Hallo zusammen, Frage steht schon oben und ja ich weiß Frau/Mann darf ziehen Kinder nicht, was aber wenn GSR besteht und das ABR einem Elternteil zugeteilt wurde? Bedarf es dann trotzdem der Zustimmung des andren Elternteils oder entscheidet dann der der das ABR hat? Fälle wo es zb 2 Orto weiter ist und nicht das Umgangsrecht bzw dessen ausübung verschlechtern würde. LG