Hallo Frau Bader, Mein Vollzeit-Vertrag läuft noch bis 30.5.21, danach wird er sich auf meinen Antrag hin weitere Monate verlängern um die Zeiten, die ich wg BV, MuSchu, EZ und EZ-Teilzeit nicht gearbeitet habe. (WisszeitGesetz). Mein Baby wurde gerade geboren und ich möchte 2 Jahre EZ mit Teilzeit beantragen. Nun darf ich aber laut Personalstelle nur bis Vertragsende EZ beantragen und soll dann im Frühjahr die Vertragsverlängerung und weitere EZ beantragen. Ist das so korrekt oder muss ich jetzt noch zusätzlich zum EZ-Antrag mitteilen, wie ich die EZ bei einer Vertragsverlängerung möchte? Nicht dass ich dann plötzlich wieder voll arbeiten soll ab Juni. Denn eigentlich muss man sich doch direkt für 2 Jahre verbindlich festlegen, oder?