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Arbeitslosengeld 1 nach Elternzeit

Arbeitslosengeld 1 nach Elternzeit

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Hab da mal eine Frage zum Arbeitslosengeld, weil mir meine Freundin sagte ich hätte da Anspruch drauf, aber ich kann das nicht wirklich glauben... Also: Meine 3 Jahre Elternzeit enden bald. Meine Stelle muss ich aber kündigen weil das mit den Betreuungszeiten meiner KiTa nicht zu vereinbaren ist. (Schichtdienst etc.) Mein Mann hat aber ein gutes Einkommen was doch sicher angerechnet wird oder nicht?


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Huhu, nein AlgI ist doch eine Versicherungsleistung, da wird kein Einkommen vom Ehepartner oder Vermögen angerechnet, nur beim AlgII. Allerdings wird es runtergerechnet, wenn du vorher VZ gearbeitet hast und jetzt nur noch TZ arbeiten kannst! LG Lucy


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Ich habe bis zur Geburt meines Kindes Vollzeit gearbeitet, aber das ist jetzt ja 3 Jahre her...


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Anspruch auf ALG I hat man, wenn man vor der Geburt durchgehend 12 mon. gearbeitet hat. Das hat absolut nichts mit dem Einkommen Deines Mannes zu tun. Das ist nur wichtig, wenn Du ALG II beantragen musst, weil Du vorher nicht oder nicht lang genug gearbeitet hast.


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Also ersteinmal würde ich dir nicht empfeheln zu kündigen, sonndern lass dich kündigen, sonst steht dir die ersten 3 Monate kein ALG1 zu. Und beim ALG1 zählt nicht das Einkommen mit herein, die Berechnung hängt von deinem letzten Verdienst ab. Ich bin mir aber nicht sicher, ob dir ALG1 nach der Elternzeit dann zusteht, oder ob du ins Hartz4 rutscht, da zählt das Einkommen deines Mannes mit hinein. lg und frag einfach im Amt nach


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Erstmal: wenn du kündigst, hast du eine Sperre von 3 Monaten. Das Einkommen deines Mannes wird bei ALG I nicht angerechnet. Nach 3 Monaten hast du theoretisch einen Anspruch - aber nur wenn du auch vermittelbar bist, soll heißen, du Kinderbetreuung hast.


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also... du hast anspruch allerdings... wenn du kündigst bekommst du 3 monate sperre. wenn dein chef so lieb ist kündigt er dich aus betrieblichen gründen und du bekommst keine sperre. so habe ich das gemacht und du hast dann 12 monate anspruch solange du keinen job findest und die dir keinen vermitteln... musst natürlich drann bleiben. das einkommen deines mannes wird nicht angerechnet! lg. meli


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;o)


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Da sie ein Kind hat. Ohne Kind 65%.


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Sorry


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Einen Kita Platz hab ich, aber in meinem Job müsste ich Frühdienst, Spätdienst und Nachtdienst machen und daher gehts nicht... Aber ich kann doch jetzt nicht ernsthaft 67 % meines letzten Gehalts VON VOR 3 JAHREN bekommen??? Und das auch noch wo mein Mann ein Einkommen hat! (Zwar kein Übermäßiges aber die letzten 3 Jahre ging es halt auch so...)


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doch du bekommst 67%. Ich hab dir oben nochmal extra geschrieben.


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Wenn sie selbst kündigt (oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt), weil sie keine Kinderbetreuung für die Arbeitszeit hat, bekommt sie keine Sperrzeit!!!!!! LG Lucy


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hab ich auch oben geschrieben ;o))


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Ahhhhhh, hab`s grad gelesen!