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Antrag Elternzeit bei Kleinbetrieb

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Antrag Elternzeit bei Kleinbetrieb

jamelek

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Hallo! Ich bin in der 29. SSW und frag mal hier, weil ja ihr bestimmt die Elternzeit bereits beantragt habt. Folgender Sachverhalt, ich arbeite fest angestellt in einem Kleinbetrieb (4 Mitarbeiter) für 30 Stunden. Mein Chef ist gelinde gesagt über meine Schwangerschaft relativ entsetzt. Hat nun seit diesem Monat jemanden neu für mich eingestellt, die ich jetzt noch einarbeite. er hatte die Stelle in der Zeitung ausgeschrieben und auch nichts von Elternzeitvertretung reingeschrieben. Die Neue war mittelmäßig entsetzt, als sie bei uns anfing und von meiner Schwangerschft erfuhr, da sie auch keinen Zeitvertrag hat. Ein Mehr an Arbeit ist zukünftig auch nicht zu erwarten. Also Fakt ist wohl, dass Chef mich wohl nach Ende der Elternzeit kündigen will, sofern er mit der neuen zufrieden ist. Also muss der Elterzeitantrag waserdicht sein. Weder ich, noch Chef haben sowas je bearbeitet. Ich möchte 2 Jahre zu Hause bleiben und dann gerne im letzten Jahr weiterhin im Rahmen der Elternzeit wieder auf Teilzeit 20-30 Stunden arbeiten. Da ich ja jetzt auch nur 30 Stunden arbeite, dürfte er doch keine Handhabe haben, mir das zu verwehren. Um nicht nach der Geburt seiner Bestätigung (brauche ich doch fürs Elterngeld, oder) hinterherlaufen zu müssen, würde ich den Antrag gerne jetzt bereits abgeben. Aber wie formulieren? Beginnt die Elternzeit mit Geburt oder mit Ende des Mutterschutzes? Muss das Ende des 2. Jahres direkt 2 Jahre später enden, oder kann ich auch generell 31. März 2015 hineinschreiben, so dass mein erster Teil der Elternzeit 2 Jahre und ein paar Tage geht? LG Jamelek


kangaru

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Antwort auf Beitrag von jamelek

Frag mal im Baby und Job Forum, ich glaub da kennen sich einige richtig gut aus Ich selbst hab gar nichts beantragt, sondern nur mitgeteilt wie ich die Elternzeit nehme, ich glaube ein richtiger Antrag ist nicht nötig, zumindest gegen die reine Elternzeit zu Hause kann er gar nichts sagen. Ob er der Regelung im 3. Jahr zustimmen muß, weiß ich nicht. Kündigungsschutz wärend der gesammten 3 Jahre.


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von jamelek

Dein Chef darf Dir ab dem ersten Tag nach Ende der Elternzeit die Kündigung in die Hand drücken und ab da gilt die Kündigungsfrist. Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz und darf 1x ohne Zustimmung des AG verlängert werden. Nimmst Du sofort 2 Jahre, kannst Du anschliessend das 3. Jahr beantragen, dies muss aber nicht genau 12 Monate betragen. Die Restliche Zeit kann man schriftlich festhalten und darf bis zum Ende des 6 Lebensjahres des Kindes noch in Anspruch genommen werden. Ich habe den ganzen Quark auch soweit durch, daß ich meine "Vertretung" eingearbeitet habe und letztenendes sie jetzt voll meinen Job übernimmt. Ich habe mit viel Wohlwollen jetzt eine TZ Stelle bekommen. Den Antrag kannst Du jetzt noch nicht abgeben, da Du noch kein geborenes Kind hast. Du brauchst exakte Daten um den Antrag korrekt auszufüllen.