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Alleiniges sorgerecht

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Alleiniges sorgerecht

Ames123

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Guten Tag, ich bin nicht ganz sicher ob ich hier richtig bin. Ich bin derzeit schwanger und lebe getrennt vom Erzeuger. Dieser ist häufig aggressiv geworden und hat unter anderem seine Inneneinrichtung, sowie Türen kaputt geschlagen. Dies war auch der Grund für meine Trennung. Er trinkt häufig Alkohol und nimmt Drogen, in der Vergangenheit wurde er häufig aufgrund von Drogenmissbrauch straffällig, was dann bewirkte, dass er mehrere Jahre eine Therapie machen musste, sonst hätte ihm Gefängnis gedroht. Nun ist es so, dass er mich bedroht, dass er jeden zukünftigen Partner von mir umbringen wird und sagt für sein Kind wird er töten. Er versucht mich so unter Druck zu setzen. Er arbeitet nicht, hat mehrere Ausbildungen abgebrochen und kann nichtmal sein eigenes Leben finanzieren. Nun meine Bedenken : Ist es ihm möglich das Sorgerecht zu bekommen? Das möchte ich auf keinen Fall. Ich habe das Gefühl mich und das ungeborene Kind vor ihm schützen zu müssen. Kennt sich da jemand aus?


KKM

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Antwort auf Beitrag von Ames123

Schwanger kannst Du ohne ihn zu fragen z. B. erst einmal ganz weit wegziehen, wenn sich das anbietet. Wenn Du nicht verheiratet bist, muss er den Schritt zum gemeinsamen Sorgerecht gehen. Sobald er das macht, würde ich das Jugendamt einschalten und um Unterstützung bitten. Dazu einen Anwalt nehmen.


KindlicheKaiserin

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Antwort auf Beitrag von KKM

Ist das so? Ich kenne es nur so, dass automatisch beide das Sorgerecht haben. Egal ob verheiratet oder nicht. Für das alleinige Sorgerecht muss der andere einen Verzicht beim Jugendamt unterschreiben. So war es bei meiner Schwester. Das war allerdings 2005. Erst mit seinem Verzicht bekam sie das alleinige Sorgerecht. Ich weiss allerdings nicht was sich im Laufe der Jahre getan hat. Aber in den Medien klingt es immer so als hätten unverheiratete Väter jetzt mehr Rechte. An die AP: Ich wurde mir alle Drohungen notieren oder behalten und einen Screenshot machen. Vielleicht das Ganze auch als Tagebuch führen. So wie manche ein Mobbingtagebuch führen. Dann hast du auch was handfestes. Immer schön mit Uhrzeit, Datum etc. Desweiteren kannst du ja auch mal beim Jugendamt anrufen und deine Situation schildern. Oder bei Schwangerschafts- bzw. Familienhilfen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von KindlicheKaiserin

Ich hab meine Grosse 2005 bekommen. Der Vater hat eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, aber NICHT das GSR erteilt bekommen. Das Sorgerecht lag bei mir. Erst als wir 2010 geheiratet haben, bekam er automatisch das Sorgerecht. Normalerweise ist es so, daß die KM solange sie nicht verheiratet ist und sie das gemeinsamen Sorgerecht nicht vor der Geburt teilt, das alleinige Sorgerecht hat.


Mutti69

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Wenn die AP nicht verheiratet mit dem KV ist hat sie erstmal das alleinige Sorgerecht, das stimmt. Es sieht ja auch nicht so aus, als wolle sie es anders. ABER der KV kann natürlich nach Feststellung der Vaterschaft das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Die Mutter wird dann gehört, der Vater auch und heutzutage scheint das nicht wirklich schwierig zu sein, da muss schon massiv was vorliegen. Einzig, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und das muss man gut begründen und auch nachweisen, dann hat der KV gelitten. Davon abgekoppelt ist ja das Umgangsrecht...weswegen ich wieder bei der Schaffung der Distanz wäre...


KindlicheKaiserin

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Okay. Bei meiner Schwester hat der Vater damals die Vaterschaft anerkannt und dann gleichzeitig das Formular für den Sorgerechtsverzicht unterschrieben. Vielleicht hing das irgendwie so zusammen.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von KindlicheKaiserin

Wenn man das möchte, kann man nach der Geburt und der Vaterschaftsanerkennung, eine Sorgerechtserklärung machen. Dann haben beide - im gegenseitigen Einverständnis - das Sorgerecht und natürlich kann man auch ein gegenteiliges Papier aufsetzen. Bei der Ap trifft das ja aber nicht zu. Sie will nicht das gemeinsame Sorgerecht und es steht zu vermuten, dass er auf seines nicht ohne weiteres verzichtet. Da bleibt dem KV der Klageweg, das Gericht entscheidet dann.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Ames123

Ja, er könnte durchaus das gemeinsame Sorgerecht beantragen und auch bekommen. Wenn er auf den ersten Blick so ungeeignet wäre, dann hättest du dich ja auch nicht von ihm schwängern lassen, gelle. Man kann dir nur raten noch VOR der Geburt einen möglichst großen räumlichen Abstand zu schaffen. Sprich, du müsstest di Zelte abbrechen und einmal quer durch Deutschland umziehen. Andernfalls musst du dich auf einen möglichen Sorgerechtsprozess und folgend mannigfaltige Sorgen einstellen. So schaut es leider aus. Deshalb: Augen auf bei der Wahl der Sexualpartner.


cube

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Antwort auf Beitrag von Ames123

Er kann es einfordern und wird es auch bekommen, sofern nichts schwerwiegendes dagegen spricht. Heißt: entweder führst du nun Protokoll über alle Drohungen etc und bringst diese auch notfalls bei der Polizei zur Anzeige. Oder du ziehst jetzt weit genug weg, so dass er das Interesse verliert und Umgang möglichst verhindert werden kann auf Grund der Entfernung. Ich frage mich aber: wenn er so schlimm ist, warum habt ihr dann nach wie vor offenbar Kontakt? Er bedroht dich ja jetzt - heißt doch, er kennt deinen Wohnort und/oder Telefonnummer. Also erst mal Nummer ändern und auf keinen Fall mehr aufmachen, wenn er klingelt. Du kannst auch ein Näherungsverbot erwirken - wenn du halbwegs nachweisen kannst, das er dich bedroht und nötigt etc. Solange du aber selbst nichts aktiv dafür tust, das er dich nicht mehr bedrohen kann wie Nummer ändern, nicht mehr aufmachen etc, wird es schwierig, ihm hinterher das SG verweigern zu wollen.


Meeresschildkröte

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Antwort auf Beitrag von Ames123

Ich würde eine Beratungsstellen für Frauen aufsuchen, so etwas gibt es sicher irgendwo in deiner Nähe, und mich PROFESSIONELL beraten lassen. In Internetforen wird zu solchen Themen oft viel Unsinn geschrieben. Sprich mit jemandem, der sich wirklich auskennt.