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Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen

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Beschäftigungsverbot: an alle die sich auskennen

Annika444

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Hallo ihr Ich frag jetzt mal hier, weil ich sehr unsicher bin Ich arbeite in Elternzeit momentan in meinem alten Job auf 450€! Jetzt bin ich wieder Schwanger, Bestätigung hab ich schon abgegeben, nur irgendwie meldet sich keiner wegen der Betriebsarzt Untersuchung! Bekommt man auf den 450€-Job keine Betriebsarztuntersuchung und ein anschließendes Beschäftigungsverbot? Bevor die Frage kommt für meinen Job (Krankenhaus Schichtdienst) würde es definitiv eins geben! Ich bin nur unsicher ob ich eins bekomme wegen Minijob oder einfach abgemeldet werde und ab nächsten Monat kein Geld mehr bekomme! Danke für eure Hilfe


Cooo

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Antwort auf Beitrag von Annika444

Hallo, selbstverständlich kannst du auch als geringfügig Beschäftigte ins BV geschickt werden. Zuerst muss hierfür eine Gefährdungsbeurteilung ausgefüllt werden. Aber ich würde einfach mal direkt nachfragen. Sobald du nämlich die Schwangerschaft mitgeteilt hast, ist der AG in der Pflicht, dich keine Tätigkeiten ausüben zu lassen, die dein Kind oder dich gefährden.


LittleT

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Antwort auf Beitrag von Annika444

Glückwunsch zur zweiten Schwangerschaft! Ich hatte bei beiden Kindern auch ein Beschäftigungsverbot bei meinem Nebenjob (Minijob). Im Zweifelsfall hinterfragen.


User-1750749248

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Antwort auf Beitrag von Annika444

Du darfst keine Nachteile auf Grund der Schwangerschaft haben. Also gehe ich davon aus, dass du weiter bezahlt wirst und eine Gefährdungsbeurteilung bekommst. Ruf der PDL an.


Btby

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Antwort auf Beitrag von Annika444

Ich musste zu keinem Betriebsarzt, mein Chef hat die Gefärdungsbeurteilung gemacht und somit war ich raus.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Annika444

Ich arbeite auch im Krankenhaus und seit ich glaube Oktober oder November gibt es kein automatisches BV mehr wie es vorher der Fall war, das wurde geändert.


Annika444

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Antwort auf Beitrag von Annika444

@ Tigerblume: sondern? An alle:ja aus dem plan wurde ich gestrichen aber ka


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Annika444

So wie früher auch: Individuelle Gefährungsbeurteilung.


BabyMommy

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Antwort auf Beitrag von Annika444

Glückwunsch! Dein Frauenarzt kann dir auch BV mit sofortiger Wirkung ausstellen. Bei mir hat mir mein Frauenarzt BV gegeben, als ich nicht mehr arbeiten sollte.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von BabyMommy

Das darf der Frauenarzt nur dann ausstellen, wenn sie grundsätzlich nicht arbeiten darf - also ein individuelles Beschäftigungsverbot unabhängig vom Arbeitsplatz. Wenn sich das Beschäftigungsverbot auf den Arbeitsplatz Krankenhaus bezieht, muss es der Arbeitgeber aussprechen. Vermengungen führen ggfs. zu Riesenproblemen als Folge.


BabyMommy

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Antwort auf Beitrag von Annika444

Glückwunsch! Dein Frauenarzt kann dir auch BV mit sofortiger Wirkung ausstellen. Bei mir hat mir mein Frauenarzt BV gegeben, als ich nicht mehr arbeiten sollte.