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Zum Thema DDR 2.0

Zum Thema DDR 2.0

SassiStern

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https://www.berliner-zeitung.de/news/kritischer-gesundheitsamt-chef-versetzt-ueber-130-aerzte-protestieren-scharf-li.117180?fbclid=IwAR1p1xVeyjk73BWHebkS5vnXA4DoY5Ltrgft8hjNd7xd-bCSaGOOcQVVFEU


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Puh, schwierig. Ich sehe das Problem hier darin, dass er seine private Meinung zu dem Ganzen im Rahmen seiner Beamtenposition vertreten hat. Und da ist es so, dass man als Beamter hinter den Entscheidungen stehen und diese mittragen muss. Also man muss unterscheiden zwischen seiner privaten Meinung und der Meinung, die er im Rahmen seiner Position kundtut. So wie ich es lese, hat er seine Kritik ja im Rahmen seiner offiziellen Beamtenposition geübt. Und da wird es dann schwierig. Aber klar, grundsätzlich ist das eine ganz schwierige Sache.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Andererseits wird ihm aber wohl auch bescheinigt, seine Aufgaben trotzdem erfüllt zu haben und alle Maßnahmen umgesetzt zu haben: https://www.sueddeutsche.de/bayern/aichach-amtsarzt-puerner-kritik-versetzung-1.5104412 Für Beamte gilt ja das Mäßigungsgebot, was politische Betätigung und politische Meinungsäußerung betrifft. Aber hier geht es ja (auch) um fachliche Fragen ... Ich finde die Materie schwierig und mir bereitet das durchaus auch ein gewisses Unbehagen, dass Menschen mit missliebigen Ansichten (solange diese nicht irgendwie verfassungswidrig sind) berufloche Prpbleme bekkmmen, selbst wenn die Berufsausübung gar nicht negativ betroffen ist. Von einer DDR 2.0 würde ich allerdings nicht sprechen, das zumal diese Problematik ja nicht neu ist. Das Thema hat immef wieder die Verwaltungsgerichte beschäftigt.


Leena

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Vielleicht probierst Du es eher mal mit diesem Link hier, da wird ganz gut erklärt, worum es geht - vielleicht verstehst Du es dann besser. Stichwort "besondere Treuepflicht". https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-amtsarzt-puerner-versetzung-kommentar-1.5106157


SassiStern

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Antwort auf Beitrag von Leena

Und wo ist da nun der große Unterschied zur DDR? Auch in der DDR wurde nicht jede private Meinung sanktioniert, sondern dies passierte fast nur wenn man diese auch in seiner Funktion öffentlich äußerte.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

In welcher DDR soll das passiert sein? Du meinst, wenn ich Bürgerin der DDR war, als Ärztin gearbeitet habe und beim Spazierengehen Flugblätter verteilt habe, auf denen ich für Reisefreiheit war und gegen den Dienst an der Waffe, dann wurde das nicht sanktioniert? Absurd.


Leena

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Quatsch mit Sauce. In der DDR ging es nicht um Staatsbedienstete, die die "falsche Meinung" hatten, sondern man wurde sehr man für seine ganz private Meinung "sanktioniert". Oder auch, wenn man als Journalist seine Meinung sagte, als Pfarrer, als Verkäuferin im Konsum oder als Abiturient vor der Klasse. Das hat mit Beamtenrecht genau gar nichts zu tun. Willst Du aber lieber nicht kapieren, was..?


SassiStern

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Antwort auf Beitrag von Leena

Lass mal ich habe in meiner Verwandtschaft einige regimekritische Ex-DDR Bürger.


Leena

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

...und trotzdem kapierst Du es nicht..? Schade!


SassiStern

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Als Ärztin warst Du in der DDR auch vom Staat angestellt und hattest ähnliche Verpflichtungen wie heute bei einem Beamtenverhältnis.


SassiStern

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Antwort auf Beitrag von Leena

Nur komisch dass alle diese Menschen es genauso oder ähnlich sehen in Bezug auf DDR 2.0 und diese haben es in der DDR live mit erlebt.


Leena

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Selektive Wahrnehmung..? Ich habe es in der DDR jedenfalls live miterlebt, dass man der Willkür der Bediensteten des Staatsapparats rechtlos und hilflos ausgeliefert war, da musste man im Grunde noch nicht mal eine falsche Meinung laut aussprechen... Aber wahrscheinlich rechnest Du jetzt damit, dass der versetzte Amtsarzt demnächst in Hohenschönhausen landet.. "Fresst Scheiße - Millionen Fliegen können sich nicht irren."


SassiStern

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Antwort auf Beitrag von Leena

Und Du glaubst das ist heute so nicht möglich, also der Willkür ausgesetzt sein?


Leena

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Ja. Es gibt einen Rechtsweg, der Dir offen steht. Und Leute, die Dich anhören.


As

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Doch, das ist sicher auch heute möglich, der Willkür seines Arbeitgebers, seines Vorgesetzten, ja sogar seines geschiedenen Exehepartners ausgesetzt zu sein, aber das hat mit DDR 2.0 rein gar nichts zu tun. Lena hat Recht.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von As

Aber eben nicht in Ihrer Funktion als solche deutlichmachen das weiss man bevor man vereidigt wird akzeptiert man das nicht dann muss man sich einen anderen Beruf suchen. Beamte dürfen wählen wen sie wollen und gutfinden was sie wollen aber in deren Fukntion vertritt man Recht und Gesetz - dafür ist man nämlich da alles andere wäre totale Willkür und genau was es in der DDR gab


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Okay, wie immer. Du willst es nicht verstehen. Ode kannst einfach nicht abstrahieren.


