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Zu schnell im Auto unterwegs

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gibt es da noch die Frist, dass der Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten beim betreffenden Fahrer eingehen muss? Weiß das wer? *nicht zu schnell gefahren ist, aber wer anders* LG SPMFL


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M.W. verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit, von Ausnahmen abgesehen, ggü dem Fahrer binnen 3 Monaten. Allerdings wird die Verjährung zB unterbrochen durch die Anhörung als "Täter" oder eben Zustellung des Bußgeldbescheides. Schwierig wird's für die Behörden daher häufig dann, wenn der Fahrer nicht zugleich auch der Halter des PKW ist, an den man sich naturgemäß meist als erstes wendet. Liebe Grüße Ebba


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ich hatte nach einem umzug auch einmal dieses glück! ich wurde wenige tage vor dem umzug geblitzt. weil sich eine wohnungsübergabe zerschlagen hatte (die eigentliche vormieterin hatte sich von dem typen getrennt, zu dem sie zwei tage später mit ihren kindern ziehen wollte - ich konnte mit meinem sohn vorübergehend bei meinen eltern unterkommen, während sie mit kindern auf der straße gestanden hätte!), war mein vorübergehende anschrift eben bei meinen eltern. als wir dann nach 6 wochen in die neu gefundene wohnung zogen, erfolgte die nächste ummeldung... das war wohl etwas zu viel für die behördliche "geschwindigkeit" in der bearbeitung... jedenfalls wurde der bescheid genau zwei tage zu spät zugestellt. die dreimonatsfrist gilt aber nur, wenn du bspw. nicht vorher von der polizei angehalten worden bist. es muss die quasi erste kontaktaufnahme seitens der behörde mit dem "straftäter" sein...


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Ja, die Verjährungsfrist sind 3 Monate. Falls aber vorher eine Anhörung gekommen sein sollte, dann zählt die Zeit ab dem Moment der Anhörung. Und die kommt immer vor dem Bußgeldbescheid. Wenn Du genauere Fragen hast, darfst mich gerne anschreiben, hab jahrelang auf der Bußgeldstelle gejobbt (neben dem Studium, also wirklich gejobbt, nicht fest gearbeitet) Grüßle Silvia (wegen den Nosoden antworte ich Dir auhc gleich)


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man eben nur Fahrer, aber nicht Halter des Autos ist? Der Halter bekommt dann den Bußgeldbescheid und gibt an, dass er nicht gefahren ist..... Und dann...? mit verwerflichen Hintergedanken grüßt Flocke


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... dann geht die Polizei den Fahrer suchen. Die laufen dann auch schon mal mit dem Foto durch die Nachbarschaft oder klingeln an der Tür des Halters, in der oft zutreffenden Annahme, dass Halter und Fahrer miteinander in einem Haushalt leben oder der Halter sagt wer gefahren ist, wenn die Ordnungshüter vor ihm stehen. Da heißt es dann, wenn es sich denn nach dem zu erwartenden Bußgeld und der zu erwartenden Punkte oder gar Fahrverbot, lohnt, die Nachbarn einnorden, wenn man sich gut kennt oder hoffen, dass sie einen nicht erkennen und die Tür nicht öffnen, wenn Polizei davor steht. Wer das dann drei Monate durchhält - bingo! Allerdings muss der Halter mit der Möglichkeit rechnen, dass ihm dann ein Fahrtenbuch auferlegt wird. Liebe Grüße Ebba


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Soso, dann haben sich meine verwerflichen Hintergedanken also doch nicht gelohnt. Obwohl meine Chancen vielleicht gar nicht SO schlecht stünden, da Fahrer und Halter knapp 300km voneinander entfernt wohnen. Mit der Nachbarschaft wäre also nichts anzufangen, aber gut.......3 Monate wirds dennoch nicht dauern.... LG:-)