Falls es für jemand von Euch hier auch nützlich sein könnte, schnell noch eine Info: Für Inlandsflüge reicht gemäß Auskunft des Bürgerbüros München der KINDERAUSWEIS, sofern er noch Gültigkeit hat. Es muß also nicht - wie im Forum auf meine Frage andernorts als Antworten erhalten - ein Kinderreisepass beantragt werden, wenn ein solches Dokument noch vorliegt! Liebe Grüße! twohearts