Hallo Janka, letztes Jahr im Januar, also Januar 2006? Wenn Du seitdem nichts wieder veranlaßt hast, ist der Antrag eh ausgelaufen. Diesen Antrag muß man nach Ablauf eines Jahres immer wieder neu stellen. Inwieweit Bewerbungskosten erstattet werden, obwohl man in einem festen Arbeitsverhältnis steht, weiß ich nicht. Das kann Dir Dein zuständiges Arbeitsamt sagen. Die Mitarbeiter dort können auch in das entsprechende Programm sehen, weil das bundesweit einsehbar ist. Sie werden auch Deine Akte anfordern, da die Akten der Bundesagentur für Arbeit bundesweit "mitwandern". Bewerbungskosten für diese Jahr dürften allerdings nicht übernommen werden, da kein Antrag von Dir seit Januar dieses Jahres vorliegt. Wenn es die Möglichkeit überhaupt gibt, dann ab (Neu-)Antragstellung. Viele Grüße und melde Dich mal... :-) Ralph/Snoopy