...was du da unten bezüglich de Betreuungunterhalts geschrieben hast? Bei unehelichen Kinder, wo man jedoch mit dem Vater zusammengelebt hat, muß länger Betreuungsunterhalt gezahlt werden (als die reg. 3 Lj.)?????? Hab ich das richtig verstanden? Wenn ja, könntest du mir biite sagen wo ich das nachlesen kann? Wäre recht wichtig für mich! Danke LG Anne