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ALG 1 Frage

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ALG 1 Frage

lunalee

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Ich will gerne meiner Freundin helfen, aber ich kenne mich da leider nicht aus, kann mir hier vielleicht jemand helfen? Sie bekommt ALG1 und macht eine Umschulung. Die Umschulung findet in einem benachbartem Bundesland statt und ihre Praktika wieder in einem anderen. Nun muss sie ausziehen, sie wohnt mietfrei bei einer Verwandten, aber da die Kinder dort nun gross sind und sie mehr Platz brauchen soll sie sich ne Wohnung nehmen. Das Problem ist, sie will in dem Bundesland, wo sie das Praktikum absolviert ziehen, da von dort aus auch der Weg zur Schule weniger ist, als vom jetzigen Wohnort. Wenn Sie sich nun eine Wohnung sucht, ist dann ja auch das andere Bundesland zuständig, wo sie hinzieht, oder? Um Erlaubnis muss sie wohl eh fragen, da die Umschulung ja von der Arge finanziert wird....oder ist das Wohngeldamt zuständig? Ich dachte die Arge, oder? Auch wenn sie ALG1 bekommt, muss doch die Unterkunft auch von der Arge gezahlt werden, oder liege ich da falsch? Helft mir doch mal. Achja, sie ist alleinstehend, keine Kinder.


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von lunalee

Ich würde Deiner Freundin raten, einmal selbst bei der Arge ANZURUFEN.


taram

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Antwort auf Beitrag von lunalee

Wenn die Umschulung vom Arbeitsamt - da Alg I - finanziert wird, kann wird sie diese bestimmt nicht weiter finanziert bekommen. Erhält sie lediglich ALG I,müsste sie meiner Meinung ! nach hinziehen können wo sie will. Ich würde auf alle Fälle beim Arbeitsamt nachfragen.