Aussage meiner RA 2005 war, dass die Wohnung nur unter Zugewinn fallen würde, wenn das Trennungsjahr noch nicht eingeläutet ist. Das heißt ab dem Tag der Trennung (sollte im Rahmen einer Trennungsvereinbarung schriftlich festgehalten werden) kannst Du mit Deinem Geld machen was Du willst, es fällt nicht mehr in die Scheidungsmasse! Das hat sich auch im Rahmen meiner Scheidung 2007 bestätigt! Also, wenn Du die Möglichkeit hast, dann mach es; er kann da nicht ran. Lg Claudia