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450 Euro Job

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450 Euro Job

Astra

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Ich verübe in Betreff genannten Job und da mein Kind krank ist musste ich nun diese Woche zu Hause bleiben. Eine andere Kollegin die bereits als Teilzeitkraft arbeitet, vorher auch Minijobberin in der Firma war, meinte, dass sie damals die gesamte Fehlzeit nacharbeiten musste. Uffzzzz .... ist das wirkich so? Dachte es verhält sich alles wie eine "normale" Arbeitsstelle. Vorneweg, Vertrag habe ich keinen - würde man bei Minijobbern nicht mehr machen, so die Aussage. Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende!!


Lovie

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Antwort auf Beitrag von Astra

Kein Vertrag??? Gar keiner??? Schwarzarbeit also. Nix normale Arbeitsstelle. Du arbeitest illegal und bist damit im Prinzip dem "Arbeitgeber" auf gedeih und Verderb ausgeliefert, oder er dir, je nachdem wie man es sehen mag.


Astra

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Antwort auf Beitrag von Lovie

Das ist so nicht korrekt! Ich habe den Bescheid für die Meldung zur Sozialversicherung erhalten! Es ist keine Schwarzarbeit ;)


kanja

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Antwort auf Beitrag von Astra

Ich finde es immer wieder erschreckend, was es im minijobbereich für mist gibt. Du hast dieselben Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer. Schau mal bitte hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/01_grundlagen_minijobs_im_privathaushalt/05_arbeitsrecht/04_entgeltfz/node.html Nie im Leben würde ich ohne Vertrag arbeiten.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kanja

Und gibt es eine ärztliche Bescheinigung, das das Kind krank war und eine Betreuung notwendig?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kanja

Ah ja, für 5 Tage, wenn ein Attest vorliegt


Astra

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wie ich bereits geschrieben habe, hat man mir bestätigt dass ein Vertrag bei Minijobbern nicht nötig ist. Wenn ich eine Teilzeitstelle angeboten bekomme, bekomme ich auch einen Vetrag. So weit ist es nur leider nocht nicht...........


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Astra

Wenn ja, dann steht Dir Kinderkrankengeld für 5 Tage zu, wenn Du kein Attest hast, kannst Du da nichts nachweisen und ich als AG würde ohne Attest tatsächlich Nacharbeiten einfordern. ich weiß nicht, wieso Du unter meinen Threat mir was vom Vertrag schreibst, wenn ich dahingehend gar nicht gefragt habe


kanja

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Antwort auf Beitrag von Astra

http://www.zurecht.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/minijob/minijob-arbeitsvertrag/


Tristania1704

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Antwort auf Beitrag von kanja

Ich hab auf 450 Euro Basis einen ganz normalen Arbeitsvertrag. Wenn ich krank bin oder mein Kind bekomm ich gegen Attest meine Fehltage bezahlt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tristania1704

Vom AG bezahlt oder von der KK? Weil, eigentlich muss man SELBST Pflichtmitglied einer Krankenkasse sei um Krankengeld von dieser zu bekommen. Was man dann ja nicht ist bei einem Minijob. Als Pflichtmitglied einer gesetzlichen krankenversicherung bekommt man bis zu 10 Tage im Jahr Lohnersatz im Falle das das Kind Krank ist - und nicht vom AG in den meisten Fällen. bei Minijobbern zahlt IMO der AG und der muss keine 10 Tage im Jahr abdecken. Da mag ich mich aber irren.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Astra

Unsinn... sogar 1-€-Jobber und auch Ehrenamtler haben Verträge.


Sterntaler-2016

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Antwort auf Beitrag von Astra

Na du hast dann aber zumindest einen mündlichen Vertrag... schriftlich wäre natürlich immer besser! Wir sind auch Arbeitgeber und du hast als minijobber die gleichen Rechte wie jemand in voll- oder teilzeit! Und wenn du krank geschrieben warst um dein Kind zu pflegen musst du arbeiten nicht nacharbeiten. Lg


sungirl82

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Antwort auf Beitrag von Astra

Ich habe auch einen Minijob. Dir stehen pro Jahr 5 Tage zu, wenn dein Kind krank ist. Muss der Arbeitgeber laut Gesetz zahlen (auch ohne Vertrag. Du bist ja gemeldet, also besteht ein offizielles Arbeitsverhältnis). Kindkrank Tage von der Krankenkasse bekommst du nicht, weil du nicht selbst in die Kasse einzahlst. Für die 5 Tage brauchst du ein Attest vom Kinderarzt.