Pebbie
Hallo ! Eben haben 2 Mädchen, die eine Jahrgangsstufe höher sind als meine Tochter ( 4. Klasse ), deren Namen sie allerdings nicht kennt, meinem Wagen mutwillig mit Steinen zerkratzt. Meine Tochter fuhr neben dem Haus Inliner, als sie die beiden bemerkte und ansprach, nahmen sie ihre Beine in die Hand und rannten weg. Wenn jemand versehentlich mit dem Fahrrad oder dergleichen ein Fahrzeug beschädigt, finde ich das jetzt nicht sooo schlimm, aber der Vorsatz und der Schaden macht mich doch ziemlich sauer. Habt Ihr eine Idee was man machen kann ? Zum einen wäre es nicht zu beweisen, ich glaube kaum das die beiden das zugeben würden und es stände dann deren Wort gegen das meiner Tochter. Lassen wir das über die Vollkasko laufen, werden wir runter gestuft und haben Eigenbeteiligung. Ärgerlich !!! LG Pebbie
Ich würde DEFINITIV zu den Eltern der Kinder gehen. Und zwar heute noch!!! MfG
Ich schrieb doch das wir den Namen nicht kennen. Sonst wäre die Sache klar !!
Das Problem sehe ich darin, dass ich Angst um mein Kind hätte... es wäre ja Zeuge, müsste die Mädchen zeigen. Ansonsten ganz klar bei den Eltern melden und sie das bezahlen lassen.
Ich würde mich morgen über die Schule kundig machen, wie die beiden Damen heissen, und zwar persönlich. Und ich würde ankündigen, dass ich anschliessend zu den Eltern fahre und die Sachlage schildere. Ich nehme an, dass zwei 6.-Klässlerinnen dann einknicken und gestehen. Heute würde ich die Polizei rufen und den Fall aufnehmen lassen, dann kannst Du auch allenfalls erstmal eine Anzeige gegen Unbekannt machen. Die Polizisten werden sicher bei den Mädels aufschlagen und nachfragen. Bei sowas verstehe ich kein Spass und mache Ernst.
Genau. Es soll ja nicht zu Lasten meiner Tochter gehen...
versteh das schon... eventuell gehts anders lass dir die Mädchen so gut es geht beschreiben und dann könntest du es vielleicht allein machen
die Mädels haben ihre Tochter doch gesehen. Die werden sie wahrscheinlich sowieso unter Druck setzen, dass sie nicht petzen soll. Ich würde bei der Gelegenheit auch gleich mal mit ansprechen, dass die Tochter in Ruhe gelassen wird und sie selbst Schuld sind, dass sie die Konsequenzen jetzt tragen müssen. Dass die Tochter die beiden "verpetzt" hat wird über die Versicherung sowieso erfragt und so wird es eh rauskommen.
Hallo! Das ist ja eine Schweinerei! Ich würde die Familien trotzdem aufsuchen und die jeweiligen Töchter an die Haustür bitten. Die Mutter / Eltern können gerne dabeistehen. Nett aber bestimmt würde ich den Sachverhalt ansprechen. Sie werden ja versichert sein. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Kinder in dieser Konstellation sehr wohl" Untaten " zugeben. Natürlich kann es passieren, dass die Eltern blöd reagieren. Dann kann man weitersehen. Das wäre mein Vorgehen. LG, rox
O.k.. Ihr kennt den Namen nicht. Dann würde ich in die Schule gehen, in die jeweilige Klasse, den Sachverhalt schildern und die Namen und Adressen erbitten
dazu müsste sie ihr Kind aber mitnehmen, denn nur sie hat die Täter gesehen und sie wäre Zeuge und die Petze für die Mädchen
Ja, das müsste sie. Petze wäre mir in dem Fall egal. Das hat nichts mehr mit Petzen zu tun....
hättest du keine Angst, dass dein Kind gemobbt wird, vermöbelt oder so? ich schon
Doch, das ginge schon auch in meinem Kopf rum. Ich würde dann wohl gleich den beiden Weibern den Wind aus den Segeln nehmen und das ansprechen. Nett aber bestimmt
So ärgerlich es klingt - ich würde gar nichts machen.die Haftpflicht der Eltern wird das nicht bezahlen, da es nicht aus Unwissenheit oder aus Versehen passiert ist und in der sechsten Klasse werden sie noch keine 14 sein und somit noch nicht strafmündig. Du kannst zwar eine Anzeige machen, aber die wird im Sand verlaufen.
Aber es wird den Mädels gehörig einen Schrecken und Ärger mit den Eltern einbringen und sie werden in Zukunft hoffentlich keine Autos mehr zerkratzen.
Das glaube ich nicht. Wer in dem Alter so kaltschnäuzig fremdes Eigentum zerstört, den juckt das nicht. Probieren kann man das natürlich, aber irgendwie ist da noch eine Lücke in der Gesetzgebung.
Also ich würde das zur Anzeige bringen.Auch wenn es deine Tochter ist,die es bezeugen kann.
Was hättest Du davon, außer Zeit- und Nervenaufwand? Wenn die erfahren, dass es 6 Klässler sind, werden sie das vielleicht nicht mal aufnehmen. Das liegt im Ermessen des Beamten, denn um eine Strafanzeige zu machen muss ja auch eine Straftat vorliegen und Strafmündigkeit, die ja nicht besteht
Ich habe der Dame gesagt das es sich um 4-Klässler handelt. Sie sagte ist egal.
Die Polizei kann doch trotzdem das Gespräch mit den Eltern und den Mädels führen. Man muss ja nicht immer erst eingreifen, wenn sie strafmündig sind. Vielleicht lernen sie was draus.
Die Polizei sagt anzeigen, man kann die Mädels ermitteln. Mein Mann meinte das wir es so machen, denn wer weiss wie viel Unsinn die sonst so verzapfen. Die sind in der 4. Klasse, die beiden. Meine Tochter hat mal mit den beiden in der Pause gespielt, weiß die Namen nur nicht.
Die letzten 10 Beiträge
- Buggys mit wendbarem Sitz
- Suche kleine aufblasbare Schildkröte
- Fieber nach Kontakt zu Brennesseln
- Elterngeld, Mutterschutz bei frühzeitiger Einleitung
- Isofix - woran erkennt man Entriegelung?
- Insektenstich, was ist das ?
- Großes Geschäft wird verweigert (Toilettentraining)
- Neugeborenes will ständig Flasche
- Wundkleber aus Haaren entfernen
- Schwimmhilfe Empfehlungen