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Anwaltskosten und Harz4

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Anwaltskosten und Harz4

jeromes_mama

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Hallo! Wenn man einen Anwalt benötig und Harz4 bekommt,werden die Kosten dafür ja normalerweise übernommen! Aber was ist,wenn man das nicht wusste und vergessen hat,sich so einen Schein beim Amtsgericht zu holen und jetzt die Rechnung vom Anwalt auf dem Tisch liegt? Kann man das noch nachträglich machen,oder muss man die Rechnung selbst begleichen? Lg


schnuffel35

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

Wie sieht es aus mit Rechtschutz?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

zum amtsgericht, ausfüllen abgeben und versuchen das er es noch bekommt. wenn du pech hast musst du zahlen.


jeromes_mama

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Es geht nicht um mich!Aber danke!


Mitglied inaktiv

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nachträglich geht nicht, das ist vorher zu klären


Mitglied inaktiv

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...


Knallauffall

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odigo, ja! versuchen ist nie falsch. wird aber sicher nix bringen, fürchte ich.


Zero

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Damit wir sie aber ins Leere laufen, denke ich ... Ich meine, dass mir damals auch gesagt wurde, das es Rückwirkend keinen Beratungsschein gibt - Prozesskostenhilfe, die gab es Rückwirkend, aber keinen Beratungsschein, da der Anwalt, normalerweise, vorher drauf hinweist und die PKH beantragt er selbst - war zumindest bei mir so.


krümel und murmel

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im nachhinein geht das nicht mehr. dieser schein wird ja vom amtsgericht datiert. funktioniert nicht!


Zero

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

Normalerweise muß ein Anwlat, vor dem ersten Gespräch, drauf hinweisen, das der Klient sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen muß, wenn er nicht die ganzen Kosten tragen will, die Anfallen. Mein Anwalt hätte sich damals geweigert mich ohne Beratungsschein zu vertreten.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

Wenn du wirklich einen Anwalt brauchst und eine erste Beratung benötigt, musst du beim Amtsgericht einen "Rechtsberatungsschein" beantragen. Damit ist dann zumindest die erste Beratung kostenlos und der Anwalt kann bei gericht den Antrag stellen, als dein Pflichtverteidiger begeordnet zu werden (in Strafsachen). In Zivilsachen müßtest du dann Prozeßkostenhilfe beantragen. LG; Jana