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Arztbegleitung -Arbeitszeit

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Arztbegleitung -Arbeitszeit

Schneepferdchen

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Hallo, noch ist es etwas hin aber ich möchte mich gerne informieren. Dazu finde ich aber im Internet keine passende Antwort zu unserer Situation. Vielleicht könnt ihr mit helfen? Gerne mit Quelle/ fachlich fundiert. Mein Baby hat eine Erkrankung. Diese muss aktuell engmaschig kontrolliert werden. Das heißt regelmäßige Untersuchungen zur Kontrolle sind notwendig. Dies geschieht in einer weiter entfernten Fachklinik. Einfache Fahrt sind zwei Stunden plus Zeit in der Klinik ist dann ein ganzer Tag fast. Diese Termine sind nicht wählbar, immer situationsabhängig und medizinisch notwendig. Sind dafür Urlaub/Überstunden zu nehmen? Meinen Urlaub muss ich immer am Anfang des Jahres fest verplanen und zum anderen weiß ich auch gar nicht wie viele Termine es im Jahr werden. Überstunden gibt es so gut wie nicht. Klar ist ein Kontrolltermin beim Zahnarzt außerhalb der Arbeitszeit zu legen aber hier ist ja anders und ich finde nur Beispiele mit Kind akut jetzt krank oder z.B. Impftermin. Vielen Dank


Okiravomblumenkamp

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Antwort auf Beitrag von Schneepferdchen

Die Alternative zu Überstunden oder Urlaub ist ja, dass du freigestellt wirst. Aber da wüsste ich keine Grundlage warum man das machen sollte. Also kein Gesetz oder sowas. Ggf habt ihr eine betriebsvereinbarung oder ähnliches? Aber da habe ich noch nie gehört, dass man für Arztbesuche freigestellt wird. Manchmal gibt es Sonderurlaube, wenn man Kinder hat die betreut werden müssen. Aber da sind dann nur 2 oder 3 im Jahr. Hilft dir also auch nur so semi weiter. In den meisten Fällen kann man mal mit dem Chef sprechen, dem die eigene Situation mal erklären und dann findet man sicher eine Lösung. Vielleicht musst du da auch einen Kompromiss eingehen. Vielleicht kann auch der Partner Arztbesuche übernehmen? Dann betrifft es nicht immer nur einen von euch.


Mugi0303

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Antwort auf Beitrag von Schneepferdchen

Hm, könnte man dafür in der Klinik nicht einen Kinderkrankenschein bekommen? Und dann einen Tag kind krank nehmen? Ich weiß, eigentlich ist Kind nicht krank, aber es ist medizinisch notwendig und braucht Betreuung und wäre Kind den einen Tag stationär, würdest du es auch bekommen. Ansonsten Urlaub nehmen, da musst du mit Chefin sprechen, dass du für halt paar Tage zurück behalten musst für die Fälle oder zur Not dann mal unbezahlt einen Tag machen musst. Würde mich da mit dem Vater auch reinteilen. Vielleicht hat er ja leichter Überstunden. Mugi


Schneepferdchen

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Antwort auf Beitrag von Mugi0303

Hallo, ja, das werde ich wohl machen müssen. Ist halt nur so, dass ich noch nicht weiß an welchen Arbeitsort ich vom Chef geschickt werde und wie da die Uhren ticken.


Suomi

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Antwort auf Beitrag von Schneepferdchen

Stell die Frage doch mal im Expertenforum hier.


Thea1511

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Antwort auf Beitrag von Schneepferdchen

Eigentlich müsste da eine Bescheinigung von diesem Facharzt genügen. Da steht drauf, von wann bis wann du mit deinem Kind da warst und dass es medizinisch Notwendig war. Das sollte für den Arbeitgeber reichen. Ob diese Tage dann von den " Kind- krank- Tagen" abgezogen werden, weiß ich allerdings nicht. Und ob der weite Fahrweg auch zählt? Normalerweise bescheinigen die Ärzte nur die reine Zeit dort.


Rachelffm

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Antwort auf Beitrag von Schneepferdchen

deine frage kann ich dir leider auch nicht beantworten. würde mich in dem fall mal am die comunity von rehakids wenden. die eltern dort sind ja tlw. in ähnlicher situation und können dir besser weiterhelfen. das offensichtlichste wäre ja ein job wechsel und ggf. auch umziehen. dass das natürlich nicht mal einfach geht ist mir auch klar.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Schneepferdchen

Nein, für Kontrolluntersuchungen gibt's kein Kindkrank. Meine Tochter ist mehrfach an den Augen operiert wuorden, unzählige Tage habe ich in den letzten Jahren in der Uniklinik verbracht. Für den OP-Tag bekommt man eine Bescheinigung, für die Tage der Voruntersuchungen nicht (auch keine AU wenn man selbst betroffen ist). Wenn Urlaub oder Überstunden nicht möglich sind, dann würde ich annehmen dass es ein Recht auf unbezahlten Urlaub gibt. Das Kind kann ja nicht alleine diese Termine wahrnehmen und sie sind notwendig. Aber wenn das Kind ja offenbar noch ein Baby ist: Wie ist es denn während der Arbeitszeit der Eltern sonst betreut?


