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Arbeitszeiten Feiertag bei Zeitlohn

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Arbeitszeiten Feiertag bei Zeitlohn

dasHarlchen

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Hallo, mal eine Frage. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 25 Stunden, die Bezahlung ist auf Zeitlohn geregelt. Es gibt keine Wochenend-, Feiertags- oder Nachtarbeit. Jetzt kommen ja die ganzen Feiertage. Wie ist das dann geregelt? Werden für die Feiertage die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit gerechnet oder sind die einfach bei Null Stunden?


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Steht denn dazu nichts im Arbeitsvertrag? So auch dem Bauch heraus würde ich sagen, wenn du an den Tagen nicht arbeitest, bekommst du auch kein Geld. Aber ob das so stimmt?! Keine Ahnung!


dasHarlchen

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Hab grad bei der Freundin nachgefragt, sie findet dazu nichts im Vertrag.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Die Feiertage werden so gerechnet, als würde man arbeiten an diesem Tag.


luvi

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

Hallo, Wenn Sie z. B. immer dienstags arbeitet und Dienstag ist ein Feiertag, muss dieser auch bezahlt werden. Wie es geregelt ist, wenn jemand unregelmäßige Arbeitstage hat, weiß ich nicht. LG luvi


dasHarlchen

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Antwort auf Beitrag von luvi

Ok, also wenn sie montags-freitags jeweils 5 Stunden arbeitet, um auf 25 Stunden zu kommen, so werden bei Feiertag trotzdem die Stunden angerechnet. Und sicher auch bei Zeitlohn? Sorry dass ich so doof frag, aber so einen Fall kenne ich bis jetzt nicht. Wir hatten immer entweder Festgehalt oder Stundenlohn in der Gastro, wo an jedem Tag gearbeitet wird und wenn man nicht arbeitet, sind es Null Stunden.


DFL

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Antwort auf Beitrag von dasHarlchen

So wie bei jedem anderen Urlaub oder bei Krankheit auch. "Feiertagsausgleich" muss sie beantragen als Urlaub wenn sie keine Ausweichtage nutzen kann oder im Arbeitsvertag nicht klar geschrieben steht, dass sie ohne urlaub voll bezahlt werden. Wenn sie zum Beispiel Montag und Freitag je 8 Stunden macht, kommt sie auf 16 von vereinbarten 25. Heißt sie muss für die fehlenden Stunden Urlaub nehmen. Kann sie montag und Freitag je 10 Stunden machen und Dienstag 5 ( da Heiligabend kein reiner Feiertag ist im sinne von alle Geschäfte zu) braucht sie keinen. Gibt es ein Arbeitszeitkonto kann sie Stunden abbummeln. Zuviele unbekannte Variablen in deinem Beispiel. Jede Stunde die zur Auszahlung kommt gibts aber nach Durchschnitt.