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Ameisengift ums Haus - verboten? Gesetzgrundlage?

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Ameisengift ums Haus - verboten? Gesetzgrundlage?

Camellia

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Guten Abend allerseits, vor ein paar Stunden bin ich vom Einkaufen mit meiner Tochter (2) nach Hause gekommen. Während ich die Einkäufe aus dem KiWa in die Wohnung gebracht habe (nur eine Treppe), hat sie darauf bestanden, mit ihrem Roller draußen vor dem Haus zu spielen. Unsere Anlage hat einen kleinen Vorgarten und somit einen halbwegs geschützten Bereich, zur Straße muss man eine kleine Treppe steigen und ein paar Meter laufen. Ich habe ihr gesagt sie darf nur im unteren Bereich vor dem Haus spielen aber nicht die Treppe hochsteigen. Der Vorgang Auspacken - in die Wohnung bringen dauert nicht mal 1 Minute und so habe ich regelmäßig nach ihr geschaut, aber so schnell ist es passiert: als ich das zweite Mal nach ihr geschaut habe, hat sie mit der Hand den Mund abgewischt und das Gesicht vor Ekel verzogen. Ich habe erst dann gesehen, das ein weißes Pulver in vielen Häufchen auf dem Boden verstreut war, davon hat sie anscheinend probiert. Das ist mit 99% Sicherheit Ameisengift, da wir letztes Jahr bereits gesehen haben wie ein Nachbar das macht (und ihn darauf angesprochen, er solle das unterlassen). Ich habe ihr den Mund ausgespült, die Zähne geputzt, und zum Trinken gegeben. Beim Giftnotruf angerufen, sie meinten dass Ameisengift in der Regel nur in größeren Mengen gefährlich sein kann. Nun weiß ich nicht was das genau für ein Gift ist, es ist ein rein weißes, körniges Pulver das leicht wie ein Insektzid riecht. Mit dem Nachbar reden bringt nach unserer Erfahrung nicht viel und soll auch nicht mein Anliegen sein, denn ich bin mir ziemlich sicher, dass Gift von jeder Sorte in einem gemeinschaftlichen Bereich zu streuen verboten ist. Ich finde aber keine Gesetzgrundlage dazu! Kennt sich jemand damit aus und kann mir weiterhelfen? Ich habe nur etwas bzgl. Unkrautgift gefunden, dass das in öffentlichen Wegen nicht gestreut werden darf und mit einem Bußgeld von bis zu €50.000 geahndet werden kann. Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich weiß um meine Aufsichtspflicht und kümmere mich sehr gerne um mein Kind, aber weniger als 1 Minute vor dem Haus unbeaufsichtigt spielen lassen, wo in der Regel keine Gefahren zu erwarten sind, sollte schon erlaubt sein, oder? Außerdem haben wir manchmal Freunde mit Kindern im gleichen Alter zu Besuch und grillen gerne im Garten - der umzäunt und mit Toren gesichert ist, aber wo Gift auch zum Teil verstreut wurde. Manchmal sind die Kinder mal für eine Minute aus den Augen, das ist für alle ganz normal. Also es soll bitte hier nicht um die Aufsichtspflicht gehen, sondern um die Frage nach der Gesetzgrundlage :-) Vielen Dank im Voraus!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Camellia

Ich kann Dir keine Gesetzesgrundlage bieten, frage aber noch einmal nach: Gemeinschaftsanlage? Wohnt ihr zu Miete oder ist es Eigentum? Zur Miete, da würde ich unbedingt den Vermieter mit rein nehmen, Eigentum? Eine Eigentümerversammlung einberufen?


Camellia

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Wir wohnen zur Miete, es ist eine relativ kleine Anlage mit 5 Häusern (je 4 bis 6 Wohnungen) um diesen kleinen Vorgarten. Hinten haben wir noch einen großen Garten, der umzäunt ist. Wir werden morgen als erstes den Hausmeister anrufen und dann die Hausverwaltung informieren. Da der Hausmeister aber bereits das Problem kennt (dieser Nachbar macht das anscheinend seit ein paar Jahren so) und nichts dagegen unternommen hat, wollte ich etwas in der Hand haben, falls die Hausverwaltung das nicht ernst genug nimmt. Meiner Meinung nach muss dieser Nachbar eine Abmahnung bekommen, ich weiß nur nicht, auf welcher gesetzlichen Grundlage. Danke!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Camellia

Dein Kind hat davon "genascht" (natürlich kommt dann die Argumentation, die Du selbst ja schon eingebracht hast (Aufsichtspflicht), aber meiner Meinung nach ist die Hausverwaltung dann auch mit im Boot. Zumal, wenn es sich tatsächlich um eine illegale Sache handelt und sie nichts dagegen tun, obwohl ihr Hausmeister das weiß, das dann doch noch etwas mehr auf ihrer Seite ist. Wobei ich zu der Gesetzeslage nichts sagen kann. ABER, hast Du schon mal bei der NaBu angefragt? Die könnten das doch in die Hand nehmen und untersuchen. Dann bist Du auch etwas raus aus dem eventuellen Feuer (Renitente Mieterin, die nur Ärger macht)


Camellia

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Das mit der NaBu ist eine gute Idee! Ich werde sie kontaktieren, sie werden bestimmt sagen können, ob das verboten ist und wie ich weiter vorgehen kann. Danke!


Hellchen77

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Antwort auf Beitrag von Camellia

Das war Backpulver....hilft super gegen Ameisen...völlig Bio :-)


JaLu9116

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Hab noch nie körniges Backpulver gesehn


Camellia

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Antwort auf Beitrag von Hellchen77

Nein, das war mit 100% Sicherheit kein Backpulver. Ich backe nämlich häufig und weiß ganz genau, wie Backpulver aussieht. Außerdem riecht Backpulver nicht wie Insektenmittel.


Camellia

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Antwort auf Beitrag von JaLu9116

Also, für alle die sich brennend für das Thema interessieren Ich habe gerade nach einer Telefon-Odysee (NaBu - Umweltbundesamt - Bezirksnaturschutzamt - Gesundheitsamt - LaGetSi) leider herausfinden müssen, das der Nachbar ein solches Mittel streuen darf, insofern es sich um ein zugelassenes Mittel handelt. Es liegt an dem Eigentümer (in diesem Fall die Hausverwaltung), dies zu verbieten. Es gibt aber anscheinend kein allgemeines Gesetzt das besagt, dass das Streuen von Insektengift in öffentlichen oder Gemeinschaftsbereichen verboten sei. Hingegen machen sich der Nachbar und die Hausverwaltung strafbar, sollte es zu einem ernsten Vergiftungsunfall kommen, da der Nachbar vorsätzlich Insektenvernichtungsmittel öffentlich ausgelegt und die Hausverwaltung dagegen nichts unternommen hat. Nun bleibt mir nicht anderes übrig als jeden Tag zu kontrollieren und das Zeug wegzufegen, solange der liebe Nachbar weitermacht. Nun weiß ich zumindest Bescheid und passe auf!


germanit1

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Antwort auf Beitrag von Camellia

Koenntest du den Nachbarn nicht bitten wenigstens einen Zettel aufzuhaengen auf dem steht, dass Gift verstreut wurde?