almut72
So oder ähnlich hätte die morgige Schlagzeile des Dorfblattes gelautet, wäre es nach der Fleischfachverkäuferin gegangen. Es begab sich, dass mein hungriges Kleinkind notfallmäßig eine "Wuaaast" verlangte. Ich ebendiese an der Fleischtheke in Empfang nahm, auspackte und dem Kind gab. Die nunmehr leere Tüte lag mit angehefteter Rechnung im Einkaufswagen. "Das dürfen Sie aber nicht, das ist verboooooooooooooten!" schallte die Schelte o.g. FFV hinter der Theke. Stimmt das? Google hab ich bemüht, erfolglos. Danke!
Mensch, was du auch wieder deinen Sohn verziehst!
Wo kein Kläger, da kein Richter!
Ich hätte gerade große Lust, es bei sowas draufankommen zu lassen *ggg*. Aber ich bin chronisch unausgeglichen...... *puuuuh*
So lange du bezahlst, ist doch alles in Butter.
Schlimmer ist doch, wenn Leute die an der Wursttheke herausgegebenen Pakete dann in irgendeinem Regal wieder hinlegen, weil sie sich doch umentschieden haben.
LG
S
Solange Du vor hast, es zu bezahlen, darfst Du das natürlich. Erst hinter der Kasse dürfen die Dich zur Rede stellen, wenn ein Verdacht auf Diebstahl besteht. LG Alex :)
Hi S.! Mein Kommentar war ja auch: "Dann komm ich jetzt eben ins Gefängnis." Es ist Eigentum der Schlachterei, klar, aber geht es nicht auch um Menschlichkeit? Nicht, dass es unmenschlich wäre, meinem Sohn das Würstchen erst 10 Min. später zu präsentieren, aber - du weißt schon. Und was der Supermarkt nicht alles an mir verdient, wenn ich ob des mümmelnden Kindes in Ruhe weiter einkaufen kann! Mich würde echt korinthenkackermäßig die Rechtslage interessieren. Liebste Grüße in die Lernhölle!
Danke Alex!
Echt jetzt? Ich wollte natürlich die 55 Cent bezahlen!
Bist du sicher? Gibt es Urteile irgendwelcher Bundesgerichtshöfe (mindestens!)?
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nun ja - das läuft unter "Mundraub" http://de.wikipedia.org/wiki/Mundraub Wir machen das fast täglich, allerdings sind wir in dem Supermarkt schon Stammkunden. Sprich, mein Sohn holt sich dort ne Brezn und isst sie sofort auf, an der Kasse sag ich dann nur noch, dass wir ne Brezn hatten. Oder er öffnet ein Getränk oder er isst ne Bifi - die offene Packung liegt dann im Wagen. Bisher hat keiner was gesagt. LG Sue
Das kanns nicht sein, da steht was von Entwendung oder Unterschlagung. Aber das findet ja gar nicht statt. Oder?
... darf man die Ware tatsächlich nicht vor dem Zahlen verspeisen. Das Angebot des Supermarktes ist eine sogenannte "Invitatio ad Offerendum", heißt, dass der Supermarkt Dich einläd ein Angebot zum Kaufvertrag abzugeben. Erst an der Kasse, nach dem Zahlvorgang ist die Ware in Dein Eigentum übergegangen. Davor ist sie Eigentum des Supermarktes, der auch Dein Angebot ablehnen könnte und die Ware einfach behält und Dich mit leeren Händen rausschickt. Praktisch interessiert sich natürlich (bis auf die fleissige FFV) niemand dafür solange du die Ware bezahlst... Auch zum Thema: Wer den Einkaufswagen vom Supermarktgelände entfernt begeht einen Diebstahl. Vielleicht bringt er ihn wieder... Der Diebstahl bleibt... Gruß Corinna
Mundraub gibt es nicht mehr. Solange Du die Sachen an der Kasse bezahlst, ist alles in Ordnung. Du gibst mit dem Verbrauch quasi Dein Angebot zum Kauf ab - da das Angebot nicht mehr abgelehnt werden kann, da die Sache verbraucht ist, bestünde Anspruch auf Schadensersatz, was also auf das selbe Ergebnis hinausläuft, nämlich den Kaufpreis. Aber wie gesagt, erst hinter der Kasse! LG Alex
Höh? Das habe ich aber anders gelernt... ich erinnere mich an einen Fall ganz am Anfang des Studiums, in dem es darum ging, dass sich jemand ein Fahrrad geliehen hat, ohne den Besitzer zu fragen und es dann zurück gebracht hat. Da keine Intention bestand, es zu stehlen, war alles ok. Also jetzt auf die Einkaufswagen bezogen ist das doch das Gleiche, oder?
wir wohnen direkt neben einem discounter, und ich hab des öfteren schonmal den einkaufswagen vor die haustür gefahren (der nachbarin abgeguckt), alles entladen und ihn dann zurück gebracht (brauche grade keinen zuhause ;) ) und wenn wir unterwegs waren und danach einkaufen, haben wir auch manchmal eine flasche schonmal geöffnet, daraus getrunken, sie natürlich wieder in den wagen verfrachtet und auch bezahlt... allerdings habe ich die angestellte gefragt und auch sonst hat sich nie jemand beschwert. hm... lgm
Das werde ich wörtlich so zitieren! ![]()
bist du sicher? das kann ich mir kaum vorstellen, daß das ok sein sollte...
