Thiara82
Hallo zusammen, ich steige da nicht so ganz durch. Ich bin Mitte 2017 mit meinem ersten Kind in Elternzeit gegangen. Drei Jahre, das erste Jahr erfolgte der Bezug des Elterngeldes. Im zweiten Jahr habe ich innerhalb der Elternzeit angefangen Teilzeit mit 22 Stunden zu arbeiten. Die Elternzeit für meine Tochter endet im August diesen Jahres. Danach arbeite ich weiter in Teilzeit. Im Dezember kommt unser zweites Kind zur Welt. Welche Monate zählen als Berechnungsgrundlage für das neue Elterngeld? Wird mein Verdienst innerhalb der ersten Elternzeit ausgeklammert oder zählen die letzten zwölf Monate, egal wie die zustande gekommen sind? Weiß das zufällig hier jemand? Sonst versuche ich mal morgen unsere Elterngeldstelle zu erreichen. Ja
soweit ich weiss spielt der status "in elternzeit" keine rolle. es werden die letzten 12 monate angenommen - unabhängig ob du in EZ warst oder nicht. monate, in denen du elterngeld oder mutterschaftsgeld bezogen hast werden aber ausgeklammert (und ggf. die monate vor kind1 herangezogen). elternzeit... ...mit einkommen aus TZ wird normal verwendet. ... ohne bezug von einkommen wird mit 0EUR angenommen. ... mit bezug von elterngeld wird ausgeklammert. zumindest hab ich es so verstanden.
Genau so ist es Status Elternzeit hat keine Relevanz Es zählen wieder die 12 Monate vorher Sollte der Mutterschutz noch innerhalb der ez beginnen, kannst du diese beenden auf den letzten Tag vor dem Tag des Mutterschutz. Dann gibt es Mutterschaftsgeld anhand des Vollzeitvertrag. Ansonsten nach Teilzeit Vertrag
Maßgeblich für das neue EG ist das was du in den 12 Monaten vor dem neuen Mutterschutz verdient hast. Das du in EZ warst ist völlig egal. Das spielt für das EG nie eine Rolle. EG wäre noch relevant gewesen wenn du in den 12 Monaten vor Mutterschutz noch in die ersten 14 Monate EG rutschen würdest, das ist aber nicht der Fall. Geschwisterbonus gibt es auch keinen. Und Mutterschaftsgeld wird bei eurer Planung auch deutlich geringer ausfallen da du ja deine VZ-vertrag scheinbar auflöst zu Lasten eines TZ-vertrages. Besser wäre es gewesen die Zeit zwischen EZ-ende und Mutterschutz irgendwie in VZ zu arbeiten um das höhere Mutterschaftsgeld zu bekommen. Zudem würde das EG auch noch etwas höher werden.
Danke für die Antworten! Naja, ich habe meinen Teilzeitantrag eingereicht und fünf Tage später den positiven Test in der Hand gehalten. Wir haben schon wieder ein Jahr versucht schwanger zu werden, da konnte keiner mit rechnen. Und vier Monate Vollzeit hätten wir aufgrund der Betreuung unserer Tochter nicht überbrückt bekommen. Nun gut, das ist dann jetzt eben so...
Es zählende letzten 12 Monate mit dem Bezug aus deiner Teilzeittätigkeit. Das du da noch in ElternZEIT warst ist irrelevant.