Mitglied inaktiv
Hallo! Ich werde Ende April aus meiner Elternzeit wieder in meinen alten Job zurückkehren. Nun habe ich heute erfahren, das meine Vertretung bleibt und ich aus den Verwaltungsaufgaben komplett rausfalle und somit "nur" noch für die Datenerfassung und Abrechnung da bin. Allerdings habe ich keine 4 Jahre auf der Abendschule BWL studiert, um den ganzen Tag Daten einzuhämmern. Kann man sich für eine Bewerbung beim jetzigen AG ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen? LG Jana
Natürlich. Ein Zwischenzeugnis steht dir jederzeit zu. Einfach den Vorgesetzten bzw. den Personalbereich ansprechen.
Das kommt mir irgendwie bekannt vor. Ein Zwischenzeugnis kannst Du anfordern. Hast Du schon mit dem Betriebsrat oder mit der Gleichstellungsbeauftragten, so fern ihr so etwas habt, gesprochen? Ich hab damals gekämpft, zwar meinen alten Job nicht wieder bekommen, aber dafür jetzt einen besseren;-) Möchtest Du Dich anderweitig umsehen?
Ja, ich werde mich dann wohl anderweitig umsehen. Eigentlich schade. Bin schon 14 Jahre dort und habe super Kollegen, aber irgendwann muss man ja auch mal weiter kommen. Vielleicht ist es ja auch eine neue Chance. Nur mit 2 kleinen Kindern etwas zu finden wird nicht leicht sein. LG Jana
So etwas wie einen Betriebsrat oder einen Gleichstellungsbeauftragten gibt es bei uns leider nicht. Ist ein kleines Unternehmen mit inzwischen knapp 100 Angestellten.
Wenn ich das lese, macht es mich ärgerlich. Ich mein, hast Du Deinen Abschluss irgendwie an der Gardrobe vorm Kreissaal hinghängt und dann vergessen ihn mit zu nehmen? Nein! Da jammern sie rum wegen Fachkräftemangel und dann das. Naja, wahrscheinlich ist es wirklich besser so, wenn Du es als neue Chance auffasst und Dir was anderes und hoffentlich besseres suchst. Ich drück Dir die Daumen und frag mich, wieso Männer nicht degradiert werden, wenn sie Papa werden, grummel
Betriebsrat kann man gründen....
Ich weiß, aber irgendwie ist es noch nicht dazu gekommen.
Vielleicht sollte ich das mal machen
Mir ist echt gerade zum ![]()
Ich drück Dich mal. 14 Jahre ist lang, länger, als so manche Ehe hält.
Du hast Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz zu den gleichen Konditionen, den du vor der Elternzeit hattest!!! Das würd ich versuchen durchzusetzen! Wegen dieser Regelung habe ich damals meinen Job verloren, denn ich war als Ersatz für eine Schwangere gekommen, die nach 2 Jahren auf ihren Job bestanden hat... der Chef hätte lieber mich behalten, da ich schneller und besser gearbeitet habe, als die Kollegin, aber sie saß am längeren Hebel! LG, Andrea
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