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§ 149 Abgabe der Steuererklärungen

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§ 149 Abgabe der Steuererklärungen

32+4

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welche grunde kann es geben, daß ein normaler AN dazu verpflichtet wird? 4 jahre rückwirkend geht jetzt plötzlich nicht mehr AN wurde aufgefordert zur abgabe, ohne gründe, und die frist ist jetzt schon 2 wochen vorbei. nachfristen möglich? brief habe ich nichtmal gesehen und eigentlich gar keine zeit und lust für noch mehr steuererklärungen :-(


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Antwort auf Beitrag von 32+4

Wir als normale AN haben die Pflicht (weil wir eine Zeitlang zu hohe Kapitalerträge hatten ;-) und wir nun in der Mühle sind) bis zum 31.05. die Steuererklärung abzugeben. Da wir es wieder einmal nicht schaffen, haben wir eine Verlängerung erbeten bis zum 30.06. Es könnte über Freibeträge oder Kapitalerträge verpflichtend sein, frag mich jetzt aber nicht bei welchen Beträgen. Bei uns lohnt sich die Steuererklärung aber dieses Jahr, da wäre ich schön blöd, wenn ich s nicht täte Grüße


32+4

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5.5. war die frist ungewöhnlich, denn ich kenne sonst auch nur den 31.05. man "droht" mit kürzung um 10% die steuererklärungen gehen nur rund-um-arbeitswege


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Antwort auf Beitrag von 32+4

?? "Normale" AN sind ja noch nicht einmal zur Abgabe verpflichtet, weil man ja über die einbehaltene Lohnsteuer eigentlich etwas mehr zahlt, als man müsste, es sei denn, man hat Enträge auf der Steuerkarte (z.B. den Arbeitsweg) oder eben noch Nebeneinkünfte (Zinsen etc, die über einen Pauschalbetrag rüber gehen). ich hätte erst einmal einen Widerspruch eingelegt und dann noch mal nachfragen. Widersprüche retten ja erst einmal über ein paar Wochen.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von 32+4

ein grund u.a. elterngeld


32+4

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tja..frist ist abgelaufen und nun soll "ich mal machen" hoffentlich bekomme ich das schreiben heute noch nein, auf der karte ist nichts eingetragen. die letzten beiden erklärungen habe ich gemacht


32+4

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

letzten steuererklärungen gingen nur über die fahrtkosten zur arbeit habe das ja auch nur mündl. mitgeteilt bekommen und weiß noch nicht, ob da evtl. ein § drin steht. nixlustdazu


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Antwort auf Beitrag von 32+4

Verständlich mit der Lust, habe ich auch nicht ;-)


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von 32+4

soso..... es geht um jemand anderen.....du weißt schon, dass du das nicht darfst?!


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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Echt nicht? Wo steht das geschrieben? Nicht, das ich das mache, dafür hasse ich das zu sehr (außer für unsere ehelichen Zugewinngemeinschaft), aber das wußte ich jetzt noch nicht.


Osterhase246

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http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stberg/gesamt.pdf


32+4

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

sicherlich darf man das unter gewissen umständen


Osterhase246

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soso, welche umstände wären das denn???


32+4

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

steht in deinem link sogar drin oder hast du das gar nicht gelesen?


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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Was für eine Ansammlung von §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ ;-)


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von 32+4

ich kenne die paragraphen....du bist steuerberater? o.ä.?


Osterhase246

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§ 3 bis 5 ....


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Antwort auf Beitrag von 32+4

§ 6, Absatz 2 ?


Osterhase246

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"(1) Angehörige sind: 1. der Verlobte, 2. der Ehegatte, 3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, 4. Geschwister, 5. Kinder der Geschwister, 6. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, 7. Geschwister der Eltern, 8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder). (2) Angehörige sind die in Absatz 1 aufgeführten Personen auch dann, wenn 1. in den Fällen der Nummern 2, 3 und 6 die die Beziehung begründende Ehe nicht mehr besteht; 2. in den Fällen der Nummern 3 bis 7 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist; 3. im Fall der Nummer 8 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind." kann man sich was aussuchen


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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

im § 6 Absatz 2 steht, das ich einen Angehörigen helfen darf, habe aber nicht die Definition von Angehöriger. ABER ich sehe Eltern, Kinder Großeltern- Knder und Geschwister schon als meine Angehörigen;-)


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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

Verlobter finde ich in der heutigen Zeit immer wieder "luschtich"


Osterhase246

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es klingt bei der ap nicht nach bruder, kind oder opa.....aber die wahrheit werden wir heut hier sowieso nicht erfahren. MÜSSEN wir ja auch nicht. ich geh in die sonne.....tschüssikovski