Am besten morgen gleich nochmal hin und das gleiche tun!
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Ich auch nicht, aber gerade deswegen habe ich es mir ja gemerkt! Hmmm, habe gerade gestern die entsprechenden Skripte weiter verliehen, aber ich werde das nochmal nachlesen! Bin mir aber eigentlich sicher, ja.
abgeschaffter Strafbestand UND das Entwenden von Lebensmitteln, und das ist das, was Ihr macht - Ihr entwendet (für den Moment) die Lebensmittel, auch wenn Ihr sie bezahlt. Sprich, wäre es noch ein Strafbestand und du hast echt ne total empfindliche Ische an der Wursttheke - könnte die die Polizei rufen. Stell Dir mal vor - Du gehst in einen Laden, nimmst ne Speicherkarte aus einer Verpackung, packst sie in Deine cam und machst Fotos - Verkäufer kommt und Du versuchst dem zu erklären, die wollte ich doch aber kaufen... Und keine Sorge, ICH hab damit kein Problem :o)))
"Invitatio ad offerendum" wird auch in das Zitat einfliessen. Das gefällt mir nach Latein-LK besonders gut. Die FFV wird es verstehen.
es wird immer schwer zu beweisen sein, dass man die Ware, den entwendeten Artikel BEZAHLEN oder zurückbringen wollte. Wenn mir jemand mein Fahrrad wegnimmt, ohne mir bescheid zu sagen - ist das für mich Diebstahl! Selbst, wenn der gute Wille da war, das Fahrrad zurück zu bringen. Nur, dann hätte man mir einen Zettel hinterlassen können... Bei der Wurscht natürlich ne blöde Sache, es sei denn, man erklärt der Verkäuferin, dass das Kind vor Hunger fast stirbt und man mündlich versichert, die Ware zu zahlen (was ja aber auch wieder nicht heißt, dass man es dann tatsächlich tut) - und Mundraub ich hier nicht wirklich falsch! LG Sue
Jetzt nochmal mit Fachchinesisch: Die Auslagen im Supermarkt sind Invitatio ad offerendum, dh quasi "Angebote", die aber an viele gerichtet sind, nicht nur an Dich. Durch das Essen der Wurscht nimmst Du stillschweigend-schmatzend durch schlüssiges Verhalten das Angebot an = konkludentes Handeln, mit dem Du Deine Willenserklärung nonverbal äußerst. Dann musst Du nur noch den Kaufpreis zahlen. LG Alex *und jetzt Schluss - ist Feierabend!* ;)
bei und wird es dann gegessen wenn es bezahlt ist - fertig. meine kinder sind nie so dermaßen ausgehungert, alsdas sie die paar minuten nicht mehr aushalten könnten. ich finde das gehört zum vorbild sein dazu. aber da hat vielleicht jeder eine andere meinung.
Meine Vorbildfunktion bezieht sich nicht auf das sofortige Verlangen, ein Wienerle zu verspeisen.
Da bin ich entspannt. Und nicht mal rechtswidrig.
Leo ist hingegen -das ist mir wichtig- unaggressiv und tolerant.
Wenn er ein Würstchen hatte..... ![]()
Könnte man das nicht auf einen Versicherungsfall hinbiegen? Man gibt dem Kind die Packung zum einstweilen festhalten. Man schaut aufsichtsverletzend ganz fest weg und kann leider nicht mehr eingreifen, wenn das Kind die Packung aufreisst und die Wurst isst. Haftpflicht-Versicherungen springen doch ein, wenn man eben die Aufsichtspflicht verletzt hat, soweit ich weiss; wenn man sie nicht verletzt, kriegt man grade eben nicht den verursachten Schaden ersetzt, oder? Ein Besuchskind hat mal meinen neuen Teppich zugekotzt (nicht nur voll), die Mama erklärte mir, grade dass sie wegschaute und ihre Aufsichtspflicht verletzte, sei Anlass für ihre Haftpflichtversicherung, ihr die Reinigungskosten zu ersetzen. Wenn ich mich recht erinnere. Man könnte also den Einkaufswagen vollladen, das Kind wüten lassen und hätte die FFK ausgehebelt, wenn man gut versichert ist? ähm, oder so ähnlich?
