nach Heizkörper auch gerne mal 40kg und mehr. Das alles mal damit man sich ein ungefähres Bild machen kann. Achso, ich arbeite in den Abendstunden. Von 19 bis 02Uhr. Bei meiner ersten Schwangerschaft habe ich bis zum Mutterschutz gearbeitet. Hatte aber damals noch eine Kollegin die mit anpackte. Mittlerweile arbeite ich alleine. Kundenkontakt habe ich keinen. So kann also keiner anfassen, ich muss schon alles alleine tragen. Bei der ersten Schwangerschaft habe ich eine Gitterbox, ca. 20kg, über eine Strecke von ca. 30m mit meiner Kollegen tragen müssen, danach hatte ich Blutungen. Damals habe ich mir nichts dabei gedacht. Heute sehe ich das anders. Ich weiss nicht ob ich diesen Beruf Schwanger ausführen sollte. Meine Kollegin hat damals lange dafür kämpfen müssen um ein Beschäftigungsverbot zu bekommen. Die Frauenärztin meinte sie könne den Beruf locker ausüben. Dabei war sie halt immer so trottelig und ist allein innerhalb eines Jahres 3 mal von der Hebebühne gefallen weil sie nicht geguckt hat wo diese aufhört - und das dann auch noch im Schwangeren Zustand Naja, worauf ich hinaus will: Wenn es kein Problem ist arbeite ich gerne bis zum Mutterschutz weiter. Aber ich will auch nichts riskieren und wenn es besser wäre ins Beschäftigungsverbot zu gehen wäre mir das einfach lieber. Meine Frauenärztin ist die gleiche wie die meiner Kollegin, daher wird sie wohl auch bei mir davon ausgehen das ich weiter arbeiten kann. Aber ich hab dabei ein ganz mulmiges Gefühl. Wie das jetzt "Rechtlich" aussieht ist zweitrangig, ich wüsste von euch gerne wie ihr persönlich das seht. Würdet ihr unter diesen Umständen weiter arbeiten oder versuchen ein Beschäftigungsverbot zu bekommen?


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von eule11

"Wie das jetzt "Rechtlich" aussieht ist zweitrangig, ich wüsste von euch gerne wie ihr persönlich das seht. Würdet ihr unter diesen Umständen weiter arbeiten oder versuchen ein Beschäftigungsverbot zu bekommen?" - Genau das Gegenteil, es geht nur danach, wie es rechtlich aussieht. Der AG muss mit dir zusammen eine Gefährungsbeurteiling machen und dann wird entschieden, ob diesen Job weiter machen kannst oder nicht. Deine FA hat damit gar nichts zu tun.


eule11

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Naja klar muss das von rechtlichen her geregelt werden. Aber wenn ich das Thema gar nicht erst anspreche dann wird es ja auch kein Beschäftigungsverbot geben. Nun frage ich mich halt ob ich das Thema in Gang bringen sollte oder ob es unnötig wäre. Daher meine Frage wie ihr das Handhaben würdet. Ob ihr ins Beschäftigungsverbot gehen wollen würdet, oder ob ihr weiter arbeiten würdet. Spreche ich es nicht an würde hier nichts passieren. Mein Chef würde nie auf die Idee kommen, für ihn wäre es der Supergau wen ich ihm mitteile nicht mehr arbeiten zu kommen.


eule11

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Bei meiner Kollegin hat sich die Frauenärztin quer gestellt ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Da mussten erst zig Schreiben vom Chef kommen bis sie eingewilligt hat. Die Ärztin meinte sie würde sich zu sehr anstellen, das bisschen tragen. Aber der Chef wollte das sie ins Verbot geht weil sie ständig vom Wagen gefallen ist. Ich muss ehrlich gestehen das ich von dem ganzen Prozedere keinerlei Ahnung habe. Musste ich mich bisher nie mit beschäftigen.


Philo

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Antwort auf Beitrag von eule11

Hallo, muss nicht jeder AG ein Dokument vorliegen haben, in dem geregelt ist, was eine schwangere Frau arbeiten darf? Ich habe einen großen Arbeitgeber, da ist für jeden Berufsstand aufgelistet, was er in der Schwangerschaft arbeiten darf und was nicht. Zur Not wird der AG nicht mehr im Außendienst beschäftigt sondern - bei vollen Bezügen - zum Kaffee kochen etc. eingesetzt. Ich meine, dass das Gefährdungsanalyse heißt. LG, Philo


eule11

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Antwort auf Beitrag von Philo

Da muss ich mich mal schlau lesen. Wenn ich meinen Chef frage heißt es - egal worum es geht - jedesmal "Wir sind unter 5 Mann - für mich gelten diese Regelungen nicht!" Zur Info: Wir sind 3 Mitarbeiter + 1 Mitarbeiterin in Elternzeit + Chef. Nicht falsch verstehen, ich hab nen ganz lieben Chef der mir viele Freiheiten gewährt. Aber wenn man was will was ihn Freizeit kostet oder ihm mehr arbeit macht dann schaltet er ab. Ich muss jetzt auch leider los, antworte später nochmal.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von eule11

Beim Mutterschutzgesetz gibt es keine Mindestgröße, das gilt ab der 1. Beschäftigten.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von eule11

was du gern willst, sondern es gibt Gesetze. Dein AG ist dazu verpflichtet, eine Gefährungsbeurteilung durchzuführen, mit dir gemeinsam. Die wird auch unterschrieben. Wenn er selbst nicht weiß, wie das zu handhaben ist, dann muss er sich bitte schlau machen. Im Zweifel kannst du dich zum Beispiel ans Gewerbeaufsichtsamt wenden. Nochmal: Deine Frauenärztin hat damit absolut nichts zu tun. Und es ist quasi auch egal, ob du weiter arbeiten willst oder nicht (es sei denn, man darf freiwillig auf seine Rechte aus dem Mutterschutzgesetz verzichten und an einem gefährlichen Arbeitsplatz weiterarbeiten?) Wenn du unbedingt wissen willst, was andere möchten: Ich würde mir in dem Fall nen Loch in den Allerwertesten freuen, wenn ich voll bezahlt zu Hause bleiben könnte :-)


