Mitglied inaktiv
was passiert eigentlich wenn man angezeigt wird? von mir aus wegen betrug. muss man ne strafe zahlen? wie hoch?gefängnis? wie lange? gibt das einen eintrag ins polizeiliche führungszeugnis? wie lange bleibt der eintrag bestehen? ich muss sagen das erste mal, dass ich mit der polizei kontakt und RICHTIG schiss hatte war als ich als 17jährige n8s im park aufgegriffen wurde bzw unsere clique weil wir zu laut waren und eben nicht draussen sein durften. unsere daten wurden aufgenommen aber ich hab nie wieder was von denen gehört. das war 2001 oder so. oder ich war da 15, iwie so. findet man den eintrag noch irgendwo wieder? im führungszeugnis war der damals nicht als ich mal eins brauchte....
wenn Du mit 17 (oder 15???) Jahren im Park aufgegriffen wirst, steht nichts im Führungszeugnis. Wenn Du wegen Betrug verurteilt wirst, dann kann das schon im Führungszeugnis stehen, je nachdem, wie hoch die Strafe war. Und man kann wegen Betrug auch ins Gefängnis kommen. Aber über die Strafe bei Betrug entscheidet der Richter, wenn es zu einem Verfahren kommt. Dazu kann hier niemand eine allgemeingültige Aussage machen
Wenn du verurteilt wirst steht das auch im Führungszeugnis
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige
Was hast du denn angestellt? "Strafe bei vollendetem Betrug nach § 263 StGB Das Strafgesetzbuch sieht für den (einfachen) Betrug gem. § 263 I StGB entweder Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor als Rechtsfolge. Ebenfalls mit Strafe bedroht ist der versuchte Betrug. Strafbarkeit wegen versuchten Betruges ist etwa vorstellbar, wenn sich das vermeintliche Opfer nicht tatsächlich zu einer schädigenden Vermögensverfügung hinreißen lässt, sondern den Irrtum zuvor bemerkt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber im Absatz 3 des § 263 StGB Regelbeispiele von besonders schweren Fällen normiert, die mit einem wesentlich schärferen Strafrahmen geahndet werden können. Das konkrete Strafmaß orientiert sich bei Vermögensstraftaten im Grundsatz an der Schadenshöhe sowie der Frage, ob und ggf. welche Vorstrafen beim Straftäter bestehen sowie ob Schadenswiedergutmachung nach dem Betrug betrieben werden kann." (ANWALT-BETRUG.DE)
ich hab gar nix gemacht *gg* fiel mir nur ein wo ich hier nachgelesen hab von heute morgen und heut mittag
Und da wolltest du für die nächste Straftat vorsorgen, gell? Ich hab übrigens ein wunderschönes Sissi-Bild gesehen, jetzt. Kennst du natürlich. http://28.media.tumblr.com/tumblr_lzwmeiLz5l1qgeiu7o1_400.jpg
wieso die NÄCHSTE straftat?????? im übrigen: nein, wollte ich nicht. tz. klar kenn ich das ;) ist aus der winterhalter-serie aus den 60er jahren von ihr. wo auch das berühmteste bild von ihr im sternenkleid entstanden ist. allerdings DIESES bild mit dem offenen haar stand meines wissens nach immer in FJs arbeitszimmer.
dafür bekommst du noch lebenslänglich PK
du bist wegen nichts verklagt und verurteilt worden also steht da auch nix irgendwo und solcher Pillepalle schon gar nicht
ja deswegen frag ich ja ich hab da keine ahnung von hab mich da noch nie mit beschäftigt...
ich werde aber nie die angst vergessen dass ich angezeigt werde deswegen und die mich mit tatütata nach hause bringen n8s
Wenn man angezeigt wird ermittelt die Staatsanwaltschaft und entscheidet was geschieht. Einstellung, Strafbefehl oder Anklage. Bei letzterem kommt es ggf. zur Verhandlung und evtl. zur Verurteilung. Ins Führungszeugnis kommt alles ab einem bestimmten Strafmaß.
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