Mitglied inaktiv
so,ich oute mich als erstes als eine akten-schlampe; dokumenten-messi oder papier-luder. dieses jahr habe ich das erste mal eine steuererklärung machen lassen, da ich seit positiven schwangerschaftstest 2008 jeden schnipsel aufbewahrt und ordentlich geaktenordnet habe freude: 750 euro zurück. aber das finanzamt will jetzt ne steuererklärung von 2007, weil ich in dem jahr lohnentgeld bekommen habe. was immer das auch sein mag ( vermute mal, krankengeld). jetzt habe ich sämtliche schränke, wo papierähnliches gelagert sein könnte, csi-mäßig durchsucht und finde NIX...ich könnte steuererklärungen von 2004-2006 aus dem stand machen, nur die unterlagen für 2007 sind auf verschollen. was mach ich denn jetzt? 1. kann ich die sekräterin meines vorletzten arbeitgebers wohl fragen, ob sie mir den steuerbescheid nochmal schickt? die werden sowas doch vielleicht haben 2. wenn ich jetzt wirklich nix finde, wie berechnet das finanzamt denn da irgendwas? vielen dank schon mal für hilfe etc. ich muß jetzt meinen schinken retten, den ich gerade hab anbrennen lassen. ich werde wohl nie hausfrau des jahres...
...ehrlich gesagt, was "Lohnentgelt" ist, weiß ich auch nicht. Ich kenne nur Lohn als Entgelt für eine geleistete Arbeit... Allerdings kenne ich "Lohnersatzleistungen", da würde z.B. Krankengeld drunter fallen, oder Schlechtwettergeld etc. (also alles Sachen, die selbst steuerfrei sind, aber unter den sog. "Progressionsvorbehalt" fallen, d.h. sie wirken sich erhöhend auf Deinen persönlichen Steuersatz aus).
Hattest Du denn 2007 Krankengeld bekommen?
Und wenn ja - woran hat das Finanzamt das gemerkt? Irgendwie über den Jahreswechsel 2007/08, dass man es an den "Fehlzeiten" in 2008 gesehen hat? (Andererseits - theoretisch könnte das Finanzamt auch eine sog. Kontrollmitteilung bekommen haben, was für Dich den Vorteil hätte, dass sie den Betrag eventuell sogar schon wüssten... wenn Du jetzt wirklich gar nichts mehr findest.)
Ansonsten - ja, natürlich kannst Du bei Deinem vorletzten Arbeitgeber fragen, ob man Dir bitte die Lohnabrechnung für 2007 noch einmal zuschicken könnte. Die Unterlagen dazu müssen sie jedenfalls noch aufbewahren (Geschäftsunterlagen müssen schließlich grundsätzlich 10 Jahre aufbewahrt werden) und sollten es Dir eigentlich problemlos direkt ausdrucken können. :-)
Und natürlich bei der Stelle, die das Krankengeld (oder was es war) ausbezahlt hat, da auch anrufen und um eine Zweitausfertigung bitten.
Ansonsten, wenn Du wirklich nichts findest - kommt darauf an, was das Finanzamt dann macht.
Oft schicken die Arbeitgeber die Gehaltsabrechnung über die sog. "elektronische Lohnsteuerbescheinigung" mit einer sog. eTIN-Nummer an die Finanzverwaltung, und dann kann man vom Finanzamt über diese eTIN (bzw. zur Not auch ohne) auch die mitgeteilten Daten abrufen. Und dann eben auch bei der Stelle von der Lohnersatzleistung nachfragen - dauert aber erfahrungsgemäß länger...
Alternativ kann/muss das Finanzamt, wenn Du nichts einreichen kannst, die Besteuerungsgrundlagen schätzen.
Eine Sache kommt allerdings zu Deinen Ungunsten hinzu - wenn man nicht nur Arbeitslohn bezieht, sondern eine Lohnersatzleistung (wie eben z.B. Krankengeld), dann ist man verpflichtet, fristgerecht eine Steuererklärung abzugeben, und wenn man das nicht tut, kann ein sog. Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Und da auf allen Abrechnungen über Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, auch ausdrücklich auf diese Verpflichtung hingewiesen wird, kommst Du mit Versehen oder Unwissenheit nicht wirklich durch. Ganz streng genommen geht die Nichtabgabe einer Einkommensteuererklärung trotz Abgabepflicht nämlich schon in Richtung Steuerverkürzung / Steuerhinterziehung.
