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Arbeitsrecht Experten hier?

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Arbeitsrecht Experten hier?

Anuschka1978

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Sind hier Arbeitsrecht Experten? Ich habe mal eine Frage: Ich bin Angestellte Tagesmutter/Erzieherin und wurde mit der Coronakrise und dem Ausbleiben der Kinder ins „Homeoffice“ geschickt und habe von dort aus einiges an Arbeit gemacht und nebenbei meine Kleinkinder betreut. Es kann natürlich sein, dass ich wirklich nicht jeden Tag auf meine 7 Stunden kam, aber annähernd. Jetzt bin ich seit letzter Woche in der Notbetreuung eingesetzt und arbeite jeden Tag eine halbe Stunde länger. Diese darf ich mir in dieser besonderen Zeit nicht aufschreiben, da sie mit der Zeit zuhause verrechnet wird. Ist das so okay? Ich war ja nicht untätig zuhause. Andere machen garantiert weniger bis gar nichts und oder haben keine Kleinkinder zu betreuen. Sie sind auch weniger in der Notbetreuung eingesetzt. Bei uns gilt übrigens, wir sind ebenso Systemrelevant und dürfen Notbetreuung in Anspruch nehmen, aber nur, wenn unsere Arbeitsleistung nicht von Kolleginnen ohne Kinder erledigt werden kann. Hier gilt, jeder sollte mal zuhause arbeiten dürfen, ob mit oder ohne Kinder. Meine müssen trotzdem in die Betreuung, nicht dass wir jetzt Ärger bekommen?!


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Wie erden denn die Arbeitszeitkonten bei Euch üblicherweise geführt? Wie werden Zeiten erfasst? Grundsätzlich muß geleistete Arbeit bezahlt werden. Auch die, die gemacht wird, obwohl die vertraglich geschuldete Zeit schon gearbeitet wurde (wenn angeordnet).


Anuschka1978

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Wir führen handschriftliche Zettel. Ich bin auch jemand, der grundsätzlich 10 Minuten vorher da ist und alles vorbereitet, Stühle runter, etc. damit sofort mit Arbeitsbeginn auch die ersten Kinder und Eltern in Empfang genommen werden können. Ich habe es noch nie pünktlich raus geschafft, 10 Minuten werden es immer länger.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Arbeitsbeginn ist, wie der Name vermuten lässt :-), wenn DU mit der Arbeit beginnst. Wenn Du mit Einverständnisses AG 10 Minuten vor dem vertraglich vereinbarten Arbeitsbeginn da bist, also zB um 7:50, und dann arbeitest, ist das Arbeitszeit. Ebenso, wenn Du länger bleibst. Was steht denn im vertrag zu Überstunden? Gilt bei Euch ein Tarifvertrag? Wenn es bei der Zettelwirstchaft bleibt und sich daraus ergibt, dass Du immer die Arbeitszeit eingehalten hast, dann machst Du jetzt Überstunden. Achtung: solches Gegenrechnen und Aufrechnen geht zwar grundsätzlich, aber nicht für die letzten 7 Jahre. Normalerweise gibt es Klauseln im Arbeitsvertrag, wonach Ansprüche aus dem Vertrag einer Verjährung von 3 Monaten unterliegen. Schau mal nach.


Anuschka1978

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Danke, ich schau mal nach. Wahrscheinlich werde ich da jetzt auch Augen zu und durch. Bin da eh nur noch bis Ende Juni/Juli. War auch nur nen Jahr hier.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Anuschka1978

Ah ok. Dann würde ich mir auch keinen Stress machen. Alles Gute! Ind bei Frage: fragen :-)