elisabeth.die.erste
hätte mal ne dringende frage...
ich. im forderungseinzug. glaub da kann ich dir kaum helfen oder gehts um schulden bei einer krankenkasse ? ;-)
nee, keine schulden. wenn ich mich bei meinem mann mit privat versichere, kann ich dann wieder zurück in die gesetzliche wenn ich wieder arbeite???
Ja, natürlich, Du bist als Arbeitnehmerin pflichtversichert. Aber kannst Du nicht während der Elternzeit gesetzlich versichert bleiben?
bei welcher krankenkasse ist er privat ?? ist er bei einer gesetzlichen privat versichert oder bei einer privaten privat versichert. ich würde nicht raus aus der privaten. soviel ich weiß, kann man dann nicht mehr in die gesetzliche, es sei denn man ist gesetzlich privat versichert. kann meinen kollegen morgen aber mal genau fragen, der war bevor er zum forderungseinzug kam in der kundenbetreuung ( front office).
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durch den umzug hab ich gekündigt und das jahr elternzeit ist um. die von der KK hat gesagt, ich könne nicht wieder zurück, aber die von meinem mann sagte doch...
http://www.pkv-2007.de/rueckkehr-in-die-gesetzliche.php
Wieso hast Du nur ein Jahr Elternzeit genommen? Du darfst doch 3 Jahre nehmen.
ich blicks nicht...
weil ich eigentlich wieder arbeiten wollte - hier in unserem neuen bundesland - konnte ja keiner ahnen, dass das sich so schwierig gestaltet...
Hier gehts doch um Familienversicherung, nehme ich an.
privat privat
wäre toll, wenn du das machen würdest...
genau familienversicherung
Dann würde ich die Elternzeit verlängern und versuchen, in der gesetzlichen beitragsfrei zu bleiben, denn Deinen Mann kostet das ja sonst was, oder?
er müßte bezahlen. kann nicht verlängern - vertrag ist schon gekündigt...
Das ist doof. Bist Du denn auf Jobsuche? Oder arbeitslos gemeldet? Dann bleibst Du doch auch in der gesetzlichen, wenn ich mich nicht irre. Sonst musst Du Dich halt bei Deinem Mann mitversichern. Soweit ich weiß, kannst Du problemlos wieder zurück, sobald Du ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnimmst, aber kannst Dich ja vorsichtshalber mal bei einer KK erkundigen.
ich bekomm doch kein H4 wegen meines mannes...
Aber arbeitslos melden und Hartz 4 sind doch nicht das gleiche...
Ich würde auf jeden Fall mal bei einer KK anrufen und fragen, was Du in Deinem Falle machen kannst. Es gibt da auch so einen Passus, wenn man vorher gesetzlich versichert war und keinen anderen Anspruch auf Versorgung hat (§5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), habe aber keine Ahnung, ob das bei Dir passen würde.
Nö, aber was willst Du denn wissen? Vielleicht wissen wir es auch so.
s.o.