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von eule11

Also wenn du ein mulmiges Gefühl hast und in der ersten Schwangerschaft Blutungen wg. Heben würde ich das schon ansprechen. Sollte es dem Arbeitgeber nicht möglich sein, dir jemanden an die Seite zu stellen bzw. dir einen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen, würde ich ein BV vorziehen. Im Prinzip muss sich der Arbeitgeber darum kümmern. z.B. sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeitsplätze auf solche Gefahren zu prüfen. Nachtarbeit ist für Schwangere z.B. nur bis 22.00 Uhr erlaubt, und selbst das nur, wenn beide zustimmen.


eule11

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Danke, das wusste ich zb gar nicht mit der Nachtarbeit. Ich merk schon, ich habe mich in der ersten Schwangerschaft viel zu wenig informiert. Da hab ich alles einfach so auf mich zukommen lassen, ab und an ein Blick ins Internet oder in ein Buch wäre wohl nicht verkehrt gewesen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von eule11

Für Deinen Arbeitsplatz muss eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen... Sprich den AG mal darauf an... Lg


dhana

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Antwort auf Beitrag von eule11

Hallo, ich versteh gerade deinen Arbeitgeber nicht - wenn er weiß das du schwanger bist, darf er dich gar nicht an diesem Arbeitsplatz beschäftigen. Da muss kein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, logisch, das der das nicht macht. https://www.sozialministerium.bayern.de/fibel/sf_m055.php Zitat: "So dürfen schwangere Frauen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet sind. Sie dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich ausdrücklich hierzu bereit erklären. Der Arbeitgeber darf schwangeren Frauen keine Tätigkeit ausüben lassen, bei denen sie schwer körperlich arbeiten (z. B. regelmäßiges Heben und Tragen von Lasten mit mehr als fünf Kilogramm Gewicht) oder Akkordarbeit verrichten müssen. Schwangere und stillende Frauen darf der Arbeitgeber keine Tätigkeiten ausüben lassen und Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie einer unverantwortbaren Gefährdung durch Gefahr- oder Biostoffe ausgesetzt sind. Auch die Lage und Dauer der Arbeitszeit ist eingeschränkt. So dürfen diese Frauen in der Regel nicht zur Nachtzeit zwischen 20 und 6 Uhr, nicht an Sonn- und Feiertagen ( Feiertagsarbeit ) sowie grundsätzlich nicht über achteinhalb Stunden täglich beschäftigt werden." https://www.bkk-aag.de/arbeitgeber/erstattungsverfahren-umlage-2-mutterschaft-und-beschaeftigungsverbot/entgeltfortzahlung-bei-mutterschaft-und-beschaeftigungsverbot.html Zitat: "Beschäftigungsverbot Außerhalb der gesetzlichen Schutzfristen können ebenfalls Beschäftigungsverbote ausgesprochen werden. Hierbei unterscheidet man zwischen generellen und individuellen Beschäftigungverboten. Generelle Beschäftigungsverbote Sie gelten für alle werdenden und stillenden Mütter ohne besonderes ärztliches Attest. Die generellen Beschäftigungsverbote sind mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort wirksam und der Arbeitgeber ist verpflichtet diese umzusetzen. Beschäftigungsverbote vor der Schutzfirst werden nach § 4 MuSchG ausgesprochen, wenn: die Schwangere mit schweren körperlichen Arbeiten und mit Arbeiten beschäftigt wird, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, Staub, Gasen oder Dämpfen, Hitze, Kälte oder Nässe, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt ist, die Schwangere mit Arbeiten, bei denen sie regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand heben, bewegen oder befördern muss, auszuführen hat, die werdende Mutter nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft ständig stehen muss und diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet, Arbeiten zu verrichten sind, bei denen sie sich häufig erheblich strecken, beugen oder bei denen sie dauernd hocken bzw. sich gebückt halten muss, die Schwangere Geräte und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung bedienen muss, sie Holz zu schälen hat, sie infolge ihrer Schwangerschaft Arbeiten verrichtet, die in besonderem Maße die Gefahr an einer Berufskrankheit zu erkranken bergen, sie Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt ist, bei Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann und bei Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo." Du bekommst also kein individuelles Beschäftigungsverbot vom Arzt - sondern der AG MUSS es aussprechen. Er kann dir einen Ersatzarbeitsplatz bei gleichem Gehalt zusprechen. Gruß Dhana


dhana

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Antwort auf Beitrag von eule11

Hallo, frag doch einfach mal bei beim Gewerbeaufsichtsamt nach - die erklären deinem Arbeitgeber sehr gerne, was es mit dem Mutterschutzgesetz auf sich hat, für wen das gilt und wie er dieses umzusetzen hat. Gruß Dhana


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von eule11

Nach deiner Beschreibung gibt es bei deiner Arbeit diverse Dinge, die gegen das Mutterschutzgesetz verstoßen. Schon allein wegen der Nachtarbeit kann dein Arbeitgeber ein Bußgeld bis 30.000 Euro erhalten und macht sich evtl. sogar strafbar. Insofern sollte es auch in seinem Interesse sein, dass entweder dein Arbeitsplatz umgestaltet wird oder du ein Beschäftigungsverbot erhälst.