Mitglied inaktiv
Hab Post vom Finanzamt und soll ne Steuererklärung machen. das einzige Einkommen bestand aus Alg2, Kindergeld und Kindesunterhalt, ich finde keine Spalte, wo man diese Sachen einträgt. Kann mir jemand sagen, wo ich das eintragen muß, bevor ich mich totsuche?
Arbeitslosengeld in der Anlage N auf der ersten Seite ganz unten Zeile 27 + 28. Wenn du alleinerziehend bist, es gibt eine Anlage Kind 2. Seite Zeile 35 - 40 da musst du das kindergeld eintragen das du bekommen hast und in den Zeilen 4 - 7 errechnet sich das Kindergeld von alleine wenn man diese Zeilen ausfüllt. Gruss und viel spass.
Hm, da steht wohl was von Arbeitslosengeld, aber Alg2 steht da nicht???? Ist ja keine Lohnersatzleistung. Wieso zum Geier quälen die mich mit dem Papierkram? Ich hatte doch gar kein zu versteuerndes Einkommen.Mein Treuhänder der Inso sagte, ich müsse keine Lohnsteuererklärung machen (für was auch), Finanzamt sagt von wohl.
Du musst auch keine machen... Der Mann meiner Freundin ist Steuerberater, macht das immer für mich... letztes Jahr hat er auch keine gemacht...hab 2x Post vom Finanzamt bekommen, das ich es doch machen soll... er sagte, einfach nicht beachten.. und kam auch nichts mehr. Susi
...Post vom Finanzamt nicht zu beachten, kann aber ziemlich fatal werden!
Wenn ich den Leuten schreibe, sie sollen ihre Erklärung abgeben, hängt hinten an dem Schrieb ein "Ankreuzteil", da kann man dann angeben, dass man davon ausgeht, nicht abgabepflichtig zu sein, weil_____________ und dann kann man da seine Begründung reinschreiben. Wenn die Begründung plausibel und überzeugend ist, ist der Fall für mich dann auch erledigt.
Ansonsten, wenn meine Post nicht beachtet wird, werde ich nach dem zweiten bis dritten Schreiben allerdings energisch, und es gibt entweder einen Schätzungsbescheid (oft samt Nachzahlung
) oder es gibt ein Zwangsgeld, und wenn das nicht gezahlt wird, kann das sogar in Ersatzzwangshaft enden - kommt zumindest vor.
Schreiben vom Finanzamt "einfach nicht zu beachten" kann jedenfalls ausgesprochen fatal werden. Ganz im Ernst.
diesen Schätzungsbescheid bekam ich noch... aber da war nix drauf.... na ich habe eben auf ihn gehört, dachte mir, der wird schon seine Arbeit als Steuerberater verstehen... wobei ich trotzdem nicht verstehe, wenn ich keine Steuern bezahlt habe, nichts zum absetzen habe, warum ich dann eine Erklärung abgeben muss.. Susi
Ja, das frag ich mich ja auch, ich hab durchgehend 2008 Alg2 bekommen, keinerlei Nebeneinkommen, nichts, nichts zum Versteuern. Und was mach ich nu? Hinschreiben, daß ich nichts zu Versteuern hab und Kopien der Arge mitsenden?
"na ich habe eben auf ihn gehört, dachte mir, der wird schon seine Arbeit als Steuerberater verstehen..."
...ich glaube, ich setze mich gaaanz schnell gaaaanz fest auf meine Fingerchen, verkneife mir jeden Kommentar und denke nur ganz leise was von "dein Wort in Gottes Ohr". Nein, ganz im Ernst, es gibt auch Steuerberater, die etwas von ihrer Arbeit verstehen (und sich nicht als Nachwuchs-Konz sehen), aber wenn er rät, finanzamtliche Mahnschreiben gepflegt zu ignorieren...
Ansonsten, um auf die Sache selbst zurückzukommen:
Hinschreiben, dass man kein steuerpflichtige Einkommen hat und Kopien der Arge mitschicken ist auf jeden Fall eine gute Idee und sollte das Problem eigentlich lösen - ich wäre dann jedenfalls zufrieden und würde den Steuerfall beruhigt zu den Akten legen.
Warum einen das Finanzamt erinnert und die Steuererklärung haben will: Zum einen kann man als Finanzamt nun schlecht hellsehen, welche Einkünfte ein Steuerbürger in einem Jahr gehabt hat. Man geht grundsätzlich von den Verhältnissen vom Vorjahr aus, und wenn da z.B. erst Lohn bezogen wurde und dann im Laufe des Jahres Arbeitslosengeld (das dem Progressionsvorbehalt unterliegt), dann ist man ein sog. "Pflichtfall" und MUSS eine Einkommensteuererklärung abgeben. Also wird der Vorgang auch als "Pflichtfall" im Computersystem gespeichert und wird im Folgejahr entsprechend geführt mit automatischer Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung etc.
Wenn man dann schreibt, wieso die Verhältnisse eben doch andere sind als im Vorjahr und warum man davon ausgeht, lässt sich die eigentlich i.d.R. eigentlich sehr schnell und unproblematisch lösen.
Hm, ich hatte auch in den Vorjahren keine Einkommen, daran kanns auch nicht liegen, die letzte Steuererklärung war von 2002, da waren Ex und gerade verheiratet - Zusammenveranlagung, in den ganzen Jahren hatte ich kein Einkommen, seit 2007 dann Hartz4.
...wurdest Du denn für 2007 (bzw. fürs Vorjahr) zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert? Vielleicht liegt's ja auch an irgendeinem blöden Missverständnis, oder Dein Ex-Mann hat mal versucht, den Kindesunterhalt über Anlage U als nachehelichen Unterhalt von der Steuer abzusetzen oder irgend so etwas, was jetzt halt überprüft werden muss... So gesehen kannst Du beim Sachbearbeiter beim Finanzamt anrufen und nachfragen, ansonsten einfach formlos ein Schreiben, dass Du davon ausgehst, nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2008 verpflichtet zu sein, weil Du keinerlei steuerpflichtige Einkünfte hattest, Kopien von der Arge dabei und dann sollte es eigentlich geklärt sein. :-) (Geht's überhaupt um 2008 oder eher noch um 2007? Für 2008 habe ich bisher noch nichts rausgeschickt... wir haben schließlich erst Ende März!)
Die letzten 10 Beiträge
- Vermisste Deutsche in Australien gefunden
- Phone Locker für die Schule
- Forum jetzt echt komplett kaputt erneuert => liest hier die Redaktion eigentlich noch mit?
- Hinweis - neues Porto Warensendung ab 01.07.
- Sonnenbrillen Frage (Brillenträger)
- Gurkenpflanzen Frage
- israelische Siedler überfallen christliches Dorf in Israel
- Gaza
- China-Falle
- Keine Meinungen zu Iran/Israel?