As

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Antwort auf Beitrag von Ellert

War vielleicht für Sassi bestimmt, ich kenne das nämlich auch so .


Ellert

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Antwort auf Beitrag von As

sie wird es auch wissen aber nicht wissen wollen


Petra28

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Vielleicht weiß das Leena. Ansonsten vermutet ja Pürner nur, dass er strafversetzt worden sei. In der DDR hätte er es gewusst und im Übrigen nicht woanders eine Abteilung aufbauen dürfen. Gerne wurde man in die Produktion versetzt. Mit Glück, da Ärztemangel, auch nur nach Hintertupfingen als Landarzt...


Leena

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Antwort auf Beitrag von Petra28

Doch, man unterschreibt die grundsätzliche Versetzungsbereitschaft innerhalb des Bundeslandes. In der Praxis hat man allerdings dann doch oft die Wahl - also, nicht dass man frei aussuchen könnte, aber man kann oft sagen, ob man weniger ungern nach A oder nach B möchte. Funktioniert nicht immer, man kann aber auch Glück haben. Ab einer gewissen Karrierestufe hat man diese Wahl aber vielleicht nur einmal...


Port

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Antwort auf Beitrag von Petra28

Als Landesbeamter ja, als Kommunalbeamter selbstverständlich nicht. Die Antwort nur deshalb, weil Du lediglich nach Beamten gefragt hast. Und so allgemein ist es daher nicht positiv zu beantworten.


KKM

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Antwort auf Beitrag von Petra28

Als Bundesbeamter sogar bundeaweit! Kommt bei uns gelegentlich im Anschluss an die Laufbahnprüfung vor. Eine liebe Kollegin aus München war sehr unglücklich im Münsterland. 3 Jahre später, nach Ablauf der Probezeit, konnte sie endlich zurück nach Bayern.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Leena

beim Bund sogar im ganzen Bundesgebiet unterschreibt man und kommt nicht unbedingt dagegen an dagmar


Leena

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja, klar. Bundesbeamte im ganzen Bundesgebiet, Landesbeamte (wie ich) im gesamten Bundesland. Kommunalbeamte sind da vergleichsweise fein raus. ;-)


Reh77

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Wenn du deinen Kopf mal richtig einschalten würdest ... Alles was du hier so schreibst zusammengenommen, hätte mit Sicherheit dafür gereicht, dass dir das Leben in der ehemaligen DDR sehr schwer gemacht worden wäre. Und was passiert dir heute ... nichts. Sei denn du meinst der Gegenwind hier, wäre schon ein Zeichen dafür, dass niemand seine Meinung sagen und schreiben darf. Im Normalfall ist mir meine Zeit allerdings zu schade, um dir zu antworten. Ganz oft denke ich beim lesen deiner Beiträge nämlich nur ... nee schreibe ich nicht.


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von SassiStern

Mir gefällt das gar nicht, auch wenn es rechtlich tatsächlich möglich sein sollte. Wenn jemand seine fachliche Meinung kundtut, dann sollte das auch im Beamtenverhältnis möglich sein, zumal es ja nicht um eine politische Meinungsäußerung ging. Interne Kritik kann man in Bayern gleich von vornherein vergessen. Es ist genau so, wie Herr Dr. Pürner das verlauten ließ: Es wurde ein Exempel statuiert. Kein anderer Amtschef wird sich jetzt auch nur noch mit der leisesten Kritik äußern, egal, was unser Ministerpräsident da anordnet. Das kann es doch auch nicht sein! Der Amtschef, der seinen Job gut gemacht hat, muss jetzt jeden Tag nach Oberschleißheim fahren und einen Depperljob ausüben. Der Mann ist Virologe. Schön, dass er jetzt mit 53 Jahren noch einmal etwas ganz anderes machen darf, so von einem Tag auf den anderen. Wenn er meint, er bräuchte eine Wohnung ..., sein Problem. Im Einzugsgebiet von München wird er schon gleich wieder was finden, und überhaupt, was interessiert das denn seinen Dienstherrn! Hier ist Kritik durchaus angebracht, wenn ich auch mit DDR 2.0 nichts anfangen kann, und ja er kam nicht nach Bautzen ... , aber in einer Demokratie hätte ich durchaus etwas anderes von seinem Dienstherrn erwartet! Gerade in Bayern, wo gerade so viel schiefläuft. Darf man dann als beamteter Arzt auch nicht sagen, dass unsere Labore total überlastet sind und schon lange nicht mehr gut arbeiten? Ich habe seit einem halben Jahr bei sämtlichen Blutuntersuchungen nur noch Mist bekommen und weiß nicht mehr, was ich machen soll, weil ich die Werte bräuchte. Wie lange soll ich noch warten, bis ich wieder einmal die Werte bekommen kann, die ich schon längst gebraucht hätte? Nein da darf man natürlich nichts sagen, wenn der Karren mit Vollgas gegen die Wand gefahren wird, und dann heißt es wieder: Ja, wie konnte denn das passieren? Überlegt euch einmal die Ergebnisse, die wir zwangsläufig durch solche Maßnahmen bekommen, wenn alle nur noch schleimen und lobhudeln, obwohl das Ganze schon zum Himmel stinkt! Ist das jetzt die Neuauflage von "Des Kaisers neue Kleider"?


tonib

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Antwort auf Beitrag von Mehtab

Das sehe ich genauso. Bei aller gebotenen Zurückhaltung gehören manche Diskussionen - moderat und sachlich - auch an die Öffentlichkeit. Indem man die Leute strafversetzt, schafft man ein autoritäres Klima, in dem keine sinnvolle und sachliche Kritik geäußert wird. Es wundert mich, dass das hier so verteidigt wird.