Mal davon abgesehen, das es meist sogar an den Wagengaragen steht ist eine ehemalige Nachbarin tatsächlich mal "verknackt" worden weil sie die Einkäufe mit dem Wagen heim gefahren hat. Bin gespannt auf das Skript... ich kenne das nämlich nur als Diebstahl... Oder sind sich die Profs da auch nicht einig... *lach*
Aaaalso: die FFV hat recht. Juristisch ist und bleibt das ein Diebstahl. Dabei ist es nicht entscheidend, ob du vorhast, die Wurst zu bezahlen. Zum Zeitpunkt des Verzehrs hat sie dir nicht gehört und damit darfst du sie auch nicht essen oder deinem Kind zum Essen geben. Und das mit der invitatio wird die FFV kaum beeindrucken, so sie eine gelernte Fachkraft ist, denn dann sollte sie den Fachbegriff in der Berufsschule gelernt haben. Eventuell hat sie ja eine Ausbildung im Kaufmännischen, sie hat sich ja ausgekannt. Dass nur eine invitatio vorliegt, ist ja gerade der Grund dafür, dass du die Wurst noch nicht verzehren darfst. Du kannst es natürlich wieder so machen und es drauf ankommen lassen, im Zweifel hast du dann allerdings ein Strafverfahren am Hals (OK, eines das wegen Geringfügigkeit vermutlich alsbald eingestellt würde, aber immerhin; im Falle hartnäckiger Wiederholung kann das auch richtig Ärger geben). Das mit dem Einkaufswagen und dem Fahrrad ist etwas anderes. Das ist in der Tat straffrei, solange man den festen Vorsatz hat, ihn/es zurückzubringen. Ob die Behauptung "wollte ich zurückbringen" glaubhaft vorgebracht ist oder nicht, entscheidet natürlich nicht der Eigentümer der jeweiligen Sache, sondern im Zweifel dann halt auch ein Richter. Der entscheidende Unterschied ist, dass letzteres eine straflose Gebrauchsanmaßung ist; die Wurst kann allerdings nicht "gebraucht" an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden. Durch den Verzehr hast du vielmehr endgültig bewiesen, dass du sie ganz bestimmt nicht zurückgeben willst. So weit zum rechtlichen. Als der Nachwuchs noch ganz klein war, ist es bei uns auch ab und an vorgekommen, dass etwas schon vor dem Bezahlen verzehrt wurde, wir haben deswegen nie Probleme bekommen. Allerdings würde das hier aufgeführte Beispiel mit der Brezel nie von mir stammen. Ich habe zumindest immer eine leere bzw. wenn es machbar war lieber eine angebrochene Packung im Einkaufswagen gehabt, die ich als Beleg für meinen Zahlungswillen hätte vorzeigen können. LG, Kija
wie gesagt - seit Jahren (da war mein Sohn noch nicht mal auf der Welt) Stammsupermarkt um die Ecke. Da darf ich sogar mit Einkaufswagen nach Hause fahren. Von daher ist für die (und auch für mich) dort die Brezn ok. In jedem anderen Supermarkt dieses Landes "leisten" wir uns das natürlich nicht. Ansonsten - super erklärt. LG Sue
aaaaalso: wir machen regelmäßig für junior getränke auf oder er knabbert ein brötchen an - alles wird bezahlt, wenns brötchen schon alle ist, sag ich der kassiererin bescheid, dass da noch eins dazugehört, was sie abkassieren muss. es gab noch nie probleme. ich hoffe, ich bekomme auch keine in zukunft, nicht dass mein sohn ohne mutter aufwachsen muss und der zweite im gefängniskrankenhaus auf die welt kommt.
ich hab gerade staffel sieben episode sieben der desperate housewives geguckt und war traurig, daß es schon vorbei ist, und da seh ich deinen kommentar... das passte grade dazu, hihi :)))
oh, ich schau die serie nicht wirklich. hab ich wohl was verpasst. gähn. ich geh ins bett...
Juristisch kann ich da nichts zu sagen (aber dazu hat doch sicher der Ralf Höcker schon was in einem seiner Bücher geschrieben... ;) ). Ich würde mich eher wundern, dass ein Supermarkt, der ja von seinem Kunden lebt, wegen einer vorverzehrten Wurst ein Faß aufmachte. Die FFV hätte ich bei Penetranz wohl eher zum GF zitiert. Es ist eigentlich alltäglich, dass gerade Kleinkinder schon vorab mal was aufmachen und anknabbern oder verzehren. Oder man ihnen etwas gibt. Mein Sohn will im Supermarkt immer eine Monsterbacke aus der Quetschtube - das Zeug rührt er zu Hause nicht an, aber im Markt ist das in 2 Sekunden leer! Die leere Verpackung wird auf die Kasse gelegt und meist dort auch entsorgt und gut ist. Mit solch plumpen Einschüchterungsversuchen vergrault die FFV ja nur die Kunden - und das wegen einer "Wuaaast" (BTW: bist Du im Lipperland?) ... wie albern ;)
also bei uns gibt es die Wurst bzw. ein Wiener fürs KInd für nichts!!! War in unserer Kindheit schon so. Solange du die Rechnung brav bezahlst, kann dir wohl keiner was anhaben, nur wenn du die leere Tüte "verlierst", in die Tasche steckst oder so, dann kannst du auch im Laden angegangen werden. Frag doch mal den Filialleiter.