Elternforum Rund ums Baby

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Charly80

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Hallo, ich hab mal eine Frage: Mein Schwager heiratet demnächst eine Frau, die schon 2 Kinder. Und sie ziehen um, ca. 45km weiter. Jetzt stellt der Kindsvater sich quer und will die Papiere nicht unterschreiben, dass das Kind umziehen darf und an der neuen Schule angmeldet werden kann. Geht denn das so einfach??? Ich hab den Auftrag bekommen, mich mal umzuhören..... :-//


sterntaler82

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht?


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Ich weiß es nicht genau, aber wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht, dann kann der Vater sich da sehr wohl querstellen.


Charly80

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

naja, aber was will er denn machen? Die Mama heiratet neu uns sie ziehen um. Das Kind hat ja Schulpflicht. Und es kann ja n icht in eine 45km entfernte Schule gehen...?? Boah bin ich froh, dass ich son Scheiss nicht an der Backe hab....


sterntaler82

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Er kann seine Zustimmung verweigern das dass Kind aus seinem gewohnten Umfeld gerissen wird. Dann muss die Mutter entweder mit dem Kind da wohnen bleiben oder klagen. Wenn er das Kind zu sich nehmen kann, kann es gut sein das die Mutter vor Gericht verliert und das oder die Kinder beim Vater leben


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Charly80

sie kann hin wo sie will.. er kann es sehr wohl verbieten... sie können vor gericht ziehen, und dann mal gucken dasses eventuell das gericht erlaubt ich fände es als vater auch fies, plötzlich für den kinderbesuch 90km jedes 2. WE fahren zu müßen, du nicht?


Merle83

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Antwort auf Beitrag von ösitina

sowas ist immer sehr schwer 45 km ist zwar nicht die Welt, aber für Kinder schon wenn sie vorher so nah gewohnt haben, dass sie unter der Woche mal eben zum Papa konnten ist das jetzt eine grosse Umstellung für alle


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Ja, kann er. Sie scheint nicht wirklich eine Leuchte zu sein, wenn sie das nicht vorher mit ihm geklärt hat oder sich einen Weg um sein Veto herum gesucht hat.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Wäre dein Bruder nicht der Next sondern der Ex und Vater der Kinder... wie würdest du das finden? Wäre ich der Umgangselternteil, der bisher seine Kinder in der Nähe hatte und regen Umgang gepflegt hat dann... würde ich dem Umzug zustimmen, wenn mein(e) Ex die Kinder immer fein bringt und abholt. Für ein WE sind das mal locker 180 km Fahrt... dann gäbe es meine Zustimmung die Kinder weg zu bringen. Sicher... 45km sind nicht das Ende der Welt aber bei 45km Distanz wird der Umgang erschwert.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Charly80

Kann der Kindsvater, ist sein recht. Und auch das recht des Kindes, den der Umgang wird durch den Umzug erschwert. Simple Lösung, Frau und Kind bleiben dort wohnen wo jetzt auch und Kind kann weiterhin in die gewohnte Schule und der neue Mann muss einfach mal umziehen. Vor Gericht kann sie die Kinder verlieren, das der Richter den Umzug verbietet, es kann auch sein das sie dann die Kosten für den Umgang trägt - da sie den ja erschwert wegen des Umzugs, es kann auch sein das der Richter sagt, 45 Km ist nicht die Welt und der Mann schaut blöde aus der Wäsche. Alles mögliche Optionen. Kommt auch drauf an wie gefestigt die Beziehung zwischen Vater und Kinder ist. So oder so, die Kinder sind die Leidtragenden.