Korya
Aufgrund des untenstehenden Beitrags habe ich zus Steuererklärung eine blöde Frage, da es hieß, bei bestimmten Gehaltsklassen MUSS man sie abgeben. Wir wohnen im Ausland und zahlen dort Steuern, schon immer. Aber wir haben vor einigen Jahren für 11 Monate in Deutschland (müsste 2013 gewesen sein). Steuern haben wir gezahlt, aber eine Aufforderung oder Brief zur Steuererklärung haben wir nie bekommen. Wir haben Immobilien, aber nicht in Deutschland. Ich habe mich gerade das rechtliche Fenster bei Elster quer gelesen, finde aber nichts konkretes. Also: Woher weiß man, unter welchen Bedingungen eine Steuererklärung abgegeben werden MUSS? LG
Das Wesentliche regelt § 46 EStG. Und, so blöd es jetzt klingen mag: frage bitte jemanden, der sich auskennt. Eine Steuerberaterin, eine Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Steuerrecht.
Mal aus dem Internet gesucht „ Haben sie grob fahrlässig keine Steuern gezahlt, verlängert sich die Frist auf fünf Jahre. War Vorsatz im Spiel, kann das Finanzamt von ihnen zehn Jahre lang Einkommensteuern nachfordern. „ Ich selbst habe einen Freund und der hat mir das auch mal mit den 5 Jahren gesagt. Eine Steuererklärung muss man immer machen, wenn man verheiratet ist. Ebenso zB Beamte. Wenn ihr nicht verheiratet wart und Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 wart, müsst ihr keine machen: „ Sie sind Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I und haben nur Einnahmen aus Ihrer Arbeitnehmertätigkeit? Dann müssen Sie keine Steuererklärung abgeben. Denn generell behält Ihr Arbeitgeber bereits Lohnsteuer ein und führt sie mit der monatlichen Gehaltsabrechnung ans Finanzamt ab.“ (Zitat Steuerring) Als Arbeitnehmer in SK 1 macht es aber eigentlich immer Sinn die abzugeben, da man normalerweise Geld zurückbekommt. Wenn ihr aus den Immobilien Mieteinnahmen hattet, dann kommt es darauf an, wo die ist. Manche Länder haben mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen.
"Eine Steuererklärung muss man immer machen, wenn man verheiratet ist" , das stimmt doch gar nicht. Wie Berlin sagt, da würde ich jemanden fragen, der sich auskennt und nicht nur etwas gegoogelt hat; gerade, wenn der Wohnort im (nicht- europäischen) Ausland ist.
Das war mein Kenntnisstand. Hab aber nochmal nachgelesen: „ Wer nur ein geringes Einkommen hat, muss keine Steuererklärung einreichen. Die Grenze zieht in diesem Fall der Grundfreibetrag: Im Jahr 2019 waren dies 9.168 Euro für Singles und 18.336 Euro für Verheiratete bzw. bei eingetragene Lebenspartner. Bis zu dieser Summe zahlst du keine Steuern.“ - aufgrund der niedrigen Freibeträge hab ich es zu sehr verallgemeinert. Außerdem : „ Außerdem musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn du in der Steuerklasse VI bist. Das passiert, wenn du gleichzeitig zwei Arbeitgeber hast.“ Hier steht aber ziemlich genau erklärt, wann oder wann nicht :) https://taxfix.de/steuertipps/wer-muss-eine-steuererklaerung-machen/
Das ist leider falsch. Beamte müssen keine Steuererklärung abgeben, es sei denn sie haben die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung. Sprich die entsprechende Steuerklasse, weitere Einkünfte außer nach Paragraph 19 EStG, etc. Das wäre eine Antragsveranlagung. Es kann abgegeben werden, muss jedoch nicht. Und der Mythos ist unwahr, dass wenn einmal abgegeben wurde im Rahmen einer Antragsveranlagung immer wieder abgegeben werden muss. Das ist wirklich Blödsinn. Ebenso gestaltet es sich mit alles anderen, sprich Beamte haben was deren Steuererklärung angeht keinerlei Sonderstellung. Bei Mieteinnahmen ist man automatisch eine sogenannte Pflichtveranlagung und muss abgeben, andernfalls wird geschätzt. Im übrigen bin ich Finanzbeamtin.
