Mehtab
Wenn jemand erwerbsunfähig ist, ist er ja automatisch auch berufsunfähig. Hat jede Versicherung da eigene Regelungen? Kennt sich jemand aus, das Ganze ist sehr unübersichtlich in den Versicherungsbedingungen.
Erwerbsunfähig = kannst gar nicht mehr arbeiten Berufsunfähig = kannst deinen Beruf nicht mehr ausüben, aber dennoch grundsätzlich etwas anderes arbeiten und erwerbstätig sein Man sollte meinen, das erwerbsunfähig die Berufsunfähigkeit mit einschließt. IdR ist es aber so: der Chirurg, der nicht mehr operieren kann auf Grund von einer Handverletzung ist berufsunfähig. Der Chirurg, der auf Grund eines Unfalls mit schwerer Rückenverletzung gar nichts mehr arbeiten kann, ist erwerbsunfähig. Die Berufsunfähigkeit greift hier aber nicht - es sind ja nicht NUR sein Beruf betroffen. So sind zumindest oft die Klauseln. Aber ganz genau wirst du das nur herausfinden, wenn du deinen Vertrag ganz genau inkl. aller Klauseln liest oder antwaltlich beurteilen lässt.
Danke für die Antwort. Ich weiß ja schon, was grundsätzlich berufs- und erwerbsunfähig ist, aber die Klauseln sind sehr schwierig, und jede Versicherung hat auch gleich andere.
auf meinen versicherungsscheinen steht unten links immer eine telefonnummer für fragen . einfach direkt anrufen, versicherungsnummer angeben und schon wird dir geholfen .
fällt Dir ein Beispiel ein, wo Erwerbsunfähigkeit nicht automatisch auch Berufsunfähigkeit bedeutet?
In den Versicherungsbedingungen steht: "Als berufsunfähig gilt die versicherte Person auch, wenn sie eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung wegen voller Erwerbsminderung erhält. Dies gilt nur, wenn - die versicherte Person die Rente wegen voller Erwerbsminderung allein aus medizinischen Gründen erhält und - die versicherte Person bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens 50 Jahre alt ist und - der Vertrag bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens seit zehn Jahren besteht." Das ist doch eine deutliche Einschränkung der Leistungspflicht der Versicherung. Da ist nichts mit zusätzlicher BU-Rente zur Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn nicht die obengenannten Bedingungen erfüllt sind.
Da steht doch "auch": "Als berufsunfähig gilt die versicherte Person AUCH, wenn sie eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung......" Für mich heißt das, das bei den genannten Voraussetzungen die Berufsunfähigkeit ohne weitere Prüfungen akzeptiert wird. Aber davor stehen mit Sicherheit noch weitere Bedingungen, was Berufsunfähigkeit bedeutet.
Ich glaube, aber das ist jetzt wirklich nur eine Vermutung, da geht es lediglich um die Frage, wann/wie das Vorliegen einer BU angenommen werden kann. Normalerweise muss die BU ja bestimmt durch ärztliche Aussagen, ggf. durch von der Versicherung veranlasste Gutachten oder so nachgewiesen werden. Aber wenn jemand eine volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente (nicht allzu häufig ...) von der Rentenversicherung erhält und die anderen Voraussetzungen erfüllt, wird ohne den ganzen Zirkus von BU ausgegangen.
Natürlich. Das ist ja auch mit der Sinn einer BU. Gerade wenn man die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente bedenkt , zahlt die BU dann bis zum regulären Renteneintrittsalter weiter. Eine BU ist halt auch noch praktisch, wenn man nach Krankheit/ Unfall ect. nur noch eingeschränkt arbeiten kann.
Ja, das meinte ich auch, bevor ich den obengenannten Passus (meine Antwort an Kevome) gelesen hatte. Das sieht ganz anders aus. Gerade in jungen Jahren schließt man ja eine BU-Versicherung ab, und dann leistet die eben gerade nicht, wenn man nicht mindestens 50 Jahre alt ist ... .
Kenne ich nicht so. Eine BU zahlt völlig egal wie alt du bist. Einzig allein entscheidend ist das Krankheitsbild und die daraus ergebenden Arbeitseinschränkung . Kenne durch den Krebs vom Mann mehrere Beispiele , wo die BU greift . Die sind alle zwischen 25 und 62 Jahre.
Ach so, das oben meinst du. Hm....das mit den 50 verstehe ich auch nicht.
Man ist nicht automatisch BU wenn man Erwerbsunfähig ist. Die "Chance" ist allerdings recht hoch auch seine BU-Leistung bei der Versicherung zu erhalten. Die Versicherer prüfen auch im Falle einer bereits bewilligten EU die BU. BU wird zB. erst ab 51% gezahlt, Wartezeit 6 Monate etc...
Das Beispiel würde mich interessieren, wo man erwerbsunfähig aber nicht berufsunfähig ist. Das geht doch schon allein von der Definition der Begriffe nicht.
Mich auch. Zumal der Weg , bis zur Anerkennung einer EU Rente mitunter Jahre dauern kann. Die BU hat hier nach 6 Monaten Wartefrist anstandslos bezahlt ( sogar rückwirkend zum Krankheitsbeginn) . Da ist der Weg zur EU Rente mitunter doch wesentlich länger und steiniger.
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