Mitglied inaktiv
Guten Morgen, gestern abned rief meine Mutter mich an. Sie hat aus der Tageszeitung einen Artikel aufbehalten in dem es um Betreuungskosten und Unterhalt ging. Versuch das mal sinngemäß zusammenzufassen, bekommd den Artikel heute oder morgen , da hab ich es dann genauer: Die Mehrkosten für einen Ganztagsplatz im Vergleich zum Halben können hälftig zusätzlich zum Unterhalt vom nicht betreuenden Elternteil "verlangt" werden. Da der Platz nicht allein der Betreuung sondern vielmehr dem sozialen Aspekten dient. Ist ein BGH Urteil mit AZ. Ich werde dies nicht beantragen beim KV, aber den Artikel aufheben dann hab ich etwas in der "Hinterhand" wennd as Gejammer wieder anfängt "Ich muß bald unter der Brücke schlafen, da ich soviel für die Kleine zahlen muß" LG Jule
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