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Räuberlein

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Guten morgen, ich habe eine frage und ich hoffe ihr könnt mir ein bißschen helfen? Wenn man schon einmal alg 1 in anspruch genommen hat aber nicht die ganzen 12 monate, weil man eine neue arbeit gefunden hat, hat man dann später noch anspruch auf die restlichen monate?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Räuberlein

Vielleicht bin ich nicht umfassend informiert, aber ich denke, du solltest dieses Anspruchdenken knicken denn: ALG1 wird so lange gezahlt, bis man einen neuen Job gefunden hat, MAXIMAL aber 6 oder eben 12 Monate lang. Wenn man vorher neue Arbeit gefunden hat, dann ist das Glück für alle: für dich und für die Allgemeinheit, die nicht länger dieses Überbrückungsgeld zahlen muss. Solltest du wieder deinen Job verlieren, wird es darauf ankommen, wie lange du in DIESEM Job gearbeitet hast. Alles andere ist Schnee von gestern, meine ich zumindest.


Lucylu

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Doch natürlich kannst du den Anspruch wieder geltend machen!! @Sphynx: AlgI ist eine Versicherungsleistung! LG Lucy


Schnuggel78

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

Wenn du ne neue Arbeit anfängst dann kannst du doch keine restlichen ALG1 Ansprüche geltend machen... Dann fängt es ganz normal wieder von vorne an...


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von Schnuggel78

nein, den Anspruch kannst du 4 Jahre geltend machen. musst du mal gucken, glaub §147 SGBIII


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

4 Jahre schön wäre es wohl... Es wird immer berücksichtig wie lange du die letzten 12 Monate gearbeitet hast. Bekommst du die 12 Monate nicht voll steht dir auch kein Alg1 zu.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Räuberlein

Wenn Du in dem neuen Beruf keine vollen 12 Monate gearbeitet hast, d.h. wenn Du nach 6 Monaten wieder arbeitslos wirst, dann hast Du natürlich Anspruch auf die restlichen ALG1-Monate. Gruß