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minima4

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage an Euch und hoffe ihr köbnt mir weiterhelfen.. Ich habe meinem AG fristgerecht meinen EZ-Antrag überreicht. Dieser unterschrieb mit seiner Unterschrift (ohne Firmenstempel) auf dem eingereichten EZ-Antrag unter dem Vermerk "zur Kenntnis genommen". Reicht dies als rechtssichere Bestätigung meines EZ-Antrages durch den AGs aus oder nicht? Danke für Eure Antwort!


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von minima4

Dein AG muss ja nicht zustimmen, du musst ihm lediglich die Information zukommen lassen und er hat bestätigt, dass du das getan hast. Alles soweit in Ordnung.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ez meldet man, man beantragt sie nicht. Alles gut.