Außerdem haben wir mittlerweile schon Juni `09, d.h. für die Steuer 2007 läuft bereits die Verzinsung, sprich: wenn Du für 2007 nachzahlen musst, kommt auf die Nachzahlung noch eine Verzinsung drauf. (Wenn Du etwas erstattet bekommst, gibt's dafür aber auch Zinsen.)
So, das wäre dann erst einmal so das, was mir auf Anhieb zum Thema eingefallen ist...
sowas fällt dir auf anhieb ein??
ich hab alte verdienstabrechnungen, ne leere lohnsteuerkarte von 2007 gefunden ( leider nicht den elektronischen ausdruck) und den nachweis über geleistete krankengeldzahlungen.
wieso fällt dem finanzamt das jetzt erst auf ?? geht wohl chronische blödheit als argument bei denen durch ? und komme ich jetzt wegen steuerhinterziehung hinter gitter ??? wer backt mir einen kuchen mit pfeile, damit ich ausbrechen kann??
ich werde morgen früh um 8 sofort bei meinem steuerberater auf der matte stehen.
vielen dank für die antwort
lg gruß,uta,
Klar fällt mir sowas auf Anhieb ein, schließlich ist das (mehr oder weniger) mein Beruf und ich habe solche und ähnliche Hülferufe, wie den von Dir hier, schon öfters am Telefon gehabt (bin schließlich seit *rechne* 15 Jahren beim Finanzamt). *grins*
So, noch einmal zum Thema:
Alte Verdienstabrechnungen helfen leider nur bedingt, da ändert sich oft noch etwas bis zur endgültigen Abrechnung. Die leere Lohnsteuerkarte kannst Du auch mit abgeben, aber dazu am besten doch noch den elektronischen Ausdruck (ggf. auch als Zweitausfertigung vom alten Arbeitgeber - also vielleicht lieber morgen um 8 beim alten Arbeitgeber anrufen als gleich zum Steuerberater zu marschieren). Der Nachweis über geleistete Krankengeldzahlungen auf jeden Fall auch bei packen - sehr gut, dass Du zumindest den gefunden hast!!
Wieso dem Finanzamt das erst jetzt auffällt, kann ich leider nicht sagen. Vielleicht haben sie jetzt ihre "Resteliste" für 2007 abgearbeitet, oder es ist im Rahmen der Bearbeitung von Deiner Erklärung für 2008 aufgefallen, oder vielleicht haben sie jetzt eine Kontrollmitteilung bekommen oder was auch immer...
"Chronische Blödheit" als Argument, warum man seine Steuererklärung nicht abgegeben hat, geht übrigens nicht durch (zumal das eindeutig keine neue Ausrede ist, hat man schon zu oft gehört, auch wenn's oft glaubhaft ist *grins*).
Ich kann dir zwar nicht weiterhelfen (außer mit dem Tipp, notfalls beim Finanzamt anzurufen), aber ich bin auch so ein Steuer-Legastheniker..... Steuererklärungen mache ich grundsätzlich erst im Dezember (das hat meinen Mann in den Wahnsinn getrieben, als ich in der 38. Woche schwanger war und am 27. Dezember bis nachts um eins dann über der "überfälligen" steuererklärung gebrütet habe.... Wir kriegen auch regelmäßig was erstattet, insofern ist es einerseits blöd von mir, dass ich nicht "in die Hufe" komme, andererseits habe ich kein Problem mit "Säumniszuschlägen". Und jedes jahr schwöre ich mir "nächstes Jahr mache ich es aber früher....." Du bist also nicht allein...... LG, Julie
Hallo Uta,
Lohnentgelt...na Du hast doch gearbeitet...oder? Da wurde sicher auch Steuern ans FA abgeführt.
Ich würde auch den zuständigen AG anrufen und um eine Kopie bitten...ist wohl das einfachste...ansonsten beim FA anrufen. Bei uns werden die Daten ja mittlerweile auch elektronisch ans FA übermittelt...und ich habe für 2007 auch noch nichts gemacht Habe aber auch noch kein Schreiben bekommen...da ich keine große Erstattung erwarte, lohnt der Steuerberater wohl nicht....Vielleicht gibst Du mir ja mal bei Gelegenheit nen Tip, was Du so alles abgesetzt hast *lach*
lg heike
Hallo, man bekommt das doch auch in regelmäßigen Abständen vom Rententräger zugesandt. Wann man wieviel gearbeitet und an Steuern abgeführt hat. Gruß Taram
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