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Arbeitslosengeldfrage

Arbeitslosengeldfrage

EisvogelPixi

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Ein Bekannter erzählte mir heute das er arbeitslos sei und keine Unterstützung vom Amt bekommt also auch kei Abeitslosengeld da er noch bei seinen Eltern wohnt. Stimmt das?


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von EisvogelPixi

wenn er dir das erzählt bestimmt


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Das beherrschst du doch sonst auch perfekt...


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von EisvogelPixi

Weiss er, dass du ihn für so unglaubwürdig hältst?


EisvogelPixi

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Beantwortet nicht meine Frage.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von EisvogelPixi

Beantwortet nicht MEINE Frage.


RoteRose

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Antwort auf Beitrag von EisvogelPixi

Wenn er sich bei der ArGe angemeldet hat und gesagt hat, dass er bei seinen Eltern wohnt, gilt das als Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, das Einkommen der Eltern wird da mit angerechnet. Weißt du, ob er auch was angespart hat auf einem Sparbuch, das er mit angegeben hat bei der Anmeldung? Wie lang ist er denn schon arbeitslos?


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von RoteRose

DIESE aussage ist mal komplett falsch google mal nach bedarfsgemeinschaft!!!! und lies!! die definition dafür


EisvogelPixi

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Antwort auf Beitrag von RoteRose

Rote Rose ersteinmal vielen dank für deine nette Antwort. Keine Ahnung, das geht mich ja auch nichts an. Er hat es mir eben beim Arzt erzählt und das kam mir halt komisch vor das es dann gar nuichts geben sollte. Ausserdem ist er sehr träge wo ich einfach denke das das für ihn eine Ausrede ist damit er sich nicht weiter bemühen muss.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von RoteRose

herrlich, dat Röschen mal wieder bei ihrer Lieblingsbeschäftigung ...


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von EisvogelPixi

KOMMMAAAAAA und dann DASS mit SZ der Doppel-S. Du lernst das nie.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von RoteRose

Wieso spiel das für dich eine Rolle, was der Herr auf dem Sparbuch hat und was geht's dich an wie lange er arbeitslos ist. Mann, Mann, Mann...die Neugierde bringt dich schier um, was?


RoteRose

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Das Sparbuch hat auch damit was zu tun ob er Unterstützung bekommt oder nicht ....


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von RoteRose

WAS? GEHEN? DICH? DIE? SPARBÜCHER? ANDERER? LEUTE? AN?


mf4

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Antwort auf Beitrag von RoteRose

Seine Eltern sind ihm gegenüber unterhaltsverpflichtig... das + sein Kindergeld ist Einkommen und eigene Wohnkosten usw. hat er noch nicht. Falls es im ALG1 geht dann ist er u.U. gesperrt... weiß man ja nicht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von RoteRose

Er wird mit 21 noch keine zigtausende auf der Kante haben und er darf selbst für Anspruch auf ALG2 Sparguthaben besitzen. Ich nehme aber an, dass er der Pixi nicht den Kontostand mitgeteilt hat.


mf4

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Antwort auf Beitrag von RoteRose

Er darf über 3000 Euro Sparguthaben besitzen und hat dennoch Anspruch auf ALG2... wir wissen nicht einmal, ob es hier um ALG1 oder ALG2 geht.


PapayaMama

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Antwort auf Beitrag von EisvogelPixi

Das stimmt aber nur wenn er unter 25 ist und seine Eltern genug verdienen. Ist er unter 25?


PapayaMama

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Antwort auf Beitrag von EisvogelPixi

Na dann wirds wohl stimmen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von PapayaMama

Und denkt, der Typ hätte sie angelogen.


PapayaMama

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Nach dem Motto "Was ich selber denk und tu, das trau ich auch den andern zu". Das muss anstrengend sein...