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an die h4-empfänger (aber auch andere die sich auskennen)

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an die h4-empfänger (aber auch andere die sich auskennen)

dkteufelchen

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wenn man aufstockendes h4 bekommt und dadurch die miete nur noch anteilig gezahlt wird, wird dann das guthaben aus der betriebskostenabrechnung auch nur anteilig angerechnet? so wäre das doch eigentlich richtig. also ich zahle z.b. 20 Prozent der miete selber, dann müsste das guthaben doch auch zu 20 Prozent mir gutgeschrieben werden.


susafi

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

rein theoretisch müsste das so sein... bei mir hat man allerdings auch das komplette Guthaben eingefordert


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von susafi

Hm, kommt drauf an... ich bekomme nur gering aufstockende Zahlung zur Miete. Da meine neue Wohnung aber nicht "angemessen" ist (preislich 20 Euro teurer als die alte, aber größer ), bekomme ich von meine Betriebskosten-Nachzahlungen GAR NICHTS bezahlt... Finde ich aber ok... dafür fühle ich mich in meiner "unangemessenen" Wohnung wohler, als in der "angemessenen" kalten Schimmelbude von vorher ;-)


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von LittleRoo

ach so... geht um Guthaben, nicht um Nachzahlung... wer lesen kann... sorry


mf4

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Ist das Guthaben bis 120 Euro wird das gar nicht mehr vom JC eingezogen. Ich denke was drüber ist wird zu 100% eingezogen, weil Miete ganz oder zum teil übernommen worden ist.


roxithro

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Antwort auf Beitrag von mf4

Tafel überfallen? Ausbeute? Ich dachte mal einen neuen Aufruf für dich zu starten. Ab jetzt alle in den Tafeln nach 003 fragen. DM ist OUT....


Pelle

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Antwort auf Beitrag von roxithro

aber sowas wirste hier bei der Tafel nicht finden


mf4

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Antwort auf Beitrag von roxithro

030 Praline nein musst du nicht aber danke ich bin morgen bei DM und freunde mich mit einer neuen Farbe an


roxithro

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Antwort auf Beitrag von mf4

Dann nimm mal gleich die ganze Palette! Nicht nochmal so ein Anfängerfehler


susafi

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Antwort auf Beitrag von mf4

wow... muss ich nächstes Mal drauf achten ich hatte 250 € und fragte noch ob das berücksichtigt wird, das ich einen Teil der Miete selber zahle... "ja" und zum Schluss haben sie mir die vollen 250 € angerechnet...


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von susafi

ja deswegen, ich meine da gibt es was. aber du kannst einen überprüfungsantrag schreiben. für das gesamte jahr 2013 dann müssen sie nochmal neu nachrechnen. wenn ich das finde wo und wie das steht. schreib ich hier gern nochmal alles rein, wenn gewünscht. kann aber diese Woche noch dauern.


susafi

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

meinste sowas gibt es? Ich habe das einfach so hingenommen... war oktober 2013 aber kannst mir gerne per pn den Link schicken wenn du ihn findest


mf4

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Antwort auf Beitrag von susafi

ja gibt es... du hast eine PN


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von susafi

natürlich gibt es sowas. du kannst einen überprüfungsantrag stellen. und du bekommst dann auch Geld zurück,, wenn sie zu deinen Ungunsten gerechnet haben. allerdings bist du auch zur zahlung verpflichtet. wenn sie sich zu deinen Gunsten verrechnet haben.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von mf4

dann muss ich nicht lange mehr suchen


engelchen0108

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

ich hatte ein guthaben von unter 120 euro gehabt und es wurde nichts angerechnet.. ob das ein versehen war oder nicht weis ich nicht


mf4

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Antwort auf Beitrag von engelchen0108

hier steht das http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-beziehern-steht-betriebskostenguthaben-zu-98982.html


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

ich müsste jetzt nachsehen, aber ich meine letztes jahr hatten wir ein guthaben von 180 euro etwa, und haben auch schon "nur" etwa 90 Prozent der miete vom amt bekommen. aber das guthaben wurde zu 100% angerechnet. zumal ich meine, es sind die Heizkosten, die wir nicht bezahlt bekommen und ich das guthaben aus den Heizkosten habe. dieses jahr sind es nun knapp 65 euro und das gleich Problem. sonst muss ich mich nochmal schlau machen und notfalls einen überprüfungsantrag stellen. och ich hasse diese papierkram. aber da wir gerade wieder eine Aufrechnung bekommen, haben und noch was zurückzahlen müssen, würde das natürlich gut passen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

wenn du keinen Antrag auf Heizkostenübernahme gestellt hast dann bezahlen sie keine HK und das Guthaben aus HK ist deine


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von mf4

wieso einen antrag auf Heizkosten? das versteh ich jetzt nicht. ich habe immer meine mietbescheinigung abgegeben und dann wurde die miete übernommen (100% - ich hoffe ich schwindle nicht, muss ich nachschauen) seit dem wir aufstocken, bekomme ich nicht mehr die volle miete, sondern nur noch so 80 oder 90 Prozent und noch einen Anteil zum Lebensunterhalt, ganz komisch aufgerechnet. aber Heizkosten (in den Betriebskosten enthalten) wurde immer mit übernommen, wusste nicht, dass man das extra beantragen muss.


32+4

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Hatte das letztes jahr und erfolgreich wiederspruch eingelegt. Hier hatte das amt aber sofort wohnkosten gekuerzt..normal muessten sie das ein paar monate uebernehmen. Bei den heizkosten hatten sie 75€ gezahlt, was bei einem ungedaemmten freistehenden haus nicht funktioniert. Dank mildem winter hatte ich guthaben. 100% angerechnet. Widerspruch eingelegt..haette ich nicht monatlich knapp 50€ aus eigener tasche zusaetzlich zu den 75€ gezaehlt, waere es zu einer nachzahlung gekommen.