Schneepferdchen

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Ja, aktuell ist es noch ein Baby und ich bin in Elternzeit. Wenn ich dann hoffentlich einen Krippenplatz bekomme geht es in die Krippe und ich wieder arbeiten.


mamileinchen85

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Antwort auf Beitrag von Schneepferdchen

Hallo! Bei uns in Österreich bekomme ich beim Arzt eine Bescheinigung, dass ich dort war mit Uhrzeit. Das bekomme ich für mich selbst und für meine Kinder. Das muss ich dann bei der Firma abgeben und ist Abwesenheitszeit, ähnlich Krankenstand. Müsste in deinem Fall ja eigentlich auch dasselbe sein, selbst wenn es ein ganzer Tag ist. Ich würde bei der Krankenkasse oder Arbeiterkammer nachfragen.


Suomi

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Antwort auf Beitrag von mamileinchen85

In Deutschland gibt es keine Arbeiterkammer.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von mamileinchen85

Ist das in Österreich generell so? Bei uns steht in der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit ausdrücklich drin, dass Arzttermine keine Arbeitszeit sind.


Sofasessel

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Antwort auf Beitrag von Schneepferdchen

Moin Wir sind mit zweien unserer Kinder vom Babyalter in fachärztlicher Behandlung in einer Stadt mit 1.5 Stunden einfache Fahrt wenn man gut durchkommt. Hier auf dem Land ist eine Betreuung und Behandlung nicht möglich, da es hier nicht die entsprechenden Ärzte gibt. Ich muss meinen Urlaub im Oktober des Vorjahres abgeben, genehmigt wird Ende Dezember. Also kann ich für die Termine keinen Urlaub planen. Gerade als beide klein waren, waren Termine für beide Kinder an einem Tag super stressig, auch wenn wir zu zweit waren. Ich hatte nur die Möglichkeit, Überstunden aufzubauen und abzufeiern oder unbezahlten Urlaub zu nehmen, mein Mann kann immer 10 Urlaubstage nicht fest verplanen und kurzfristig nehmen. Bei uns konnten Bescheinigungen auch immer nur für die reine Praxiszeit ausgestellt werden. Die Fahrtzeit wurde nicht berücksichtigt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das jetzt anders ist.


Schneepferdchen

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Antwort auf Beitrag von Sofasessel

Dann wird es bei mir wahrscheinlich auch so sein. Vielen Dank


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Schneepferdchen

Man hat das Recht, notwendige Termine wahrzunehmen, die in die Arbeitszeit fallen. DAs ist jedoch unbezahlte Zeit, die dann nachgearbeitet werden muss. Es gibt auch keine andere Regelung für Kinder.


User-1751036869

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Ja, so kenne ich das auch


blessed2011

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Antwort auf Beitrag von User-1751036869

nein, für Termine gibt's gar nix vom AG für stationäre Aufenthalte und Kind krank ja, aber nicht für solche Termine oder für Therapien oder so Ich habe meine Arbeitszeit so gelegt, dass ich einen Tag die Woche frei habe, da knalle ich alle Arzttermine rein. Der Tag ist eigentlich fest, kann aber zur Not getauscht werden.


Schneepferdchen

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Antwort auf Beitrag von blessed2011

Leider habe ich nur sehr wenig Einfluss auf den Dienstplan und fange wahrscheinlich an einem anderen Standort „neu“ an.


User-1751036869

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Antwort auf Beitrag von blessed2011

Wenn sich die Termine oder die Arbeitszeit nicht anders legen lassen, wird man freigestellt, aber unbezahlt und man braucht ggf eine Bescheinigung dafür


DieTraudel

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Antwort auf Beitrag von Schneepferdchen

Je nach Erkrankung könntest du eine Pflegestufe beantragen, dann kannst du zumindest die Fahrtkosten steuerlich absetzen. Ansonsten würde ich auch mit dem Arbeitgeber und der Klinik das Gespräch suchen. Eine Bescheinigung zu bekommen sollte eigentlich kein Problem darstellen. Gruß


DieTraudel

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Antwort auf Beitrag von Schneepferdchen

Je nach Erkrankung könntest du eine Pflegestufe beantragen, dann kannst du zumindest die Fahrtkosten steuerlich absetzen. Ansonsten würde ich auch mit dem Arbeitgeber und der Klinik das Gespräch suchen. Eine Bescheinigung zu bekommen sollte eigentlich kein Problem darstellen. Gruß


Rote_Nelke

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Antwort auf Beitrag von DieTraudel

Hier würde ich gerne hinzufügen, dass ein Pflegegrad nicht von der Diagnose abhängig ist, sondern ausschließlich vom Mehraufwand im Vergleich zu altersgerecht entwickelten Kindern/Personen.


Schneepferdchen

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Antwort auf Beitrag von Rote_Nelke

Hallo, ein Mehraufwand ist zur Zeit nicht vorhanden außer ein wachsames Auge. Ansonsten ist die körperliche und geistige Entwicklung vollkommen „normal“. Vielen Dank für deine Antwort