Mitglied inaktiv
Bei einer doppelten Überweisung an den Staat warte ich seit 2 Monaten auf Rückzahlung des einen zuviel überwiesenen Betrags. Die Schlafmützen scheinen nicht an eine - obwohl natürlich zugesagte - Rückzahlung zu denken. Jetzt schicke ich denen gerade eine Mahnung mit Androhung der üblichen Maßnahmen ("wie Du mir, so ich Dir" - ist meine erprobte "Staatsbürgerdevise"). Frage: Wie viel % Verzugszinsen kann ich in so einem Fall berechnen? Was ist der aktuelle Satz? Weiss das jemand zufällig?
wohl nullkommanix, oder? schließlich war es ja DEIN fehler... und wir haben außerdem ein neues haushaltsjahr! DAS ist verdammt schierig zu verbuchen...
Nein, Malwinchen, es war nicht mein Fehler. Ich wollte es nicht zu ausführlich beschreiben. Ist eine komplexere Geschichte. Nur soviel: Ich habe für das Überweisen der Summe Adressdaten erhalten, mit dem falschen Empfängernamen. Intern sah sich der "Staat" (sage ich mal allgemein) dann nach Einmtreffen der Summe nicht in der Lage, das einfach weiterzuleiten. Also habe ich vereinbarungsgemäß das ganze noch einmal überwiesen, diesmal richtig, mit der Zusage, dass die erste Summe nach dem Eintreffen der zweiten postwendend zurücküberwiesen wird. Dazwischen war dann noch verschiedenens Hickhack, so dass ich allmählich das dumpfe Gefühl habe, ich sehe das Geld in dem Jahrhundert nicht mehr.
8% überm Basiszinssatz würd ich mal spontan sagen. Den aktuellen Zinssatz plus Zinsrechner findest du hier: http://basiszinssatz.de/ LG MT
Ja, witzig! Mach doch 5 € Bearbeitungsgebühr - bekommst du eh nicht, aber lustig ist`s allemal...
und das interne weiterleiten ist bspw. bei finanzämtern eben nicht wirklich intern... da hilft nur permanentes nerven und briefchen an den vorgesetzen zu schreiben!
..mein Mann meint zzgl. 50 Euro verauslagte Telefonkosten.
Wir stellen dem Land des öfteren mal eine Rechnung. Mal wird pünktlich bezahlt, mal alles andere als pünktlich. An Verzugszinsen haben wir noch gar nicht zu denken gewagt.
Am erfolgversprechendsten hat sich bei uns die Nerv-Taktik gezeigt. Jeden Tag anrufen und nachfragen (nerven) plus eMails
Danke an alle. 8 %? Sehr schön.
Telefoniert habe ich schon. Sogar mit einem Staatsanwalt. Der hat mich jetzt besonders lieb. Da ich ihm wohl das untrügliche Gefühl gegeben habe, wie mein Mann als Ohrenzeuge mir leider bescheinigte, dass ich ihn für einen inkompetenten Idioten halte (was er leider war; kann ich ja nix für, wenn junge Staatsanwälte nur aufgrund guter Noten ausgesucht werden), lassen die mich jetzt wohl am langen Arm verhungern. Und wenn Ihr die Hintergründe kennen würdet, die man schlecht hier coram publico posten kann ("Staatsanwälte küsst man nicht"), würdet Ihr staunen.
Ich habe jetzt ein für meine Verhältnisse extrem friedliches, sehr liebes Mail entworfen, lasse es soeben vom RA checken, ob ich die Androhung schon mit der Angabe der Zinsen versehen soll, und dann sehen wir weiter. Wenn es noch lustiger wird, poste ich es hier wieder. Damit ich nicht alleine lache
Ja, wenn sich jeder wehren würde, würde der Staat es u.a. nicht wagen, seine Rechnungen zu spät zu zahlen, teilweise erst nach Jahren. Fragt mal Mittelständler: Staatliche Stellen sind mit die schlechtesten Zahler.
Da hast Du recht - staatliche Stellen sind wirklich mit die schlechtesten Zahler. Mir sind schon öfters kleine Handwerkerbetriebe untergekommen, die für den Staat gearbeitet haben, mehrere wirklich große Aufträge, und die staatliche Stelle hat nicht (oder nicht annähernd fristgerecht) gezahlt, die Handwerkerbetriebe konnten ihre eigenen Rechnungen entsprechend nicht mehr bezahlen, es haben sich Schulden angesammelt, und letztlich wurden die Handwerkerbetriebe staatlicherseits wegen der Schulden geschlossen.
Ansonsten - ich arbeite ja beim Finanzamt, und da bekommen wir manchmal sehr süße Briefe, von wegen, sie geben ihre Steuererklärung jetzt ab und wenn sie nicht in 14 Tagen ihr Geld haben, fangen sie an, Verzugszinsen zu berechnen u.ä. Das funktioniert nicht - es ist gesetzlich festgelegt, wann und wie Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis verzinst werden. Die sog. "Vollverzinsung" beginnt aber erst nach *rechne* 16 Monaten nach Ende des betreffenden Veranlagungszeitraums, und dann geht es auch nicht nach "Verschulden"...
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