Mitglied inaktiv
Der Heimträger muss sicherstellen, dass die Zahl der Beschäftigten und ihre persönliche und fachliche Eignung für die von ihnen zu leistende Tätigkeit ausreicht[1]. Betreuende Tätigkeiten dürfen nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Mindestens die Hälfte der mit betreuenden Tätigkeiten beauftragten Beschäftigten müssen Fachkräfte sein. In Pflegeheimen muss auch bei Nachtwachen mindestens eine Fachkraft ständig anwesend sein[2]. Quelle : http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeheim
Ich habe Sachen gesehen und erlebt... uiui
Eine Auszubildende bestimmt nicht und eine FSJ-lerin auch nicht.
Eben! Und deswegen war mir das auch Herzlich egal!
druck das aus und schick es an ca 70% der heime, in denen ich tätig war oder mich beworben haben. papier ist soo geduldig- die realität sieht anders aus. z.bsp eine schwangere mit einer unterkursschülerin bei 37 bewohnern alleine im frühdienst...
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