Wer eine Steuererklärung machen muss, ist ja ziemlich genau geregelt. Deshalb sind Sie in folgenden, in § 46 EStG geregelten Fällen zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichtet: Sie haben im Laufe des Jahres Nebeneinkünfte von über 410,00 € erzielt, welche nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen Sie haben Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig bezogen Sie haben Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen. Hier handelt es sich z. B. um Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung, welche nochmals überprüft werden sollen. -> Handelt es sich um einen Behinderten-Pauschbetrag, einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag oder die Zahl der Kinderfreibeträge wird erhöht sind Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet Sie und Ihr Ehepartner beziehen beide Arbeitslohn und einer von Ihnen hat Steuerklasse V oder VI oder bei Steuerklasse IV ist der Faktor eingetragen worden Sie haben im Laufe des Jahres Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld über 410,00 € bezogen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen Sie haben von einem (früheren) Arbeitgeber eine Abfindung oder Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit erhalten, für welche beim Lohnsteuerabzug bereits die günstige Fünftelregelung angewendet wurde Geschiedene oder dauern getrennt lebende Eltern (oder bei Eltern nicht ehelicher Kinder beide Elternteile) haben eine andere Aufteilung des „Ausbildungsfreibetrag“ oder des Behindertenpauschbetrags in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte beantragt Sie haben Sonderzahlungen erhalten und im selben Jahr den Arbeitgeber gewechselt und Ihr neuer Arbeitgeber hat bei der Lohnsteuerberechnung die Werte des vorherigen Arbeitgebers nicht berücksichtigt Ihre Ehe wurde im Lauf des Jahres geschieden oder Ihr Partner ist verstorben und einer der Ehegatten heiratet im selben Jahr wieder Sie haben einen beschränkt steuerpflichtigen Ehepartner, welcher im EU-/EWR-Ausland lebt auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland und haben in Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt Es bedarf meines Wissens nach auch keiner Aufforderung - man ist eben dazu verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen (Bringschuld). Ich würde immer! eine machen - schon alleine deswegen, weil ich evt. etwas zurück bekomme. Werbungskosten, Sonderausgaben etc. Wer keine einreicht, wird sas eben verschenken. Das FiAmt kann ja dann gar nicht wissen, dass du zB für euer Immobilie Renovierungskosten hattest , du kostenpflichtige Kinderbetreuung in Anspruch genommen hast usw.
Das bringt mich schonmal weiter. Ich werde mich mal nach einem Steuerberater umsehen. Eigentlich trifft, wenn überhaupt, nur Punkt 1 von Cubes Liste zu, weil wir während der Zeit in Deutschland unser Haus in England vermietet hatten. Doppelt angestellt waren wir nicht, und Steuerklasse war zwar V / III, wenn ich das richtig entsinne, aber es hat nur einer gearbeitet. Sonstige Leistungen haben wir nicht bekommen, nicht mal Kindergeld (weil sich die englische Stelle zu lange Zeit gelassen hat zu bestätigen, dass wir dort nicht mehr empfangen). Naja, egal. Also, danke schonmal! LG
Frag Leena, sie arbeitet beim Finanzamt und ist hier im "Aktuell" zu finden. Wenn es normale kurze Fragen sind, antwortet sie Dir.
Hi. Wenn man aber weiß, dass man nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen, muss man diese nicht im gleichen Jahr einreichen. 4 Jahre hat man dann Zeit. Für jedes Jahr zahlt das Finanzamt 6%Zinsen im Jahr (0,5%/Monat) on top. So viel zahlt keine Bank! Daher lohnt es sich, sich genau zu erkundigen, ob freiwillig oder Pflicht, so dass man ggf. die Erklärung später einreicht. VG