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absolute ratlosigkeit bei kindesunterhalt-frage IN privatinsolvenz- betrifft

absolute ratlosigkeit bei kindesunterhalt-frage IN privatinsolvenz- betrifft

Knallauffall

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meine große tochter. ich habe auch schon gegoogelt, aber wirklich weiterkommen konnte ich mit den trefferergebnissen nicht. ich frage erst einmal euch, bevor ich zum rechtsanwalt tippele, denn womöglich hatte hier jemand schon dasselbe problem und kann mir helfen. meine erste (bald 20jährige) tochter hat zeitlebens von ihrem leiblichen vater so gut wie gar keinen unterhalt bekommen (vor einigen jahren kamen 4 oder 5 monate lang etwa 100 euro, das wars.) ich hatte bis zur volljährigkeit beim JA einen beistand. dieser besteht nicht mehr. am 18.geburtstag bekamen wir alle unterlagen und den unterhaltstitel zugeschickt mit der berechnung, dass bis dato ein unterhaltsschuldenberg in höhe von knapp 35 000 euro (mit zins und zinseszins) aufgelaufen seien. damit dieser anspruch nicht verjährt, muss meine tochter jedes jahr per einschreiben dieses geld anmahnen. dass das nichts bringt, wissen wir. es geht uns dabei lediglich um die einhaltung der verjährungsfristen. denn der vater wird eines tages von seinen eltern eine beträchtliche summe als erbe zu erwarten haben (die großeltern meiner tochter sind das, was man gemeinhin als millionäre bezeichnen darf.) im falle einer erbschaft käme meine tochter also zu ihrem geld. nun geht das töchterlein nächstes jahr zum studieren. was das für uns als familie mit 4 kindern bedeutet, ist wohl jedem klar. wir schaffen es, das studim meiner tochter auch alleine zu finanzieren- dennoch hätte ich es schön gefunden, wenn der kindsvater zumindest symbolisch mit dazu beigetragen hätte. nun flatterte uns ein amtsgerichtsschreiben ins haus. der vater ist in privatinsolvenz und somit sind alle aufgelaufenen unterhaltsschulden für ihn getilgt- an zukünftige leistungen wegen studium ist gar nicht mal zu denken. kann das sein? hat kindesunterhalt nicht vorrang? wie gesagt, wir würden dem mann keinen druck machen hinsichtlich sofortiger zahlungen (habe ich all die jahre auch nicht gemacht.). mir geht es darum, dass die ansprüche meiner tochter bis zum erbfall des vaters (möge das noch lange hin sein, möge seinen eltern ein langes leben beschert sein!) nicht erlöschen. wir konnten bislang für keines unserer kinder rücklagen schaffen- es wäre für meine tochter einfach schön, wenn irgendwann vom vater eine summe käme, die ihr ihre dann aktuelle lebenslage absolut "bereichern" würde! ich fände es einfach auch fair: ich habe zeitlebens für meine tochter (fast) alleine gesorgt, eine absicherung für ihre zukunft seitens des vaters fände ich nicht falsch. ist lang geworden- sorry! und guten morgen! und wer mag, bekommt ein käffchen! ^^


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Knallauffall

Helfen.....? Bis jetzt ist mir noch nichts Sinnvolles dazu eingefallen. Außer: Stell die Frage auch ins Aktuell und bei den AE´s, da gibts ein paar recht gescheite Leute... Irgendwie hört sich das für mich nicht fair an, was da für Deine Tochter passiert. Und ich habe das gefühl ohne einen guten Anwalt kommt sie nicht weiter. Nicht Du, sondern sie muss zum Anwalt und ich würde an ihrer Stelle beim Amtsgericht den "Freischein" beantragen. Grüße


Knallauffall

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gute idee, ich werde das im AE und aktuell versuchen. ein extragroßer kaffeepott kommt angeflogen für dich ;-)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Knallauffall

Alles Gute und ich drück deiner Tochter die Daumen. Es ist nicht fair...


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von Knallauffall

Das wäre ja ein bisschen zu einfach für den Vater, ich kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach geht. Ich denke deine Tochter wird um einen Anwalt nicht herumkommen, schick sie zum Amtsgericht, sie soll sich eine Befreiung holen, damit sie den Anwalt nicht zahlen muss. Gruß


Knallauffall

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

ein frisches croissant?


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von Knallauffall

Drücke euch die Daumen. Gruß


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Hallo (von einer AE) Unterhaltsschulden haben immer 1. Rangstelle vor allen anderen Gläubigern, dazu gibt es sogar ein BGH-Urteil. Da er die Säumnisse schon vor der Inso hatte und die auch immer fristgerecht angemahnt wurden (Gott sei Dank), sind sie somit auch nicht "verjährt", aufgehoben oder sonstwas. Da könnte ja dann jeder, der keinen Bock hat zu zahlen, mal eben Privatinso anmelden. LG Sue