Ninaaa
Kennt sich jemand mit der neuesten Gesetzeslage aus? Muss nun seit dieser Mindestlohneinführung jeder Arbeitgeber die Arbeitszeiten seiner Angestellten erfassen? Wird es bei Euch auch gemacht? Bei uns bis jetzt nicht bzw. war es bis jetzt nicht erwünscht .... LG, Nina
wir wurden schon im vorfeld angerufen, wie lange wir für unseren job brauchen. daraus wurde die monatsstundenzahl ermittelt. sollten wir jetzt mal länger brauchen, haben wir zettel bekommen, da müssen wir draufschreiben, warum wir länger gebraucht haben (glätte, sturm ect)
Ich habe ihr eine Infobroschüre zum Mindestlohngesetz vom STeuerbüro... laut dem muss wohl die Arbeitszeit genau erfasst werden, von wann bis wann...
Hallo, die Arbeitszeiten von Aushilfen müssen zeitnah mit Uhrzeit aufgeführt werden und spätestens 7 Tage nach dem gearbeiteten Tag. Also kommt am Dienstag ein Prüfer in den Betrieb müssen die Zeiten der Aushilfen bis zum Montag der Vorwoche aufgeschrieben sein.
Deutschland und seine Bürokratie - die Rufe werden ja schon lauter ....es ist echt nicht zu verstehen, wer sich das wieder ausgedacht hat - wer betrügen will, findet einen Weg trotz dieser Stundenschreiberei -auf der Seite Minijob-Zentrale gibt es einen Vordruck
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