Elternforum Rund ums Baby

An diejenigen die ein Berufsverbot hatten

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An diejenigen die ein Berufsverbot hatten

Sonnenblume.

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Wie habt ihr das mit eurem urlaubsanspruch gemacht? Ich hab voll das schlechte Gewissen wenn ich bald wieder zu arbeiten anfange und dann noch so viele urlaubstage vom beschäftigungsverbot habe plus dann dem urlaubsanspruch für dieses jahr. Dadurch das ich erst im Oktober wieder anfange habe ich halt auch nicht viele Monate Zeit den Urlaub so zu nehmen, das es nicht so lange am Stück ist. Und wisst ihr ob beschäftigungsverbot und elternzeit sich auf die Stufen vom TVöD auswirken?


Schneepferdchen

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume.

Hallo, im Bv läuft die die Stufenlaufzeit weiter. In der Elternzeit nicht. Lg


NorSch

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume.

Am einfachsten war es für mich, sowie auch für meine Kollegen, dass ich den kompletten Urlaub im Anschluss an die Elternzeit genommen habe. So konnte ich die Eingewöhnung übernehmen und für meine Kollegen hat es keinen Unterschied gemacht, ob ich 2 Monate länger weg bin. Wäre ich zwischendurch wieder gekommen, wäre das sehr viel mehr Planungsaufwand gewesen


Anke768

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume.

Also das ist das letzte worüber ich ein schlechtes Gewissen habe Hab noch 50 Tage RU die ich nach meiner elternzeit großzügig nehmen werde


User-1750749248

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Antwort auf Beitrag von Anke768

Ein schlechtes Gewissen hätte ich auch nicht. Das ist doch Urlaub, den du dir erarbeitet hast. Ich habe den Urlaub am Anschluss an die Elternzeit genommen, die ich um 3 Monate verkürzt habe (also fast 2 Jahre). Aber du kannst es so machen, wie es für dich und deine Familie passt- der du im Übrigen den Vorrang geben solltest, neue Arbeitgeber warten an jeder Ecke...


Anni3

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Antwort auf Beitrag von User-1750749248

Na ja, die Fragestellerin hat ihn sich eben nicht erarbeitet, sondern war dank BV im Dauerurlaub und hat dabei auch noch Urlaubsanspruch erworben. Ist mir ein Rätsel, warum das rechtlich nicht anders geregelt wird.


Kugelzeit2020

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume.

Hallo, das kannst du doch gut mit deinem AG besprechen. Ich habe damals den Urlaub gleich im Anschluss genommen und wollte dann erst wieder Anfangen zu arbeiten. So hatte ich über einen Monat bezahlten Urlaub das war für uns alle die beste Lösung.


Managerin

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume.

Ich hatte kein BV würde mich aber jetzt über viel Resturlaub freuen, wenn der kurze dauernd krank ist... Wenn du es mitnehmen kannst, späte die die Tage. Kinderkrankengeld ist weniger als dein Gehalt und an nächsten Jahre gibt es auch nur 10+10 Tage... Das reicht vorn und hinten nicht


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Managerin

So würde ich es auch handhaben. Aber du musst auf die Fristen achten bis wann du den Resturlaub aufgebracht haben musst. Eine weitere Idee: Einen Teil des Resturlaubs für die Eingewöhnung in die Kita nutzen (beispielsweise für längeren Puffer, bei uns hat die auch etwas länger als erwartet gedauert).


Mützipütz

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Antwort auf Beitrag von Ruto

Ich hatte auch eins wegen Corona.Mit Resturlaub und Urlaub von diesem Jahr endet meine Elternzeit am 31.7 und ich nehme den kompletten August Urlaub für die Eingewöhnung und bekomme dann natürlich schon mein volles Gehalt Ende August. Dann habe ich noch 12 Tage für den Rest des Jahres.


luvi

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume.

Hallo, Den Urlaub kannst du auch noch im nächsten Jahr nehmen. Der Anspruch bleibt bestehen bis Ende des nachfolgenden Jahres, in dem du von der Elternzeit zurück kommst. LG luvi