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4 Wochen Urlaub vor Mutterschutz - ja / nein?

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4 Wochen Urlaub vor Mutterschutz - ja / nein?

myfirstbaby3

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Liebe Mamis und Bald-Mamis, Ich hab ET Ende Mai und könnte ab Ende März in den Mutterschutz. Nun habe ich allerdings noch 4 Wochen Urlaub übrig. Bin total hin- und hergerissen, ob ich den jetzt noch vor dem Mutterschutz nehmen soll und die Zeit genieße. Oder es gäbe auch die Möglichkeit, wenn ich nach einem Jahr zurück komme zB. 30%, dass mir die Firma jeden Monat mehr ausbezahlt, z.B. 80%, bis der Urlaub „ausbezahlt“ wird. Wäre auch ein gutes Geld. Wie seht ihr das, meine Hebamme rät mir zum Urlaub, da es mir sehr gut tun würde und dem Baby auch. Das Baby wäre dann viel entspannter in den ersten Monaten. Allerdings geht es mir gut, und ich bin mir nicht sicher was wirklich besser fürs Baby ist. Macht es denkt ihr so einen Unterschied, ob ich es jetzt schon ruhig angehen lasse. Tut es einem wirklich so gut (ich hab ja dann sowieso die 8 Wochen Mutterschutz)? Hat jemand von euch Erfahrungen damit, würdet ihr den Urlaub jetzt schon konsumieren? Oder habt ihr Erfahrungen?


dasHarlchen

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Antwort auf Beitrag von myfirstbaby3

Guten morgen Also ich habe es bei beiden Kindern so gemacht, dass ich meinen kompletten Urlaub, den ich hatte vor dem Mutterschutz gelegt habe. Beim Ersten ging es mir auch wunderbar, aber da war ET im Juli und es war in dem Jahr ab März schon unerträglich heiß, da war ich echt froh drum, meinen Urlaub noch vor den Mutterschutz hängen zu können. Beim Zweiten hatte ich Ischias und Symphyse und bin 3 Monate vor Geburt im Schneckentempo rumgelaufen wie Quasimodo, auch da war ich echt froh, dass ich mir den Urlaub aufgespart hatte und nehmen konnte. Ich bin also sehr für Urlaub nehmen. Auch uns hätte das Geld damals gut getan, aber Urlaub war besser


Summer80

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Antwort auf Beitrag von myfirstbaby3

Ich würde den Urlaub nehmen und noch mal richtig viel schlafen und mich um mich selbst kümmern. Sobald das Baby da ist, bist du 24h am Tag damit beschäftigt. Bis du zum ersten Mal wieder eine komplette Nacht am Stück schlafen kannst vergehen im Schnitt 2-3 Jahre. Ausgehen und Paarzeit mit dem Partner ist auch erstmal schwierig bzw. muss man sich irgendwo abzwacken. Nutze Die Zeit daher jetzt! Verwöhne dich, schlafen so viel du kannst und nutze intensiv die Paarzeit mit deinem Partner. Es liegt eine wunderschöne aber auch kräftezehrenden Zeit vor euch. Daher genießt noch mal die Zweisamkeit ganz bewusst und intensiv.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von myfirstbaby3

Meine Kinder sind beide ca 3 Wochen vor dem ET geboren. Beim ersten habe ich ca drei Wochen vor dem Mutterschutz Urlaub genommen und war dann sehr froh drum. Beim zweiten war ich noch in Elternzeit... Ich bin sehr für Urlaub.


vb123

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Antwort auf Beitrag von myfirstbaby3

Kommt auf die Gesamtumstände an. Hatte dank Resturlaub bei beiden Kindern die Möglichkeit, nach Auslaufen des Elterngeldes noch ein paar Wochen mit Resturlaub zu überbrücken. Das hat die Krippeneingewöhnung sehr viel entspannter gemacht. Daher eine klare Stimme pro Urlaub aufsparen. Natürlich nur, wenn Du Dich aktuell gut fühlst.


Felica

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Ich würde den Urlaub wenigstens zum Teil aufbewahren für Die Zeit wo ich wieder arbeite. Schon weil die Kinder gerne im ersten Jahr vermehrt krank werden. Auszahlen darf der AG eigentlich nicht, nur wenn der Vertrag endet. Mein Rat zusätzlich, wenn du in TT arbeiten willst, dann achte darauf das du das im Rahmen der EZ machst. Dein Urlaub würde dann eigentlich auch bis nach Ende der EZ ruhen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von myfirstbaby3

Definitiv Urlaub! Nimm so viel Schlaf mit, wie es geht! Geld wird dir all das nicht ersetzen. ;-) Nutz die Zeit für dich! Je nachdem wie dein kleines Überraschungsei ausfallen wird, wirst du vielleicht froh sein, dass du mal 15-30 Min mal für dich hast.


ak

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Urlaub... soviel Schlaf und Freiraum wie davor, wirst Du lange Zeit nicht mehr bekommen. Alles Gute


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von myfirstbaby3

Es kommt wohl auch drauf an was du machst,ich arbeite in der häuslichen Pflege und ich hätte gar nicht bis zum Mutterschutz geschafft, eigentlich war der Plan dass ich bis zur 24.Woche arbeite,dann allen Urlaub nehme und dann hätte man mich bis zum BV in Urlaub geschickt,es kam anders,ich war ab der 22.Woche krank geschrieben,aber da fing es auch echt an beschwerlich zu werden,zum einen die vielen Treppen,aber der Bauch war auch teilweise schon ganz schön im Weg.


mellomania

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Antwort auf Beitrag von myfirstbaby3

wenn du elternzeit hast und weiterhin dort arbeitest. urlaub auszahlen geht nur bei beendigung des arbeitsverhältnisses. des weiteren ginge es nicht, da das dann aufs elterngeld angerechnet würde. also verlust. aber da eh fall 1 greift gehts eben nicht. aufsparen. bleibt stehen bis ende des folgejahres der rückkehr aus der elternzeit. ich würde ihn stehenlassen. du wirst ihn noch brauchen :-)


myfirstbaby3

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Antwort auf Beitrag von myfirstbaby3

Danke für die vielen Antworten. Ich überlege mir auch den Urlaub danach zu nehmen, bin nur etwas verunsichert da Hebamme und FA sagen es würde mir und dem Baby jetzt so gut tun. Vielleicht sind die Babys wirklich ruhiger und gelassener, wenn die Mama keinen Stress mehr hatte und es sich gut gehen lässt!?


mellomania

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Antwort auf Beitrag von myfirstbaby3

wenn das kind mal da ist, du wirst dich danach sehnen, mal urlaub machen zu können wenn das kind zahnt un deine nächte keine mehr sind! unterschätze das nicht. möchte dir keine angst machen aber noch urlaubstage im rucksack zu haben war für mich mehr wert, als die noch vor den mutterschutz zu packen. und wenn du den AG wechselst, kannst du sie dir sogar noch auszahlen lassen, ein schönes bonbon :-)


Anja1712

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Antwort auf Beitrag von myfirstbaby3

Es zwingt dich doch keiner den kompletten Urlaub zu nehmen. Teile deinen Urlaub doch einfach. Nimm 2 Wochen vor dem Mutterschutz und die restlichen 2 Wochen hebst du dir für nach der Elternzeit auf. Wenn das Kind krank ist und du keine Kind-krank-Tage mehr hast oder du die nicht anfassen willst, wirst du über 2 Wochen zusätzlichen Urlaub glücklich sein.