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Abfindung

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Abfindung

Kira75

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Wonach berechnet sich eine Abfindung? z.B. man hat 20 Jahre bei einer Firma gearbeitet, 2 Jahre davon Elternzeit, danach nur noch Teilzeit für 2 Jahre, dann wieder Elternzeit....in der Zeit macht die Firma dicht. Geht es dann um die Jahre, oder nur um die Stundenanzahl am Ende, also die Teilzeit, oder wird alles ganz genau berücksichtigt, die Jahre Vollzeit und die Jahre Teilzeit.... Kann es auch sein, dass die Firma gar keine Abfindung zahlen muss??


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Wenn mein Mann die Firma verließ, gab es einen Ablösevertrag gab es zwei Bruttomonatsgehälter plus 15% auf die erhaltenen Boni bei einer der Firmen. Bei der anderen die zwei Monatsgehälter. Er war drei bzw. 2,5 Jahre angestellt. Da gibt's doch bestimmt eine Richtlinie, was mindestens bezahlt wird. Ich denke auch, dass nicht nur die Dauer der Betriebszugehörigkeit zählt, sondern auch der Grund für die Beendung des Arbeitsverhältnisses.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Vielleicht bringt dir das was http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/abfindung/arbeitsrecht_abfindung.htm


Annika03

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Ich habe damals 9 Monatsgehälter bekommen, allerdings gab es da auch einen Sozialplan.


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von Annika03

Du schreibst, die Firma hat "dicht" gemacht. Wenn aus liquiden Gründen, dann wird niemand eine Abfindung erhalten können. Abfindungen werden nach meiner Kenntnis nur ausgezahlt, wenn gemäß Sozialplan gekündigt wurde. Wenn aber die Firma Konkurs angemeldet hat - woher sollte die Abfindung gezahlt werden?


Kira75

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Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

Nichts dergleichen.


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Es muss keine Abfindung gezahlt werden und ich denke, wenn die Firma dicht macht, wird es auch keine geben. Abfindungen werden dann gezahlt, wenn man rein rechtlich kaum Chancen hat, einen AN los zu werden, ihn aber los werden möchte. Dann macht man eben so lange den Tisch voll, bis der AN lächelt und geht.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Einen AN los werden zu wollen ist bei Weiten nicht der einzige Grund Abfindungen zu bezahlen. Mein Mann hat selbst gekündigt und dennoch Abfindung bekommen. Eine Firma, die dicht macht ist auch nicht zwangsläufig insolvent, wie Ilse schrieb


Clivi8

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Antwort auf Beitrag von Kira75

eine Abfindungszahlung ist kein Muss, sondern ein Kann und liegt im Ermessen des AG... einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht...