Elternforum Rund ums Baby

4. Elternjahr Freistellung Arbeit / krankenversicherung

4. Elternjahr Freistellung Arbeit / krankenversicherung

MaDa

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Hallo, ich muss wahrscheinlich in das 4. Elternjahr gehen, da ich keine Betreuung habe. Meine 3 Elternjahre sind rum. Was könnte ich denn meine Firma Fragen ob sie mich nochmal 1 Jahr unbezahlt frei stellen? Oder wüsstet ihr eine Möglichkeit die ich bei meiner Firma beantragen könnte ? Wäre ich da trotzdem krankenversichert ? Das Problem, meine Firma ist über 1 Std einfacher Fahrtweg entfernt. Tagesmütter voll, ich habe kein Auto. Was könnte ich meine Firma Fragen ob sie mir entgegenkommen ? Danke und LG


-chOcO-

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Antwort auf Beitrag von MaDa

Unbezahlt freinehmen kannst du vielleicht. Aber die Krankenversicherung wird dann von dir selbst gezahlt werden müssen oder du bist familienversichert. Und wenn sie das nicht machen, wirst du wohl kündigen müssen


MaDa

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Ich habe keine andere Möglichkeit oder ;-(((( Ich kann doch nichts dafür


mf4

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Antwort auf Beitrag von MaDa

Wenn es keine Betreuung gibt dann kann man so weit gehen dieses Recht einzuklagen. Selbst kündigen heißt du bekommst erstmal kein Arbeitslosengeld und da keine Betreuung bist du auch nicht vermittelbar.


User-1753445573

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Antwort auf Beitrag von MaDa

Ich kenn "Urlaub ohne Bezüge" zumindest bei Beamten. Ob es das auch für Angestellte gibt und wie das mit der Krankenversicherung ist, keine Ahnung aber emit dem Schlagwort kannst du ja google befragen. Ich war jetzt zu faul dazu


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MaDa

4te Jahr Elternzeit gibt es nicht. Außer bei Mehrlingen. Also bleibt nur Arbeit kündigen oder unentgeltlich freistellen lassen. Heißt dann aber auch Problem Krankenversicherung und Co. Sinnvollste Lösung, andere Betreuung suchen oder eine Arbeitsstelle vor Ort wo es dann lohnt sich bei der Betreuung mit dem Mann abzuwechseln. Alternative, AG fragen wegen Heimarbeit (wenn möglich), Teilzeit und Mann auch Teilzeit - wenn das machbar ist.


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von MaDa

Wenn Du kein Einkommen hast, bist kannst Du über Deinen Mann familienversichert werden. Ansonsten würde ich auch die Fühler nach einem neuen Job in der Nähe ausstrecken, das macht das Leben leichter, auch wenn das Kind später die Schule besucht.


HSVMarie

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Antwort auf Beitrag von Pebbie

Dringenden Bedarf bei der Stadt anmelden. Du hast doch einen Anspruch auf einen Kitaplatz. Und wenn du einen Platz für dein Kind hast, einen neuen Job suchen, der in der Nähe ist. Klar kannst du fragen ob die dich unbezahlt frei stellen. Dann würde ich die Krankenkasse anrufen und fragen wie das dann gehandhabt wird


User-1724674668

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Antwort auf Beitrag von HSVMarie

Würde mich auch bei der Stadt melden. Hier kann man sich auch an das Jugendamt wenden bei dringenden Bedarf. Lg


Lucylu

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Bist du denn verheiratet? Ich war auch dreieinhalb Jahre in Elternzeit, bzw. 3 Jahre Elternzeit und ein halbes Jahr hab ich mich freistellen lassen. Ich bin aber im ÖD, da geht das ohne Probleme. Lg


kanja

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Antwort auf Beitrag von MaDa

Ich musste kündigen, da mein Sohn im Mai drei wurde, die Kindergärten hier aber erst im September neue Kinder aufnehmen. Meine Mutter, die als Übergangsbetreuung eingeplant war, hatte zu der Zeit eine Krebserkrankung. Als mein Sohn im Kindergarten war, habe ich mir etwas neues gesucht und sogar etwas besseres gefunden. Allerdings waren wir auf mein Gehalt in dem halben Jahr nicht angewiesen.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von MaDa

Du hast einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Wende Dich an die dafür zuständige Stelle bei Deiner Gemeinde, die können Dir sagen, wo noch Plätze frei sind. Wenn sie keinen Platz für dich haben, kannst Du sie verklagen. Sonst musst Du kündigen und bist ganz normal Hausfrau. Wenn Du in einer festen Partnerschaft lebst (bin nicht sicher, ob man verheiratet sein muss), bist Du über die Familienversicherung in der Krankenkasse Deines Partners mitversichert, wenn dieser gesetzlich versichert ist. Wenn Du solo bist, musst Du die Versicherung selbst bezahlen. Silvia


Oktaevlein

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Antwort auf Beitrag von MaDa

Hallo, du kannst deine Firma um unbezahlten Sonderurlaub bitten. In der Zeit musst du dich aber selber um deine Krankenversicherung kümmern, also entweder über deinen Mann (geht meines Wissens nach nur bei Verheirateten) in die Familienversicherung gehen oder eben deine Beiträge selber bezahlen. Wenn deine Firma sich quer stellt, hast du (ich glaube 3 Monate) zum Ende der Elternzeit ein Sonderkündigungsrecht. Vom Arbeitsamt wirst du nicht unbedingt gesperrt, das müsstest du aber mit deinem Sachbearbeiter besprechen. Das kommt wahrscheinlich auf den Einzelfall drauf an.